Wie sparen Arbeitnehmer durch die betriebliche Altersversorgung steuern?

Die betriebliche Altersversorgung, auch einfach Betriebsrente genannt, ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil der zusätzlichen Altersvorsorge. Im Gegensatz zu anderen Renten Produkten wie beispielsweise der Riester Rente, wird die betriebliche Altersversorgung nicht direkt vom Staat bezuschusst. Trotzdem gehört die Betriebsrente zu den lukrativeren Formen der Zusatzrente, zumindest für die meisten Arbeitnehmer. Denn die betriebliche Altersversorgung wird indirekt durch Steuerersparnisse staatlich gefördert. Wie genau funktioniert die Steuerersparnis durch die Betriebsrente? Wie wirkt sich die Steuervergünstigung auf das tatsächliche Nettogehalt aus?

 

People Watching a Senior Man Bowling at a Bowling Alley (Bild: 3690287)

Die Steuervergünstigung für die Betriebsrenten

Bei der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, das eingezahlte Geld ihrer Arbeitnehmer möglichst gewinnbringend anzulegen. Je nach Rentenart wird die betriebliche Altersversorgung unterschiedlich gefördert. In vielen Betrieben gibt es außerdem einen direkten Zuschuss, dann ist die Betriebsrente natürlich besonders lukrativ. Aber auch Arbeitnehmer, die keinen direkten Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten, profitieren von den Steuerentlastungen durch die Entgeltumwandlung in die Betriebsrente. Entgeltumwandlung bedeutet ganz einfach, dass ein Teil des Bruttogehaltes für die Betriebsrente aufgewendet wird. Dieser Teil des Gehaltes ist dann bis zu einer gewissen Höchstgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Die Höhe dieser Grenze ist unterschiedlich. Betriebsrenten aus Unterstützungskassen oder als Direktzusage sind grundsätzlich steuerfrei. Darüber hinaus sind seit 2005 auch Betriebsrenten aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei. 2011 liegt die Höchstgrenze bei 2640 € jährlich. Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 1800 € pro Jahr für Arbeitnehmer, die ihren Rentenvertrag vor 2005 abgeschlossen haben.

 

Wie wirkt sich die Steuervergünstigung durch die Betriebsrente in der Praxis aus?

Die Höhe der Steuervergünstigung durch die betriebliche Altersversorgung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise der Höhe des Gehaltes, der Steuerklasse et cetera. Grundsätzlich profitieren vor allem Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen von der betrieblichen Altersversorgung. Ist das Einkommen zu gering, macht sich die Steuerersparnis nicht bemerkbar, da ohnehin kaum Steuern gezahlt werden müssen. Die meisten Arbeitnehmer können damit rechnen, dass sie ungefähr die Hälfte des monatlich für die Betriebsrente aufgewendeten Geldes durch die Steuervergünstigung einsparen.

 

Die Riester Förderung für die Betriebsrente beantragen

In einigen Fällen kann es interessant sein, für die betriebliche Altersversorgung die Riester Förderung zu beantragen. Dies ist grundsätzlich bei einer Betriebsrente durch eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung möglich. Die Betriebsrente wird dann quasi mit der Riester Rente kombiniert. Da ein solches Vorgehen nicht so einfach ist, sollten sich Arbeitnehmer hierzu jedoch beraten lassen, beispielsweise über die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV)

 

Die Versteuerung der betrieblichen Altersversorgung

Wie die gesetzliche Rente muss auch die Betriebsrente später versteuert werden und zwar zu 100%. Zudem wird die Betriebsrente für die Beitragsbemessung der Krankenversicherungsbeiträge angerechnet. Je nach Höhe der Betriebsrente ergeben sich so Abzüge. Bis 127,75 € werden Betriebsrenten nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet.

 

 

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