Mal wieder Essengehen
Da freut man sich darauf sich mal bedienen zu lassen - Und dann das...Der Gast sollte nur das Essen runterschlucken...
Manchmal fehlt einem wirklich die Zeit für einen gemütlichen Restaurantbesuch. Obwohl es bereits seit über einem halben Jahr ein neues Restaurant in der Stadt gibt, und Freunde sowie Bekannte auch schon davon geschwärmt haben, hat man es persönlich noch nicht geschafft, es auch endlich einmal auszuprobieren.
Endlich hat man sich nun selbst einen Abend ausgeguckt, um zu sehen, welche Spezialitäten denn nun auf der Speisekarte des neuen Restaurants stehen.
Einem gemütlichen Abend zu zweit oder mit Freunden steht also nichts mehr im Weg.
Mit Vorfreude und einem leichten Hungergefühl betritt man das Lokal, und läßt sich einen Tisch empfehlen.
Nach langem hin- und her überlegen hat man sich dann endlich für eine der Köstlichkeiten entschieden, oder sich gleich ein ganzes Menue zusammen gestellt.
Da geht der Ärger auch schon los:
Lange Wartezeiten
Das Essen kommt und kommt nicht bei. Das kann einem, besonders wenn man hungrig ist den Appetit verderben.
Wird nach 30 Minuten immernoch nicht serviert, obwohl bereits dreimal nach dem Essen gefragt wurde, kann man durchaus aufstehen und das Lokal verlassen.
Sollte man trotz langer Wartezeit immernoch neugierig auf das ersehnte Essen sein und bleiben, kann man den Preis mindern.
Nach 45 Minuten Wartezeit sind es immerhin 10 bis 15 Prozent.
Unfreundliche Bedienung
Kellner sollten generell höflich zu den Gästen sein, auch wenn eventuell bereits ein sehr anstrengender Tag hinter ihnen liegt.
Ist dies leider nicht der Fall, so hat man als Gast das Recht sich beim Chef über dieses Verhalten zu beschweren, und den Preis um ca. 10 Prozent zu mindern.
Ungenießbares Essen
Uuiii, da war der Koch wohl verliebt. Die Suppe ist total versalzen. Das Fleisch total verbrannt. Da waren die Gedanken wohl alles andere, als bei der Zubereitung der Speisen.
Solche Mängel muß man nicht hinnehmen. Einfach reklamieren, dann muß ein neues Essen serviert werden.
Sind die Speisen unappetitlich, so dass die Fleischbeilage vielleicht noch durch den Salat krabbelt, ohne dass man Weinbergschnecken bestellt hatte, kann man das Essen zurück gehen lassen, ohne zu zahlen.
Ungeschickt läßt grüßen
Sicherlich ist es menschlich, wenn die Bedienung einem versehentlich Soße oder eine andere Flüssigkeit über das Oberteil schüttet. Und mit Sicherheit dem Verursacher äußerst unangenehm. Nichts desto trotz muß der Gastwirt oder dessen Haftpflicht für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Läßt sich der Fleck gar nicht mehr entfernen, muß das Kleidungsstück zum Zeitwert ersetzt werden.
Wahrscheinlich kam jeder von uns schon mal in solch unangenehme oder ärgerliche Situationen.
Mein persönlicher Tipp:
Bei Unhöflichkeit anderer Menschen mir gegenüber, versuche ich immer erst die Situation aufzulockern. Mit einem Lächeln und verständnisvollen Worten. Die meisten Menschen tauen dann auf, und einer vernüftigen Unterhaltung steht nichts mehr im Weg.
aber...
setzt mir beim Essengehen wirklich jemand Ungenießbares vor die Nase, halte ich mit meiner Meinung nicht hinterm Berg.
Auf eine witzige Art und Weise gebe ich zu verstehen, dass ich nicht zufrieden bin. Die Bedienung kann ja nichts dafür, denn gekocht hat es ja ein anderer.
Gut zu wissen, wo die eigenen Rechte sind, aber trotzdem: leben und leben lassen.
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Bildquelle:
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