Zur Sicherheit: die Notrufnummern für die Kartensperre

Die rasche Übersicht über die Notrufnummern, wenn Sie Ihre Kreditkarte sperren müssen

Sperr-Notruf 116 116

  • in Deutschland gebührenfrei: 116 116
  • aus dem Ausland gebührenpflichtig: +49 116 116
  • alternativ für Sperren aus dem Ausland +49 30 4050 4050

Mastercard sperren lassen

  • Kartensperre Deutschland 0800 819 1040
  • Ausland +1 636 7227 111

Visacard sperren lassen

  • Kartensperre Deutschland 0800 811 8440
  • Ausland +1 410 581 9994

American Express: Karte sperren lassen

  • Kartensperre Deutschland +49 (0)69 97 97 1000
  • Ausland +49 116 116

Diners Club: Karte sperren lassen

  • Kartensperre Deutschland +49 (0)1805 07 07 04
  • Kartensperrungen Ausland +1 303 799 1504
Anke Engelkes lässt ihre Kreditkarte sperren

Was Mastercard & Co. unternehmen, um vor Internet-Betrug zu schützen

Sicherheit beim Einkaufen mit Kreditkarte: im Internet ein Muss

Wer online einkaufen will, also im Internet, hat bei der Bezahlung die Wahl zwischen Lastschrift, Überweisung, Online-Bezahlsystemen wie PayPal und der Kreditkarte.

Das war nicht immer so; in den Anfangstagen des Onlineshoppings bot die Kreditkarte die einzig sichere Methode – für den Händler. Der Kerngedanke der Kreditikarte ist nämlich ein Zahlungsversprechen: Das Kreditkartenunternehmen garantiert dem Händler die Zahlung, der Händler weiß also, dass er auf jeden Fall sein Geld bekommen wird. Eine feine Sache, für die er (mehr oder weniger gerne) bereit war, ein paar Prozent Gebühren zu bezahlen.

Eine feine Sache auch für den Kunden, denn er brauchte nur noch eine Kreditkarte. Die Formulierung "braucht eine Kreditkarte" ist aber nicht ganz korrekt: Eigentlich benötigt man nur die Kreditkartennummer und manchmal den CVC-Code, die Kartenprüfnummer von der Rückseite der Kreditkarte.

Und hierin steckt für Langfinger und Betrüger der große Vorteil: Hat der Dieb erst einmal die Kartennummer, verfügt er auch über die Bezahlmöglichkeit – und zwar solange der Verfügungsrahmen (der eingeräumte Kredit) nicht überschritten oder die Karte gesperrt wird!

In aller Regel erfahren die Karteninhaber erst mit der nächsten Abrechnung, dass mit ihrer Karte (bzw. der Kartennummer) betrügerische Umsätze getätigt wurden. Das kann also bis zu vier Wochen dauern – Zeit, die der Dieb für seine Absichten nutzt. Der Vorteil gegenüber dem einfachen Diebstahl eines Portemonnaies für den Verbrecher wird deutlich. Nicht zuletzt daraus erklärt sich die Zunahme der Fälle von Kreditkartenbetrug.

Der Karteninhaber ist fein raus: Hat er die Kartendaten sorgfältig verwahrt und bei einem Kartenverlust die Karte sofort sperren lassen, muss er den Schaden nicht bezahlen. Höchstens wird sein Girokonto mit dem falschen Rechnungsbetrag belastet, doch es gibt rasch wirksame Gegenmaßnahmen: Er kann mit Hilfe seiner Bank die Lastschrift zurückgehen lassen (Rücklastschrift wegen Widerspruchs). Anders sieht es für den Händler aus: Er bleibt auf dem entstandenen Schaden sitzen, denn die Ware ist weg. Was also unternehmen die Banken und Händler gegen die Gefahren des Kartenmissbrauchs?

Banken und Händler haben ein hohes Interesse an der Schadensbegrenzung

Die physischen Sicherheitsmerkmale einer Kreditkarte spielen beim Bezahlen im Internet eine untergeordnete Rolle mit Ausnahme der Kartenprüfnummer, des CVC-Codes. Dumm nur, dass der Code nicht immer angegeben werden muss – eine Sicherheitslücke im System. Deswegen scheint die Vorsorge eher auf der Software-Seite Erfolg zu versprechen. Kreditkartenorganisationen verwenden dabei ähnliche Kontrollmechanismen.

Sicherheit beim Zahlen mit der Kreditkarte: die Überwachungssoftware

Jeder Bezahlvorgang, jede Transaktion, muss genehmigt werden. In der Fachsprache der Finanzwelt: Die Zahlung muss autorisiert werden.

Die Autorisation erfolgt blitzschnell über ein Online-Verfahren: Wird fürs Bezahlen eine Kartennummer an das System gemeldet, prüft die Software, ob für den angefragten Betrag genügend Limit zur Verfügung steht und ob für die Karte ein Sperrvermerk hinterlegt ist. Aber sie macht noch mehr.

Ähnlich wie Anti-Virus-Software wird die Überwachungssoftware laufend aktualisiert. Sie prüft eben nicht nur Limit und Sperre, sondern auch bestimmte Profile. Zwei Beispiele:

Wird eine Karte innerhalb weniger Minuten mehrfach eingesetzt, trägt das die typische Handschrift eines Diebstahls: Der Dieb versucht möglichst rasch viele Umsätze zu tätigen. Spätestens nach dem dritten Einsatz sperrt in diesem Fall das System die Karte – der Dieb ist ausgebootet. Ist jedoch der rechtmäßige Karteninhaber auf Shopping-Tour, wird der beim Institut anrufen, sobald er merkt, dass sein Karte nicht mehr akzeptiert wird. Die Karte wird dann nach einer Identitätsprüfung freigeschaltet.

Zweitens. Wer in Hamburg tankt und eine halbe Stunde später im Internet bei iTunes ordert, wird sich möglicherweise wundern, dass seine Karte nicht funktioniert. Aber für das Überwachungssystem kann eine Karte nicht innerhalb einer halben Stunde von Hamburg nach London gereist sein. Die Software verweigert die Autorisierung, nach Rücksprache mit dem Service-Center erfolgt die Freischaltung.

Sicherheitssystem fürs Bezahlen mit Kreditkarte im Internet: der Secure-Code

Einige Internethändler akzeptieren den Secure-Code. Beim Bezahlvorgang öffnet sich ein zusätzliches Eingabefeld, das den Karteninhaber mit seiner Bank verbindet. Durch die Eingabe seines persönlichen Secure-Codes identifiziert er sich als der rechtmäßige Karteninhaber. Den Code kennen nur der Karteninhaber und die kartenausgebende Bank.

Card-Control: Benachrichtigung per SMS oder E-Mail

Direkte Information über Zahlungen mit Kreditkarte

Manche Kreditkartenunternehmen schicken eine SMS oder eine Mail, wenn die Karte eingesetzt wird. Zusätzlich informiert das System bei jedem Länderwechsel. Im Fall der iTunes-Bestellung hätte der Einkäufer also eine Benachrichtigung erhalten, denn er hat die Karte erst in Deutschland und dann in Großbritannien eingesetzt. Ist der Karteneinsatz nicht vom Karteninhaber gewollt, kann er die Karte sperren und austauschen lassen. CardControl ist also ein Schadensbegrenzungsinstrument.

Autor: Johannes Flörsch

jofl, am 30.04.2014
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Bildquelle:
johannes flörsch (Studentenkredit: Tipps von Finanztest)

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