Riester-Zulage: Die wichtigsten Basisdaten
Altersvorsorge mit Riester-Verträgen ist für viele Menschen sehr wichtig. Interessant sind die staatlichen Riester-Zulagen.Riester-Vertrag
In regelmäßigen Abständen werden die Rentenreformen und ihre Auswirkungen diskutiert. Wahrscheinlich sind auch Sie von den Rentenkürzungen betroffen, und Sie haben sich bereits mit dem Gedanken getragen, privat fürs Alter vorzusorgen. Der Gesetzgeber hat mit der Riester-Rente die Möglichkeit geschaffen, private Vorsorge für das Alter zu treffen.
Die Vorteile der Riester-Rente sind einerseits die steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Der zentrale Punkt der Riester-Rente ist jedoch die staatlich gezahlte Riester-Zulage. Ziel der Zulage ist es, einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge zu schaffen. Besonders für Familien mit Kindern ist ein Riestervertrag sehr interessant.
Basisdaten zur Riester-Zulage
Die Basisdaten der Riester-Zulage
Voraussetzungen für die Zulagengewährung
Riesterfähig ist jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt. Auch Beamte, Bundeswehrangehörige und Richter zählen zu dieser unmittelbar berechtigten Personengruppe. Damit die volle Zulage gezahlt wird, sind 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riestervertrag einzuzahlen. In diesem Betrag ist die Zulage enthalten. Maximal dürfen 2.100,-- Euro pro Jahr in den Riestervertrag eingezahlt werden. Ehepartner dieser Personengruppe, soweit sie nicht selber rentenversicherungspflichtig sind, müssen mindestens 60,-- Euro pro Jahr einzahlen. Wer diese Beträge nicht vollständig einzahlt, erhält die Zulage nur anteilmäßig.
Höhe der Zulage
Die Grundzulage für den Vertragsinhaber der Riesterrente beträgt 154,-- Euro pro Jahr. Wenn der Vertragsinhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden einmalig zusätzlich 200,-- Euro als Zulage gezahlt.
Kinderzulage
Bei der Riester-Zulage für Kinder ist nach dem Geburtstag zu unterscheiden. Liegt das Geburtsdatum vor 2008 beträgt die Zulage 185,-- Euro pro Jahr. Liegt das Geburtsdatum nach 2007 beträgt die Kinderzulage 300,-- Euro pro Jahr. Die Kinderzulage kann jedem Elternteil zugerechnet werden.
Zulagenantrag
Die staatliche Zulage kann jedes Jahr beantragt werden. Einfacher ist es einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Hierbei sind nur Änderungen bei der Familiensituation zu melden.
Beispiele zur Riester-Zulage
1 Beispiel
Ehepaar, 2 Kinder, ein Kind 2006 geboren, ein Kind 2009 geboren. Der Ehemann ist Angestellter, die Ehefrau ist nicht berufstätig. Das Bruttoeinkommendes Vorjahres beträgt 40.000,-- Euro
Voraussetzung für die Zulage
4 % vom Bruttoeinkommen = 1.600,-- Euro
./. Grundzulage 154,-- Euro
./. Kinderzulage 185,-- Euro
./. Kinderzulage für Kind nach 2008 300,-- Euro
Nettoeigenbetrag 961,-- Euro
Riestervertrag für die mittelbar berechtigte Ehefrau
Jahresbetrag 60,-- Euro
Grundzulage 154,-- Euro
2 Beispiel
Ehepaar, 2 Kinder (beide vor 2008 geboren), Mann und Frau sind berufstätig und zahlen Beiträge in die Rentenversicherung
Bruttoeinkommen Mann 70.000,-- Euro, Bruttoeinkommen der Frau 50.000,-- Euro. Die Kinder werden der Ehefrau zugeordnet.
Berechnung des Eigenbeitrages für den Ehemann
4 % vom Bruttoeinkommen = 2.800,-- Euro
Die Maximalgrenze der Einzahlungen beträgt 2.100,-- Euro
./. Grundzulage 154,-- Euro
Eigenbeitrag pro Jahr 1.946,-- Euro
Berechnung für die Ehefrau
4 % vom Bruttoeinkommen = 2.000,-- Euro
./. Grundzulage 154,-- Euro
./. Kinderzulage 1. Kind 185,-- Euro
./. Kinderzulage 2. Kind 185,-- Euro
Eigenbeitrag pro Jahr 1.476,-- Euro
3. Beispiel
Lediger, Einkommen 30.000,-- Euro
4 % vom Bruttoeinkommen = 1.200,-- Euro
./. Grundzulage 154,-- Euro
Eigenbeitrag pro Jahr 1.046,-- Euro
Übertragen Sie diese Rechenbeispiele auf Ihre persönliche Situation. Sie können somit in kurzer Zeit Ihre Riester-Zulage sowie Ihren Eigenbeitrag pro Jahr ermitteln.