So funktioniert der "Investitionszuschuss Wagniskapital"

Der "Investitionszuschuss Wagniskapital" ist als Zusatz zu den bisher existierenden öffentlichen Förderungen für Risikokapital gedacht. Er ist an diverse Konditionen gebunden: Zunächst einmal gilt es vonseiten des neu gegründeten Unternehmens, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Formular einzureichen, welches Auskunft über die finanzielle Situation und damit über das Anrecht auf Förderung gibt. Auch die (potenziellen) Investoren – es sind nur natürliche Personen zugelassen – reichen einen Antrag beim BAFA ein. Wurde beiden Anliegen stattgegeben, zahlt der private Investor seine Summe an Wagniskapital für die Anteile am Betrieb. Er muss diese für drei Jahre lang halten und der Betrag sollte mindestens bei 10.000 Euro liegen. Legt der Privatinvestor mit dem Gesellschaftsvertrag einen Beweis seiner Unternehmensbeteiligung vor, so erstattet ihm die Bundesregierung 20 % des damit verbundenen Kaufpreises. Jährlich ist pro Investor eine Höchsterstattung von bis zu 250.000 Euro möglich. Voraussetzung einer Bezuschussung ist, dass die Firma nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt und noch nicht länger als zehn Jahre aktiv ist. Der obere Grenzwert für den pro Jahr erwirtschafteten Umsatz liegt bei zehn Millionen Euro. Greifen kann der Investitionszuschuss Wagniskapital schon bei der Unternehmensgründung, wobei der Zuschuss erst nach der Eintragung im Handelsregister beantragt werden darf.

Die Vorteile der Initiative

Von dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" profitieren sowohl das Wirtschaftswachstum, Kleinunternehmer und Gründer als auch private Investoren wie Business Angels. Jene bringen sich in der Regel mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung genauso wertvoll in den Betrieb ein wie mit ihren finanziellen Mitteln. Anstoß für die Bezuschussung der finanziellen Förderung war u. a. die Tatsache, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Teilnehmerländern des Innovationswettbewerbs zu wenige Unternehmensgründungen im Verhältnis zur Bevölkerung aufweist. Viele scheuen sich nach wie vor, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Andere schaffen es nach der erfolgreichen Unternehmensgründung aufgrund mangelnder Finanzen nicht, die ersten ein bis zwei Jahre zu überstehen. Fremdkapital wie ein Bankkredit wird entweder nicht bewilligt oder ist mit benachteiligenden Konditionen für das Start-up verbunden. Wäre hingegen ausreichend Kapital vorhanden, stünde dem Wachstum weniger im Wege. Deshalb soll der "Investitionszuschuss Wagniskapital" vermögenden Privatpersonen einen Anreiz dazu bieten, in Kleinunternehmen zu investieren. Sie sind hundertprozentig an den Gewinnen beteiligt, ihr Verlustrisiko wird durch die Rückerstattung jedoch auf 80 % verringert. Der an den Business Angel zu Beginn der Investition ausgezahlte Betrag muss dem Staat nicht rückerstattet werden, wenn die Firmenanteile nach Verstreichen der Dreijahresfrist verkauft werden.

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