Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft

Finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft durch Jobcenter

Hartz4 Bezieherinnen haben die Möglichkeit, sich über die Jobcenter finanziell unterstützen zu lassen. So hat jede Frau ein gesetzlich vorgeschriebenes Anrecht auf:

  • einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft
  • eine einmalige Leistung für die Schwangerschaft (Umstandskleidung, Kleidung für den Krankenhausaufenthalt etc.)
  • eine einmalige Leistung für die Geburt (Babykleidung, Kinderwagen, Kinderbettchen etc.)

Die Höhe der Leistungen für den Mehrbedarf sind gesetzlich vorgeschrieben und betragen 17% des monatlichen Regelsatzes. Der Mehrbedarf wird monatlich, ab der 13. Schwangerschaftswoche, gezahlt. Die Höhe der Leistungen für die einmalige Leistung während der Schwangerschaft betragen einheitlich 112,00 Euro. Die Leistungen für die Erstausstattung eines Neugeborenen sind variabel. Sie können aber mit ungefähr 400,00 Euro rechnen. Für eine komplette Erstausstattung reicht dieser Betrag zweifelsohne nicht aus, weshalb Sie zusätzlich die Möglichkeit haben, Geld bei Pro Familia oder anderen Institutionen zu beantragen - diese dürfen Ihnen nicht auf das Hartz4 berechnet werden!!!

Selbstverständlich müssen alle diese Leistungen beantragt werden. Hierzu gibt es jedoch keine Antragsformulare, das heißt, die Beantragung muss formlos erfolgen und direkt an die Leistungsabteilung gerichtet werden!

Nachfolgend habe ich Ihnen einige Antragsvorlagen zusammengestellt, die Sie gerne, zur Beantragung der Leistungen nutzen können:

Finanzielle Unterstützung durch Pro Familia

Pro Familia ist eine Einrichtung die junge Mütter und werdende Mütter in finanziellen Notsituationen unterstützt. Hier besteht die Möglichkeit, Gelder für die Erstausstattung eines Neugeborenen zu beantragen. Ebenso können Leistungen für die werdende Mutter beantragt werden. Alle Gelder werden nur EINMAL pro Schwangerschaft gezahlt.

Um einen Antrag stellen zu können wird der Mutterpass, sowie ein Verdienstnachweis, bzw. ein Bewilligungsbescheid benötigt. Sofern Sie Hartz4 beziehen und bei Pro Familia Gelder beantragen, sind Sie verpflichtet, im Voraus bei Ihrer zuständigen SGB II Behörde die oben beschriebenen Leistungen zu beantragen und die jeweiligen Bescheide in Ihrer Pro Familia Stelle einzureichen - die Leistungen von Pro Familia erhalten Sie trotzdem!!!

Die Anträge werden stets in Zusammenarbeit mit einer Pro Familia Mitarbeiterin ausgefüllt - es können also an dieser Stelle keine Formulare zur Verfügung gestellt werden. 

Unter folgendem Link können Sie Ihre zuständige Beratungsstelle finden:

Pro Familia Beratungsstellen

Ich empfehle Ihnen, im Voraus einen Termin zu vereinbaren und zu diesem Termin alle notwendigen Unterlagen mitzunehmen - auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass der Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird!

Die Höhe der Leistungen von Pro Familia betragen circa 500 Euro, aber auch hier sind die persönlichen Bedingungen ausschlaggebend. 

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