Das direkte Stellen des Antrages auf Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens ist ohne Vorarbeit nicht möglich.

Wo es einem zahlungsunfähigen Unternehmen möglich ist, den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens zu stellen, wird dem privaten Schuldner zunächst der Versuch vorgeschrieben, sich aus eigener Kraft von den Verbindlichkeiten zu befreien.

Erst im Anschluss an dieses außergerichtliche Procedere darf der eigentliche Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist hierbei der entscheidende Meilenstein, an dem sich die Mehrheit der Betroffenen schwer tut. Der Schuldner hat die Aufgabe, den Kontakt zu seinen Gläubigern zu suchen um diesen einen außergerichtlichen Vergleich, den sogenannten Sanierungsplan, anzubieten.

Dass das hierzu erforderliche Ordnen der Akten, das Anschreiben der Gläubiger, das Auswerten der Antworten und das erstellen eines Sanierungsplanes, der später vom Gericht nicht auf Grund von juristischen Formalitäten abgewiesen wird, eine recht komplexe Aufgabe werden kann, liegt auf der Hand. Gerade bei einer hohen Anzahl an Gläubigern (50 Gläubiger oder mehr sind hierbei keine Seltenheit), sehen sich viele Schuldner überfordert und hilflos der Situation gegenüber.

Abhilfe versprechen Schuldnerberatungsstellen und entsprechende Anwaltskanzleien.

Um als Schuldner nicht alleine auf weitem Felde zu stehen, suchen viele schließlich Hilfe bei entsprechenden Beratungsstellen. Ein Schritt, der für Außenstehende ebenfalls einfacher aussieht, als er für die Betroffenen tatsächlich ist.

Die finanzielle Situation ist für die verschuldeten Personen in der Regel schon unangenehm genug, so dass diese nicht unbedingt der Öffentlichkeit präsentiert werden muss. Auch wenn die Anliegen der Schuldner bei den Beratungsstellen natürlich diskret behandelt werden, ist es doch ein enormer Schritt den Gang zu einer solchen Stelle zu tätigen. Weniger auf Grund der Angst, vor Ort wohlmöglich auf seinen Nachbarn oder einen Bekannten zu treffen. Viel mehr, weil die finanziellen Probleme oft als Schmach oder gar Schande empfunden werden und es für die Betroffenen oft unangenehm und beschämend ist, sich über die gemachten Fehler und das finanziell angerichtete Desaster belehren lassen zu müssen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass viele der Beratungsstellen grenzenlos überlaufen sind und sich permanent oberhalb ihrer Auslastungsgrenzen bewegen. So sind für die Schuldner Wartezeiten von 15 bis 20 Monaten keine Seltenheit. Dass bei steigender Verschuldung, die sich durch die damit verbundenen Schuldzinsen selbständig und immer schneller vermehrt, das Warten ein sehr gefährlicher und kräftezährender Zustand ist, sei hier nur beiläufig erwähnt.

Als einzige Alternative käme für den Schuldner noch der Gang zu einem Anwalt in Frage. Dieser ermöglicht es zwar das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (verhältnismäßig) schnell und ohne den Beigeschmack der zum Teil unerwünschten Beratung durchzuführen, jedoch wird dem Schuldner dieser Service natürlich umgehend in Rechnung gestellt. Spätestens seit dem Beratungshilfescheine von den Amtsgerichten in der Regel nicht mehr ausgestellt werden, stellt diese Variante den Schuldner bereits vor neue Kosten, die ebenfalls gezahlt werden möchten.

Der Schuldner kann den Weg in das Insolvenzverfahren jedoch auch eigenständig ebnen.

Die Thematik der Entschuldung und des privaten Insolvenzverfahrens stellt für die meisten Betroffenen somit ein rotes Tuch dar. Die wenigsten würden sich selbst zutrauen alleine und ohne fremde Hilfe das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen um sich von den Lasten ihrer Schulden zu befreien. Zu komplex und zu undurchsichtig scheint der gesamte Vorgang.

Die Rechtslage hingegen schiebt potentiellen Kandidaten, die diesen Weg selbständig gehen möchten, jedoch keinen Riegel vor. So ist der Schuldner durchaus berechtigt, die Korrespondenz mit seinen Gläubigern eigenhändig zu leiten und einen Sanierungsplan zu erstellen. Im Falle des Scheiterns dieses Einigungsversuch (Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens), muss dieses lediglich von einer geeigneten Person oder Stelle Bescheinigt werden.

Mit dem "rundum sorglos Paket" myInso.de eigenständig in die Privatinsolvenz?

An dieser Stelle könnte z.B. das Insolvenzportal myInso.de einsetzen. Bei myInso.de handelt es sich um ein Portal, welches es Privatpersonen (jedoch auch Firmen und Unternehmen) vereinfachen soll, den Weg in das Insolvenzverfahren zu beschreiten.

Der Schuldner wird nach dem Anlegen des Verfahrens und der Eingabe seiner Daten Schritt für Schritt durch die Anwendung geführt und mit ausführlichen Hilfetexten geleitet. Die individuell und automatisch generierten Anschreiben für den Schriftverkehr mit den Gläubigern, sowie das Erstellen des Sanierungsplanes, sind in der Pauschale von 75 Euro für die Freischaltung des Verfahrens bereits enthalten.

Auch wird das eventuelle (und von vielen Schuldnern erhoffte) Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs von myInso.de bescheinigt, ohne weitere Kosten zu verursachen. Sogar der eigentliche Antrag für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann im Anschluss ausgefüllt und versendet werden.

Die einmalig zu zahlenden 75 Euro mögen auf den ersten Blick vielleicht etwas hochgegriffen erscheinen. Wer jedoch bedenkt, dass ein Mandat bei einem Fachanwalt schnell ein Vielfaches der genannten Summe veranschlagen kann und der Besuch einer Beratungsstelle in der Regel eine sehr lange Wartezeit und ein persönliches Erscheinen mit sich bringt, wird schnell feststellen, dass sich der Preis für den gebotenen Service durchaus im Rahmen des vertretbaren befindet.

Fazit

Interessanter ist hier schon die Frage, wie es mit einer umfassenden Beratung der verschuldeten Person aussieht. Die ausgiebige Schuldnerberatung, die beispielsweise von einer Beratungsstelle dargestellt wird, kann von einem Portal wie myInso.de natürlich nicht geleistet werden. Hier liegt das Hauptaugenmerk ganz klar auf der schnellen und möglichst unkomplizierten Abwicklung des Verfahrens (was sicherlich auch im Interesse der meisten Schuldner ist).

Die finale Entscheidung verbleibt also nach wie vor beim Schuldner, ob und wie er die wichtigen Schritte zur Befreiung von seinen Verbindlichkeiten einleiten möchte.

Fakt ist, dass eine Überschuldung für den Schuldner nach wie vor eine äußerst unangenehme Situation ist, die sich nicht von heute auf morgen ohne Weiteres abschütteln lässt. Wer für sich selbst jedoch den Entschluss gefasst hat, nicht länger rote Zahlen auf seinen Konten vorfinden zu wollen und bereit ist den Weg der Entschuldung zu gehen, hat heutzutage durch das Internet das ein oder andere Werkzeug zur Hand, wodurch er nicht mehr ganz verloren auf offenem Felde steht.

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