Die ersten Verleihungen und Aberkennungen

Nach Jahren der Vorbereitung konnten bereits 1978 die ersten 13 Verleihungen vorgenommen werden (Länder in alphabetischer Reihenfolge):

Felsenkirchen von Lalibela/Äthiopien, Sämen-Nationalpark/Äthiopien, Aachener Dom/Deutschland (Foto), Nationalpark und Meeresschutzgebiet Galapagosinseln/Ecuador, Altstadt von Quito/Ecuador, Historischer Nationalpark Wikingersiedlung/Kanada, L'Anse aux Meadows/Kanada, Nahanni National Park Reserve/Kanada, Altstadt von Krakau/Polen, Salzbergwerke von Wieliczka und Bochnia/Polen, Insel Gorée/Senegal, Mesa-Verde-Nationalpark/USA und Yellowstone-Nationalpark/USA.

Zwei Aberkennungen

Schon zwei Mal mußte die Verleihung wieder zurückgenommen werden. Der erste "Fall" war 2007 das Wildschutzgebiet der Arabischen Oryxantilope in Oman. Seitdem ist der Tierbestand der Oryxantilope in Oman um 85 Prozent auf 65 Tiere zurückgegangen. Der zweite "Fall" war Deutschland. Unrühmlich wurde Deutschland das weltweit zweite und europaweit erste Land, dem der Welterbetitel einer Stätte wieder entzogen werden mußte. Betroffen war die "Kulturlandschaft Dresdner Elbtal" wegen des umstrittenen Baus der Waldschlößchenbrücke. Dieser Bau stand in krassem Widerspruch zu der Einhaltung der Verileihungsvorgabe, in einem Schutz- und Erhaltungsplan die Erhaltung des Naturdenkmales sicherzustellen

Zwei Anträge aus Deutschland für 2015

Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe, wenn Stätten wegen ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind. Die Verleihung geschieht auf Antrag des Staates – in Deutschland des Bundeslandes -, in denen sie liegen. Die Ernennung erfolgt durch das Welterbe-Komitee der UNESCO. Dieses besteht aus 21 Mitgliedern, die als Vertreter von Staaten alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren sollen. Gewählt werden diese 21 Personen von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention

Das Komitee tagt einmal jährlich und entscheidet über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die UNESCO-Liste. Tagungsort war 2015 Bonn. Schon einmal war Deutschland mit Berlin im Jahr 1995 Tagungsort. Für Bonn lagen zwei deutsche Aufnahmeanträge in die Liste der Welterbestätten vor: Die Hamburger Speicherstadt mit Kontorhausviertel und der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut. Der Antrag aus Hamburg wurde einstimmig genehmigt, Thüringen muss seinen Antrag nachbessern, überarbeiten und erneut einreichen.

Die Hamburger Speicherstadt mit Kontorhausviertel als 40. Stätte in Deutschland

Die Speicherstadt (Foto) wurde zwischen 1885 und 1927 auf nebeneinander liegenden Elbinseln erbaut und gilt als die größte zusammenhängende und einheitlich geprägte Speicherstadt der Welt. Sie besteht aus 15 Backsteinbauten in neogotischer Architektur mit einer Nutzung als Lagerhäuser und dren Nebengebäude. Bis heute ist die alte Speicherstadt in Hamburg in unveränderter historischer Gestaltung erhalten. Alle 15 Lagerhäuser sind durch Straßen, Wasserstraßen und Brücken miteinander verbunden.

 

Zusammen mit der Speicherstadt wurde das in unmittelbarer Nähe gelegene und zwischen 1920 und 1940 erbaute Kontorhausviertel mit den Büros des Hafens und der Schifffahrtsunternehmen in die Liste der Weltkulturerbestätten aufgenommen. Der Gebäudekomplex mit dem berühmten Chilehaus und seiner markanten Spitze (Foto) war das erste Büroviertel in Europa.

Blick in die Zukunft

Sicherlich wird der Antrag für den Naumburger Dom wieder bald auf der Agenda des Welterbe-Komitees der UNESCO stehen. 2016 soll über die grenzüberschreitende Bewerbung der deutschen Region Erzgebirge und der tschechischen Region Krušnohoří für deren Bergbau- und Kulturlandschaft entschieden werden. Für 2016 / 2017 wird die Anerkennung der Gebäude der Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale)/Thüringen anvisiert.

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