Wer plötzlich nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge für die Rürup Rente zu leisten oder aus anderen Gründen entscheidet, die Rürup Rente zu kündigen, hat jedoch mitunter ein Problem. Denn die Rürup Rente zu kündigen ist nicht ohne weiteres möglich. Sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist, wird es kompliziert.

 

Rürup Rente kündigen? (Bild: Gerd Altmann / pixelio.de)

Warum man die Rürup Rente nicht so einfach kündigen kann

Theoretisch wäre es möglich, die Rürup Rente zu kündigen, dies bedeutet jedoch eine Auflösung des Vertrages. Ein Anspruch auf die Rückzahlung des bereits eingezahlten Kapitals besteht grundsätzlich nicht. Mit einer Kündigung ginge auch die Rückzahlung der Steuerersparnisse einher. Wer seine Rürup Rente kündigt, müsste also in einem großen bürokratischen Aufwand für jedes Jahr die entsprechende Steuer wieder an das Finanzamt zurückzahlen. Eine Kündigung der Rürup Rente ist also völlig unrentabel.

Wie kommt man aus dem Rürup Vertrag heraus?

Wer einen Rürup Renten Vertrag abschließt, sollte die Beitragshöhe stets so wählen, dass er sie jederzeit leisten kann. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit müssen in jedem Fall finanzielle Abstriche gemacht werden. In den meisten Fällen ist die Beitragsfreistellung die beste Lösung. Dabei wird ganz einfach eine Freistellung des monatlichen Beitrages bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters vereinbart. Somit bleibt zumindest das bereits eingezahlte Kapital erhalten. Diese Lösung ist jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Solange die Mindestsparsumme nicht erreicht ist, führt ein Zahlungsausfall zum Totalverlust des Guthabens. Die Beitragsfreistellung ist daher in den ersten Jahren normalerweise keine Lösung. Darüber hinaus ist die Rürup Rente auch nicht auf eine andere Person übertragbar und kann auch nicht verkauft werden. Wenn keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, ist sie übrigens im Todesfall auch nicht vererbbar.

Die Übertragung der Rürup Rente auf eine andere Versicherung

Versicherte, die ihre Rürup Rente kündigen möchten, um in eine rentablere Form der privaten Altersvorsorge zu investieren, können mit ihrer Versicherung eine Übertragung des angesparten Kapitals auf eine andere Form der Altersvorsorge (zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung) vereinbaren. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten für die Übertragung und Verwaltung. Auch die bereits gezahlten Gebühren für den Abschluss des Rürup Rentenvertrages werden nicht zurückerstattet. Diese Methode ist daher in den meisten Fällen nicht rentabel. Versicherungen sind zu einer solchen Übertragung zudem nicht verpflichtet.

Angela Michel

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