Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)

Wer als gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will, der muss folgende Punkte beachten. Zunächst einmal müssen Angestellte mindestens über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50850 Euro im Jahr verdienen, damit diese in die private Krankenversicherung wechseln können. Studenten und Selbstständige indes können in die PKV wechseln, ohne ein Mindesteinkommen vorweisen zu müssen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darf sich die private Krankenversicherung (PKV) ihre Mitglieder aussuchen. Aus diesem Grunde führt die PKV vor Aufnahme einen Gesundheitstest durch. Dieser Gesundheitstest beeinflusst unter Umständen den monatlich zu entrichtenden Beitrag. Bei Bluthochdruck oder anderen bestehenden Vorerkrankungen darf die PKV entweder den Beitritt verweigern oder aber Risikoaufschläge beziehungsweise für Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen, Leistungen ausschließen. Gesetzlich Versicherte sollten zudem wissen, dass Familien in der privaten Krankenversicherung für jedes einzelne Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind die Familienmitglieder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kostenlos mitversichert. Letztlich gilt es, zu beachten, dass die PKV individuelle Versicherungsverträge abschließt, dass bedeutet, dass jeder Versicherte sich die Leistungen aussuchen kann, die er benötigt. Die gesetzliche Krankenversicherung kann Leistungen nach Gesetzeslage kürzen, die PKV hingegen muss einmal vertraglich vereinbarte Leistungen erfüllen. Dies ist übrigens eine der Stärken der PKV. Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an einem gesetzlich festgelegten Beitrag vom Bruttogehalt. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung hingegen orientiert sich an den gewählten individuellen Leistungen.

Krankenversicherung - Wechsel in die PKV

Private Krankenversicherung

PKV: Testberichte Stiftung Warentest - Versicherte haben gesetzlichen Anspruch auf Wechsel des Tarifs in der PKV

Die Stiftung Warentest gibt in ihrer Zeitschrift "Finanztest" viele Testergebnisse zu den unterschiedlichsten Finanz- und Versicherungsprodukten heraus. Auch der Bereich der privaten Krankenversicherung ist regelmäßig Thema der Tester. In der aktuellen Ausgabe widmet sich die Stiftung Warentest insbesondere der Frage der privaten Krankenversicherung, in Bezug auf Beitragserhöhungen und der Beitragsstabilität. Regelmäßig zum neuen Jahr erhöhen einige Versicherer die Beiträge. Aktuell sorgt zudem die schwache Zinslage an den Kapitalmärkten für eine Bedrängnis nahezu aller privaten Krankenversicherer. Viele PKV-Versicherer haben angekündigt, den Rechnungszins abzusenken. Durch die Absenkung sinkt jedoch auch die Verzinsung für die Altersrückstellungen der Versicherungen. Die Folge, die Beiträge für Neuverträge steigen. Auch Bestandskunden sind teilweise von Beitragserhöhungen betroffen. Die Stiftung Warentest hat deshalb in ihrem aktuellen PKV-Testbericht besonderes Augenmerk auf die Beitragsstabilität gelegt. Die Testberichte zur privaten Krankenversicherung der Stiftung Warentest lassen sich online nachlesen oder aber in der Zeitschrift "Finanztest". Eines der empfehlenswerten privaten Krankenversicherungsunternehmen ist zugleich Deutschlands größter privater Krankenversicherer, die Debeka. Diese hatte angekündigt, auch im Jahre 2013 die Beiträge stabil zu halten. Für ältere Versicherte soll es sogar eine Beitragsentlastung geben, so die Debeka. Die Empfehlungen der Stiftung Warentest zur PKV lassen sich im Internet ebenso abrufen wie in der entsprechenden Ausgabe der Testzeitschrift "Finanztest".

Zu betonen ist übrigens für Wechselwillige, die innerhalb der PKV ihren Tarif wechseln wollen, dass diese einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Wechsel besitzen. § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes billigt bei einer Beitragserhöhung ein Tarifwechselrecht zu. Dieses beinhaltet auch den Wechsel des Anbieters. Gesetzlich Versicherte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können dies unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

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