Die finanzielle Unterstützung sorgte Ende 2010, mit Bekanntgabe der Änderungen zum 01.01.2011, für jede Menge Aufsehen, Empörung und Diskussionen. Kein Wunder, war das Elterngeld bis einschließlich 31.12.2010 noch anrechnungsfrei, so wird es ab sofort bei Bezug von Sozialleistungen angerechnet. Vor allem Hartz-4 Empfänger haben darunter zu leiden. 

Finanzielle Unterstützung - das Elterngeld

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung die als Familienleistung erbracht wird. Anspruch auf diese Familienleistung haben alle Eltern, die sich innerhalb der ersten 14 Monate nach Geburt eines Kindes überwiegend mit der Betreuung beschäftigen wollen. Das Elternteil welches das Elterngeld beantragt darf nicht Vollerwerbstätig sein, sondern maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Alle Eltern die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten haben keinen Anspruch. 

Die Regelungen gelten für Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer, Arbeitslose und Beamte. Anders sieht es bei Studenten und Azubis aus - diese haben unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit Anspruch auf Elterngeld und müssen weder Studium, noch Ausbildung unterbrechen. 

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld wird einkommenabhängig berechnet. Als Grundlage dient der Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt. 67% des Nettoverdienstes werden monatlich an den Elterngeldberechtigten gezahlt. Es gilt allerdings eine Höchstgrenze von 1.800,00 Euro monatlich und eine Mindestgrenze von 300,00 Euro monatlich.

Eltern die vor der Geburt Arbeitslos waren erhalten grundsätzlich 300,00 Euro Elterngeld. Eine Berechnung auf Grundlage des Einkommens erfolgt hier nicht.

Familien die bereits 2 Kinder im Alter von unter 3 Jahren haben oder mindestens 3 Kinder unter 6 Jahren erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes - mindestens jedoch 75 Euro im Monat.

Handelt es sich hingegen um eine Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld durch zusätzliche 300 Euro pro Kind auf das Elterngeld erhöht. 

 

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Die Zahlung von Elterngeld erfolgt für mindestens 12 und höchstens 14 Monate. Die Zahlung eines 14-monatigen Elterngeldes erfolgt für 12 Monate an einen Elternteil und für weitere 2 Monate an den Partner. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass beide Eltern das Elterngeld für jeweils 7 Monate beziehen. Ist ein Elternteil alleinerziehend hat dieser immer Anspruch auf eine 14-monatige Zahlung. 

Darüber hinaus besteht die Option, das Elterngeld für 24 Monate zu beziehen. Hierbei werden die monatlichen Zahlbeträge jedoch halbiert. 

Was gilt es bei Bezug von Sozialleistungen zu beachten?

Auch wenn das Elterngeld seit 2011 nicht mehr anrechnungsfrei ist MUSS es beantragt werden. Erfolgt eine Beantragung nicht kann dies, insbesondere bei ALG II Bezug, zu Sanktionen oder sogar zur vollständigen Zahlungsverweigerung führen. Der zuständige Leistungsträger muss umgehend über die Beantragung des Elterngeldes in Kenntniss gesetzt werden, ebenso bei der Bewilligung. 

Elterngeldanträge

Die Anträge auf eine finanzielle Unterstützung durch Elterngeld sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier finden Sie die Anträge der einzelnen Bundesländer

Unter oben genannten Link finden Sie auch einen Elterngeldrechner, sowie umfangreiche Informationen über die Anlage, welche dem Elterngeldantrag beigelegt werden müssen. 

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