Einen solchen Rechner finden Sie kostenlos z. b. bei www.bruttonettorechner.biz. Im Folgenden finden Sie außerdem einige Tipps für die gängigen Steuerkonstellationen.

Getrennte Besteuerung von Ehepartnern

Normalerweise werden Ehepartner gemeinsam besteuert, ist das Einkommen beider Partner ungefähr gleich hoch, ist dies auch in der Regel die günstigste Lösung. Ein Lohnsteuerklassenwechsel kann sich für Ehepartner lohnen, wenn das Einkommen beider Partner unterschiedlich ist. Die getrennte Besteuerung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn einer der beiden Ehepartner nur sehr wenig verdient oder eine selbstständige Tätigkeit besteht, für die Verluste geltend gemacht werden können. In diesem Fall ist die Beratung durch einen Steuerberater ganz besonders sinnvoll, da die selbstständige Tätigkeit die Sache zusätzlich verkompliziert. Bei getrennter Besteuerung der Ehepartner stehen üblicherweise die Lohnsteuerklassen drei und fünf oder aber alternativ vier und vier zur Wahl. Welche Kombination die günstigste ist, hängt von der Einkommensverteilung ab. Eine Kombination aus Lohnsteuerklasse vier und vier ist nur dann sinnvoll, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Ist das Einkommen ungleich verteilt, macht eventuell die Wahl der Lohnsteuerklassen drei und vier Sinn, üblicherweise ist dies der Fall wenn die Verteilung des Einkommens mindestens 60 zu 40 Prozent beträgt. Der Mehrverdiener sollte also mindestens 60 Prozent des Haushaltseinkommens verdienen. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen bekommt bei dieser Verteilung die Steuerklasse vier, der Ehepartner mit dem höheren Einkommen die sehr viel günstigere Lohnsteuerklasse drei.

Lohnsteuerklasse wechseln in die umgekehrte Richtung

Sobald Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Übergangsgeld bezogen werden bzw. dies absehbar ist, gilt für die Verteilung der Lohnsteuerklassen genau das Gegenteil. Denn die Höhe der Bezüge wird nach dem letzten Nettogehalt berechnet. Ist einer der beiden Partner nicht erwerbstätig und bezieht Lohnersatzleistungen, kann es sich durchaus lohnen, dass der Erwerbstätige Ehepartner von der Lohnsteuerklasse vier auf Lohnsteuerklasse fünf wechselt und der nicht erwerbstätige Ehepartner auf Lohnsteuerklasse drei. Der Erwerbstätige Ehepartner zahlt zwar dann etwas mehr Steuern, dafür fällt die entsprechende Lohnersatzzahlungen für den anderen Ehepartner höher aus. Außerdem kann der Erwerbstätige Ehepartner seine mehr gezahlten Steuern nach Abgabe einer Steuererklärung auch zurückerstattet bekommen.

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