Eine finanzielle Unterstützung für junge Mütter bietet das Mutterschaftsgeld. Um dieses zu erhalten müssen jedoch wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. 

Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt und das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. 

Finanzielle Unterstützung - das Mutterschaftsgeld

Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes

Die finanzielle Unterstützung kann nur dann erbracht werden wenn:

  • zu Beginn der Schutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht (auch geringfügig), eine Beschäftigung in Heimarbeit vorliegt oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung der jeweiligen Behörde gekündigt hat
  • während der Schutzfrist aus einem Beamtenverhältnis in ein Arbeitsverhältnis gewechselt wird
  • keine selbstständige Pflicht- oder Freiwilligenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt

Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt besteht wenn:

  • ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis vor der Schutzfrist beendet wird
  • die werdende/gewordene Mutter Hausfrau ist
  • ein Beamtenverhältnis auch über die Schutzfrist weiter besteht
  • eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird
  • die werdende/gewordene Mutter mitarbeitende Gesellschafterin ist
  • ein unbezahlter Sonderurlaub erst nach der Schutzfrist endet
  • die werdende/gewordene Mutter sich in Elternzeit befindet die erst nach der Schutzfrist endet

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes

Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom werktäglichen Entgelt, beträgt allerdings höchsten 210,00 Euro für den gesamten Schutzzeitraum. Bei der gezahlten finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, das bedeutet, dass der Anspruch solange ruht, wie während der Schutzfrist ein Arbeitsentgelt bezogen wird.

Das Bundesversicherungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden müssen und zu Unrecht bezogenes Mutterschaftsgeld in voller Höhe zurückgezahlt werden muss. 

Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen

Das Mutterschaftsgeld kann Online beantragt werden - Mutterschaftsgeld beantragen

Unter dem genannten Link finden Sie auch weitere, ausführliche Informationen, sowie Hinweise auf die geforderten Unlagen, welche dem Antrag beizufügen sind. 

Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Krankenkasse besteht wenn:

  • zu Beginn der Schutzfrist eine selbstständige freiwillige, oder gesetzliche vorgeschriebene Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht
  • ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder
  • ein Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund der Schutzfrist jedoch kein Arbeitsentgelt gezahlt wird

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen ist stets bei diesen zu beantragen. 

Die Höhe der Leistungen richten sich nach dem täglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist, betragen jedoch höchsten 13 Euro pro Tag. 

Wenn das durchschnittliche, tägliche Arbeitsentgelt die maximalen 13 Euro übersteigt MUSS der Differenzbetrag vom Arbeitgeber gezahlt werden. 

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