Rechtliche Grundlage

Gemäß Canon 332, § 2 Codex Iuris Canonici1 (CIC) ist der Verzicht auf das Papstamt möglich, sofern er freiwillig "hinreichend", also öffentlich vernehmbar, erklärt wird. Die Erklärung des Amtsverzichts unterliegt keinem Annahmevorbehalt.

Diese formelle Rechtsgrundlage ist während des Pontifikats Johannes Pauls II. eingeführt worden, d. h. zur Zeit  Papst Coelestins, dessen Amtsverzicht nach nur einem halben Jahr Petrusdienst als Präzedenzfall angeführt wird, gab es eine solche Regelung offenbar noch nicht. Daher leuchtet es ein, dass beispielsweise ein Bericht von Radio Vatikan diesbezüglich keine Angaben macht, sondern stattdessen einen Überblick gibt über das Chaos im damaligen Italien 2. Das heißt, eine Berufung allein auf Coelestin hätte vermutlich nicht gereicht, Benedikt XVI. juristisch "sauber" von seiner Last zu befreien.

Entscheidungsfreiheit versus Gottes Ratschluss

Angesichts der Größe der Aufgabe ein solches Amt3 wegen des Schwindens der Kräfte sowohl des Körpers als auch des Geistes verlassen zu wollen und dies auch zu tun, findet in diesen Tagen allgemein Respekt und Verständnis. Man kann einen solchen Entschluss jedoch mit guten Gründen auch anders bewerten. Wen Gott nicht aus einem von ihm verliehenen Amt entlässt, der ist gut genug und sollte insofern daher auf Gottes Urteil vertrauen und sich nicht auf die eigene Meinung oder gar die der Welt verlassen. Dazu gehört aber sehr viel Mut und noch viel mehr Demut, beides hat Papst Johannes Paul II. aufgebracht ebenso wie all jene Propheten, die von Gott quasi zwangsrekrutiert wurden, sein Wort zu verkünden trotz ihrer Bedenken, die ihnen aufgetragenen Aufgaben nicht oder nur schlecht erfüllen zu können.

Vorbild Jesu

Von besonderem Interesse in diesem Zusammenhang ist die im Evangelium des Matthäus 274. überlieferte Darstellung der Notlage Jesu vor seiner Kreuzigung. Trotz Hohn und Spott der damaligen Gesellschaft hat er sich nicht abbringen lassen vom Auftrag Gottes, sondern ihn bis zur letzten Konsequenz, nämlich dem gewaltsamen Ende seines irdischen Lebens, ausgeführt, sogar als er sich vollkommen verlassen fühlte: "Um die neunte Stunde schrie Jesus laut: 'Eli, Eli, lema sabachtani?' Das heißt: 'Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?'" (Matthäus 27,46).

Schlussbetrachtung

Sollte man nicht erwarten können, dass der Papst als Stellvertreter Jesu Christi auf Erden auch bis zu seiner Todesstunde im Amt bleibt anstatt sich der Anfechtungen des Petrusdienstes einfach durch Flucht zu entziehen? Sicherlich ist es angenehmer in beschaulicher Umgebung sich der Kontemplation über Fragen der Theologie hinzugeben. Der Widerspruchsgeist des Bewahrers der Lehre scheint gesiegt zu haben über Gottes Plan - zunächst einmal. Vielleicht muss man gläubig sein, um das zu verstehen. Die Autorin ist es nicht und dennoch bedauert sie, dass der Pontifex Maximus abgedankt hat.

 

Quellen (per 13.02.2013):

1. http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

2. http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=664138)

3. http://www.katholisch.de/de/katholisch/kirche/vatikan/papstamt/papstamt.php

4. http://www.basisbibel.de/basisbibel/bibeltext/basisbibel/bibeltext/lesen/stelle/50/270001/279999/ch/5e0d3f9729a4daacca6548b1c6ae857b/

 

 

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