Jobs ab 13 – Erste richtige Möglichkeiten schon vor "Jobs ab 14"

 

Aber zurück zum 13. Geburtstag. Für 2 Stunden am Tag. Nicht während der Schulzeit, aber auch nicht zwischen 18 und 8 Uhr.

 

Und die Eltern müssen das Arbeiten genehmigen. Die Arbeiten dürfen nicht körperlich besonders schwer oder besonders gefährlich sein. Erlaubt ist jedenfalls laut Kinderarbeitsschutzverordnung:

Gassi gehen 2

Gassi gehen 2 (Bild: http://www.clker.com/clipar...)

- Zeitungen austragen, sowie Werbeprospekte

  austragen

 

- Sich um Haustiere kümmern

 

- Für andere Einkaufen

 

- Nachhilfe geben

 

- Babysitten

 

- Sonstige Tätigkeiten in privaten Haushalten

 

- Arbeiten bei gemeinnützigen Veranstaltungen

 

- Arbeiten in der Landwirtschaft

 

- "Handreichungen" beim Sport

 

Babysitten 2

Babysitten 2 (Bild: http://www.clker.com/clipar...)

Weitere Jobs, die 13-jährige genauso wie 14-jährige machen dürfen:

- Autowaschen vom Nachbarn

- Pfandflaschen sammeln und zurückgeben

- Rasenmähen, sofern der Rasenmähe ab 13

  bedient werden darf (Alternative: Unkraut

  jäten)

Rasenmähen

Rasenmähen (Bild: http://www.clker.com/clipar...)

Wie soll das dann genau laufen? Fürs Zeitung austragen muss man sich auf einen konkreten Job bewerben, näheres dazu und zu den Verdienstmöglichkeiten habe ich hier aufglistet. Um die meisten anderen Sachen (sich um Haustiere kümmern, Autowaschen...) muss man sich mehr kümmern:

Wer braucht das, wie spreche ich ihn an, was bekomme ich dafür! Vielfach bietet es sich an, für Verwandte, Bekannte der Eltern oder Nachbarn zu arbeiten. Ideal ist es natürlich, wenn man jemdanden stöhnen hört, dass er keine Lust oder eigentlich keine Zeit zu xy hat. Dann kann man sich konkret anbieten.

Einkaufen gehen 2

Einkaufen gehen 2 (Bild: http://www.clker.com/clipar...)

Ansonsten ist es sicherlich auch nicht verkehrt, auf Aushänge in Supermärkten zu achten, ob jemand etwas sucht, oder selber einen Aushang zu machen.

Darauf sollte mindestens die Dienstleistung, die man anbeitet, ein Vorname und eine Telefonnummer stehen. Dringend zu empfehlen ist auch, zu schreiben warum man das gut kann. (Bei Gassi gehen mit Hund z.B. "habe seit 3 Jahren eigenen Hund, helfe im Tierheim aus", so etwas) Sicherlich zu überlegen ist, ob man gleich eine Preisvorstellung angibt.

Zeitung austragen (Bild: http://pixabay.com/de/bildu...)

Überhaupt, der Preis: Wer soll einen nennen, was könnte angemessen sein, wie wird er berechnet? Man kann einen Festpreis für die Tätigkeit vereinbaren, oder eine Bezahlung pro Stunde. Es variiert natürlich nach Art der Tätigkeit.

Erstmal sollte man sich vorab Gedanken machen, wieviel man glaubt verlangen zu können. Danach kann es auch eine gute Idee sein, zunächst den Autraggeber nach seinen Vorstellungen zu fragen, wieviel er zahlen würde. Fürs Gassi gehen mit Hunden scheinen übrigens beispielsweise 2-4 Euro pro Stunde üblich zu sein. 

Jobs ab 14 – Nichts Neues

Mit dem 14. Geburtstag ändert sich nichts. Ab 14 Jahren dürfen alle Jobs ausgeübt werden, die auch für 13-jährige erlaubt sind.

Jobs vor dem 13. Lebensjahr – Gelegentlich

Vor dem 13. Geburtstag darf man offiziell gar nicht richtig arbeiten. Also nicht gegen Geld - Hausaufgaben machen ist ja auch irgendwie Arbeit, dass ist natürlich erlaubt.

 

Was anderes ist es auch, wenn gelegentlich mal eine Hilfeleistung ausgeführt wird, aus Gefälligkeit (dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht). Wer mal mit Nachbars Hund Gassi geht, und dafür etwas Geld bekommt, sollte keine Probleme bekommen.

 

Autor seit 13 Jahren
213 Seiten
Laden ...
Fehler!