Wann eine MPU angeordnet wird

Die häufigste Ursache, weshalb eine MPU angeordnet wird, ist die, wenn jemandem zuvor der Führerschein aufgrund eines zu hohen Promillewertes im Blut entzogen wurde; vollkommen gleichgültig, ob mit oder ohne Unfallbeteiligung. Auch kann bei einer wiederholten Zuwiderhandlung in Bezug auf Alkoholkonsum beziehungsweise das Steuern eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol im Straßenverkehr eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden.

Andere Gründe können sein, dass Drogen im Spiel waren, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder aber wenn im Allgemeinen eine grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr festgestellt wurde.

Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens

Wie bereits erwähnt, dient das Gutachten als Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Jenes Gutachten darf jedoch nur im Zusammenhang mit dem relevanten Fall, also dem Gegenstand der Sache, durch welche die MPU angeordnet wurde, erstellt werden.

Niemand darf folglich aufgrund seiner gesamten Persönlichkeit beurteilt werden, weshalb die Gutachter sich nur auf bestimmte Fragestellungen beschränken müssen. Das bedeutet, dass nur Eigenschaften wie auch Verhaltensweisen, die mit dem Tatbestand im Zusammenhang stehen, berücksichtigt und bewertet werden dürfen. Desweiteren hat der Gutachter den jeweils Betroffenen über den Sinn und Zweck der medizinisch-psychologischen Untersuchung aufzuklären.

Was bei der MPU passiert

Grundlegend besteht die MPU aus einem medizinischen Teil, in dem der allgemeine Gesundheitszustand untersucht und erfasst wird. Im Falle eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr, weshalb die medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig wurde, kann nun mit Hilfe einer Blutentnahme des Betroffenen festgestellt werden, ob dieser wieder Alkohol zu sich genommen hat. Wäre dies so, kann sich das für den jeweils Betroffenen bezüglich des Gutachtens negativ auswirken. Weiterhin wird die Reaktion getestet, was an einem Computersystem erfolgt.

Der psychologische Teil dauert etwa 20 Minuten, wobei der Gutachter schon nach knapp 10 Minuten die Erkenntnis hat, ob das Gutachten des entsprechenden Betroffenen negativ oder positiv ausfallen wird.

Es werden unter anderem Fragen zum Lebenslauf, zu Trinkgewohnheiten aber auch zu finanziellen Verhältnissen gestellt. Weiterhin bekommt die betroffene Person die Möglichkeit, das relevante Delikt aus ihrer Perspektive zu schildern. Dabei achtet der Psychologe darauf, ob der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt hat. Ein kritisches Auseinandersetzen mit diesem Fehlverhalten ist im Vorfeld also absolut notwendig, um ein positives Gutachten erhalten zu können.

Das psychologische Gespräch dient also dazu, herauszufinden, ob der Betroffene in Zukunft genauso handeln würde wie bisher oder ob es realistisch ist, dass er sich bessern wird. Skurrile Tests wie zum Beispiel das Aufeinandersetzen zweier Kugeln oder das Bauen einer dreiseitigen Pyramide aus drei Kugeln sind nur Ammenmärchen und haben mit der MPU nichts zu tun. Vermutlich entstammt das diskriminierende Wort "Idiotentest" aus solchen Legenden.

Man kann sich auf die MPU vorbereiten

Zum Einen besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Ratgebern zu informieren, wodurch man auf den Weg gebracht wird, das eigene Fehlverhalten zu analysieren, um anschließend eine Art Monolog zu entwickeln, der das Fehlverhalten beschreibt und zudem Lösungswege enthält, jenes zukünftig auszuschließen. Eine weitere Maßnahme ist das Besuchen eines Kurses, welcher die entsprechenden Betroffenen gezielt auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereitet. Die Kosten dafür trägt die entsprechende Person allerdings selbst.

write-x, am 25.11.2013
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