Infografik Staatliche Förderungen ...

Infografik Staatliche Förderungen und Zuschüsse (Bild: Hagen Petters)

Hauseigentümer können in Deutschland bei der Sanierung oder Modernisierung verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen, um die notwendigen Maßnahmen und die Kosten nicht komplett selber übernehmen zu müssen.

KfW & BAFA

KfW & BAFA

BAFA: Der Träger von den Fördermaßnahmen wird kurz BAFA genannt, was für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht. Zu der Neuinstallation oder Sanierung der Heizungsanlagen aus den Bereichen Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen vergibt das Amt nicht zurückzahlbare Zuschüsse.

KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz BfK, ist in Bezug auf ihre Bilanzsumme die drittgrößte Bank in Deutschland und die weltweit größte Förderbank. Hauseigentümer können zur Finanzierung der Umstellung ihrer Heizungsanlage zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen. Unter bestimmten Umständen können die KfW-Kredite und die BAFA-Zuschüsse auch kombiniert werden.

Möglichkeiten zur Förderung bei Neubauten

Wer ein neues Haus erwirbt oder einen Neubau plant, profitiert bezüglich der Fördermöglichkeiten am besten von einem KfW-Effizienzhaus 40. Dabei wird das Haus nach den KfW-Effizienzhaus-Standard Kriterien errichtet. Der Standard richtet sich nach dem Transmissionswärmeverlust und dem Jahresprimärenergiebedarfes. Das sind Kennzahlen der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, deren Höchstwerte bei einem Neubau nicht überschritten werden dürfen. Dabei erfolgt eine Einteilung abgestuft in das KfW-Effizienzhaus 100, 70, 55 oder 40. Je niedriger dieser angegebene Wert, desto höher ist auch die Energieeffizienz des Hauses.


Hierbei fördert die KfW nur noch Effizienzhäuser der Werte 40, 55 und 70. Ein Beispiel für ein energieeffizientes Bauen ist der Standard 55. Dieser sieht unter anderem den Einbau wahlweise einer Holzpellet- oder Biomasseheizung bzw. einer Wärmepumpe vor. Kombiniert wird diese mit einer solarthermischen Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers. Da die Anzahl der unterschiedlichen Förderprogramme so groß ist, unterteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre jeweiligen Fördermaßnahmen in verschiedene Zahlen, um ein einfacheres Auffinden der jeweiligen Programme zu ermöglichen. Bezüglich des energieeffizienten Bauens ist dieses die Nummer 153. Unter der Nummer 124 besteht aber gemäß dem KfW-Effizienzhaus auch ein Förderungsprogramm bei dem Erwerb von Wohneigentum.

Die BAFA kann ebenfalls bei den Fördermöglichkeiten für ein energieeffizientes Bauen mit einbezogen werden. Die Baukostenzuschüsse der BAFA lassen sich auch mit dem Förderungsprogramm 153 und 167 der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombinieren.

Die Sanierung der Heizungsanlagen

Sanierung nötig?

Sanierung nötig? (Bild: dife88 / Pixabay)

Es ist nicht unbedingt erforderlich in einem Energieeffizienzhaus 40, 55 oder 70 zu wohnen, um die diversen Fördermöglichkeiten durch BAFA und KfW genießen zu können. Auch der Weg zu dem Standard wird von der KfW mit adäquaten zinsgünstigen Krediten belohnt. Das Kreditprogramm 151/ 152 ist insbesondere bei einer Erneuerung der Heizungsanlage die richtige Wahl. Es handelt sich hierbei um energetische Einzelmaßnahmen. Darunter fallen zum Beispiel der Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und vor dem 01.01.09 eingebaut worden ist, gegen Biomasseanlagen wie etwa Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen und der Einbau von Solarkollektoren zur Trinkwassererwärmung und von Wärmepumpen.

Die genannten Einzelmaßnahmen lassen sich mit Zuschüssen der BAFA kombinieren. Heizungsanlagen, welche gleichzeitig mit erneuerbaren und mit fossilen Energien arbeiten, werden nur noch durch die KfW gefördert.

Bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW) ergibt sich ab dem 01.04.16 eine Besonderheit, denn die BHKW werden ab diesem Zeitpunkt nicht weiter von der KfW gefördert. Wer mit dem Gedanken spielt, zur Stromerzeugung und zum Heizen ein BHKW in sein oder ihr Haus einzubauen, sollte also bis spätestens 31.03.16 den Förderantrag einreichen.

Die BAFA hält hingegen weiter an der BHKW Förderung fest. Dabei bekommen Anlagen, die eine maximale Leistung von 20 kW haben einen einmaligen Investitionszuschuss. Die elektrische Energie, die durch ein BHKW in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird unabhängig davon durch den entsprechenden Stromnetzbetreiber vergütet. Wenn die Anlage im Besitz eines BAFA-Zulassungsbescheidest ist, ist die Grundlage dafür das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Förderprogramme und Kaminöfen

Ein Programm, das speziell Kaminöfen fördert, besitzt die KfW nicht. Nach dem Experten für Kamin und Heizungsanlagen Kamdi24, können allerdings sehr effizient arbeitende Kaminöfen, Teil einer Gebäudesanierung sein, die eine Energieeffizienz-Standard anstrebt und folglich Bestandteil eines förderungswürdigen Gesamtpakets sind.

Die BAFA macht hingegen den Zuschuss der Finanzierung von einem Kaminofen von dessen Bauart abhängig. Nur Kaminöfen die mit Pellets betrieben werden, wasserführend arbeiten und einen hydraulischen Abgleich der Heizkörper möglich machen werden demnach von der BAFA bezuschusst. Im Prinzip sind so ausgestattete Kamine Zentralheizungen.

Kaminofen

Kaminofen (Bild: Kamdi24)

Diverse Beheizungsmöglichkeiten

Es bieten sich neben dem Ein- oder Umbau einer einzelnen Heizungsanlage je Haus noch andere Möglichkeiten an, um Bestandshäuser mit zeitgemäßer Heizenergie versorgen zu können. Entsprechend ihrer Richtlinien fördern die BAFA ebenso wie die KfW auch Heizungsgemeinschaften bzw. Contractoren und Hausbesitzer.

Bei einer Wohnanlage mit mehreren Besitzern ist auch ein Heizungsgenossenschaft-Zusammenschluss möglich. Somit können die Eigentümer anteilig über einen KfW-Kredit die gemeinsame Heizungsanlage finanzieren. Dabei kann es sich auch um nebeneinanderliegende Häuser handeln. Der Antrag der Fördermittel für die Heizungsgemeinschaft muss einzeln von jedem Haus- oder Wohnungseigentümer vorgenommen werden. Eine Förderung erfolgt aber nur dann, wenn die Wohnungsanlage oder das Haus dadurch den KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht. Eventuell müssen folglich zusätzliche Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, die aber auch gefördert werden. Es gibt je nach Heizungsart verschiedene Förderprogramme der KfW. Sie sind unter den Nummern 430, 167, 152 und 151 auf der Internetseite der KfW zu finden. Von diesen Förderprogrammen ist allerdings nur das Programm 167 mit BAFA Zuschüssen kombinierbar.

Energielieferanten, die die Wärmeversorgung einer oder vieler Immobilien übernehmen wie etwa BHKW Betreiber, können von dem Energie-Contracting profitieren. Die direkte Förderung erfolgt hier durch BAFA und KfW ausschließlich an den Contractor als Betreiber und Inhaber. Aber die einzelnen Wohnungs- oder Hauseigentümer können trotzdem in vielfacher Hinsicht Vorteile daraus ziehen. Einerseits erhöht sich der Effizienzhaus-Standard und ein eventuell beantragter oder bestehender Tilgungsantrag, da energetische Kennziffern der externen Anlage in die Energieeffizienz-Berechnung jedes angeschlossenen Hauses mit einbezogen werden. Andererseits übernimmt der Contractor den Unterhalt und die Wartung. Interessant für Haus- und Wohnungseigentümer sowie für Contractoren sind hierfür die KfW-Programme 167, 153 und 152.

Kommunale und regionale Fördermittel

Auch die Bundesländer und einzelne Kommunen stellen neben BAFA und KfW Fördergelder für gewerbliche und private Immobilieneigentümer zur Erneuerung der Heizanlagen zu Verfügung. Bei Neubauten können entsprechende Systeme gefördert werden, die erneuerbare Energien verwenden.

In Bayern gibt es zum Beispiel das 10.000-Häuser-Programm, bei welchem in Ein- und Zweifamilienhäusern der Austausch veralteter Heizungsanlagen durch innovative Speicher-/Heizsysteme bezuschusst wird. Auch für Neubauten kann dieser Zuschuss beantragt werden. Die Bewilligung ist sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandbauten abhängig von einer zeitgleichen KfW-Förderung unter den Programmnummern 153, 152 und 151.

Über entsprechende Internetportale oder über eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde lässt sich in Erfahrung bringen, welches Bundesland oder welche Kommune genau Förderprogramme zum Einbau von energieeffizienten Heizungsanlagen anbietet. Die Gemeinden besitzen in der Regel das nötige Informationsmaterial zu den Fördermitteln von Kommunen, Ländern und Bund.

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