Wie verhält es sich genau?

Vertraglich festgelegt ist in den Policen für die Rürup Rente lediglich ein Abtretungs- und Übertragungsverbot. Daraus folgern Versicherungsvertreter in ihren Werbebotschaften stets auch ein Verbot der Pfändung. Diese Schlussfolgerung jedoch ist so falsch. Denn einem Abtretungs-und Übertragungsverbot steht die Pfändung des angesparten Vermögens nicht entgegen. So hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Nichtübertragbarkeit des Guthabens eine Zwangsvollstreckung nicht verhindert. (BGH Az. IX a ZB 271/03).

Der Schutz der Gläubiger spielt im Ernstfall eine größere Rolle als die Altersvorsorge des Schuldners. Auch die Finanzämter akzeptieren es nicht, wenn Selbstständige zwar ihre Steuern schuldig bleiben, aber gleichzeitig für die Altersvorsorge gespart haben. Das Existenzminimum hingegen bleibt weiterhin pfändungsfrei, alles was darüber hinausgeht, ist jedoch nicht pfändungssicher, egal ob es sich um angespartes Vermögen in der Rürup Rente oder andere finanzielle Mittel handelt.

Pfändung! (Bild: Thorben Wengert / pixelio.de)

Weitere Missverständnisse bei der Rürup Rente

Auch wenn die Pfändbarkeit der Rürup Rente längst bekannt ist und auch in den Medien besprochen wurde, werben Versicherungen weiterhin mit der nicht pfändbaren Rürup Rente als Altersvorsorge für Selbstständige. Keine Frage, die Rürup Rente macht als Teil der Altersvorsorge für Selbstständige durchaus Sinn, allerdings ist sie nicht unpfändbar. Dies schmälert zwar nicht ihren Nutzen, lässt aber die Praktiken von Versicherungen und Versicherungsvertretern äußerst fragwürdig erscheinen.

Es gibt noch weitere Täuschungsversuche. Versicherungsvertreter werben auch gerne mit dem "Versicherungsgeheimnis" und dem "Konkursschutz" als Argument für die Sicherheit der Rürup Rente. Dies ist jedoch ebenfalls eine Vertriebslüge. Denn ein solches Recht gibt es zwar in Liechtenstein und der Schweiz, nicht aber in Deutschland.

Mit Falschaussagen gerät die Rürup Rente zu Unrecht in die Kritik

Falsche Werbeversprechen der Versicherungsbranche sind vor allem deswegen fatal, da sie die Rürup Rente grundsätzlich in die Kritik bringen. Dabei ist die Rürup Rente eine der wenigen privaten Altersvorsorge Produkte, die sich für Sparer durchaus lohnen können. Für Selbstständige ist die Rürup Rente sogar die einzige Möglichkeit, Zuschüsse vom Staat für ihre Altersvorsorge zu erhalten. Bis zu 20.000 Euro im Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.

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