Der Traum von Heilpraktiker werden....

Davor steht harte Arbeit - das aneignen von rein schulmedizinischem Wissen, um die (Über)Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt zu bestehen.

Häufig findet sich hier ein anfängliches Un-Verständnis. Damit arbeitet der Heilpraktiker hinterher in seinem Beruf doch überhaupt nicht. Das ist natürlich richtig, aber er muß in der Lage sein, ärztliche Berichte zu lesen, medizinisch zu urteilen und / zu beurteilen, Notfälle zu erkennen, die sofort ins Krankenhaus müssen, usw.....

Außerdem muß er selbstverständlich auch im Naturheildundigen Bereich über die Zusammenhänge im menschlichen Körper genau Bescheid wissen - wie könnte er sonst jemanden behandeln?

Was beinhaltet das Heilpraktiker Wissen?

  • Anamnese erstellen können
  • Differenzialdiagnosen bereithalten und erklären können
  • Notfall - hier darf kein Fehler vorkommen!
  • Körperliche Untersuchung
  • Injektions, - und Infusionstechniken - zeigen oder erklären können
  • Infektionsschutzgesetz - hier darf kein Fehler vorkommen!
  • Rechtskunde - hier darf kein Fehler vorkommen!
  • Infektionskrankheiten - hier darf kein Fehler vorkommen!
  • Stoffwechsel (Metabolismus) - erklären können
  • Gewebearten und Zelle
  • Blut und Lymphe
  • Hormonsystem
  • Nervensystem
  • Auge - Nase - Ohr - der Weg des Lichts und des Hörens
  • Bewegungsapparat
  • Herz
  • Kreislauf und Gefäße
  • Atemwege
  • Verdauung
  • Leber - Galle - Pankreas - Milz
  • Nieren und ableitende Harnwege
  • Geschlechtsorgane
  • Haut
  • Hygiene
  • Psychologie und psychische Erkrankungen

Körperliche Untersuchung

Die muß vollständig beherrscht werden, da in der (Über)Prüfung verlangt werden kann, es zu machen. Gerne stellt sich hier jemand der Beisitzer dafür zur Verfügung.

Beispiele:

Lungen, Reflexe, Nieren, Herz, Schilddrüsen, Leber, Milz - Untersuchungen - nach APPAF - Schema

 

Braucht man unbedingt eine Schule?

Es gibt viele Leute, die diese (Über)Prüfung ohne jede Schule bestanden haben. Eine Schule nimmt einem das Lernen nicht ab, kann aber manchmal hilfreich sein, auch zum gegenseitigen Mut machen und / oder zum Austausch.

 

Die (Über)Prüfung

Hier findet sich nach erfolgter Anmeldung beim für den Wohn Bereich zuständigen Gesundheitsamt eine schriftliche (Über)Prüfung, bei der nach dem Multiple Choice Prinzip 60 Fragen beantwortet werden müssen.

Von diesen 60 Fragen müssen 75% zu 100% richtig gelöst werden.

Ist dies geschehen, wird man zu einer mündlichen (Über)Prüfung ins Gesundheitsamt eingeladen, um die Fragen des Amtsarztes und seiner Beisitzer zu beantworten.

Die Über(Prüfung) wird meist aufgezeichnet - war sie erfolgreich, erhält man einen schriftlichen Zulassungs Bescheid, wie der Arzt oder / und Zahnarzt.

 

Heilpraktiker-Zulassung

Heilpraktiker ist kein geschützter Begriff - nennen darf sich also auch jemand so, der keine HP-Zulassung hat.

Nur im Moment des Arbeitens am Menschen macht er sich durch Verstoß gegen das Heilpraktiker Gesetz sofort strafbar. Hier drohen hohe Geldstrafen und / oder sogar Gefängnis.

Mein eigener Weg.........

Ich arbeite seit 1977 in der Zahnmedizin, als zahnmedizinische Angestellte.

Für Pflanzenheilkunde habe ich mich eigentlich seit frühster Kindheit interessiert. Meine Mutter kannte einiges von ihrem Vater, was dann später bei mir und unserer Familie ebenfalls Verwendung fand und Pflanzenheil Bücher zählten und zählen immer noch zu meiner Lieblingslektüre.

Heilpraktiker werden war für mich nie ein Thema, bis meine Tochter mich schließlich darauf brachte, mit meinem (Heil)Pflanzen Wissen doch endlich mal etwas anzufangen.

Blauäugig ließ ich mich darauf ein - die Menge des zu lernenden Stoffes kann einen schon mal ganz schön erschüttern, aber es ist möglich, selbst wie bei mir, mit einer zusätzlichen Vollzeit Arbeitsstelle.

Vennhexe, am 08.02.2013
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