Das richtige Verhalten bei Unwetterschäden

Unwetterschäden sofort melden und den vollen Versicherungsschutz sichern

Wenn bei einem Unwetter Schäden am Haus eingetreten sind, sollte sofort per Einschreiben eine Meldung an die zuständige Versicherung erfolgen. Auch der zuständige Versicherungsvertreter sollte informiert werden.

Mit Fotos sollten alle Schäden dokumentiert werden und eine Liste aller Beschädigungen aufgestellt werden. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken. Deshalb: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen. Aber: Den Versicherten trifft eine Schadenminderungspflicht. So muss er zerborstene Fenster abdichten und Hausrat möglichst ins Trockene bringen, falls weiter Sturm und/oder Regen drohen.

Welche Versicherung regelt welchen Schaden?

Direkte Schäden am Gebäude, auch Dachziegel und Fensterscheiben, deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Leidet das Haus unter einer Überschwemmung, tritt diese Versicherung aber nur ein, wenn in der Police auch Elementarschäden ausdrücklich genannt sind. Elementarschäden sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen.

Schäden am Auto regelt die Teilkaskoversicherung. Blechschäden oder zerborstene Fensterscheiben werden in voller Höhe ersetzt.

Für Schäden am Wohnungsinventar kommt die Hausratversicherung auf. Sie übernimmt die Kosten für nasse Möbel bei defekten Fensterscheiben oder Elektrogeräte nach einem Blitzschlag.

Eltern können über Schulbesuch eigenständig entscheiden

Generell gilt, dass Eltern bei witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen oder einer besonderen Gefährdung auf dem Schulweg selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Für die Kindertagesstätten entscheiden die jeweiligen Träger wie Verbände oder Kommunen in eigener Verantwortung, ob der Kindergarten geschlossen bleibt.

Lehrer müssen, wenn es das Wetter zulässt, in der Schule erscheinen. Dort müssen sie eventuell trotz des Schulausfalls eintreffende Schüler angemessen in der Schule beschäftigen.

Die Regelungen in den Bundesländern

Bayern

In Bayern sind in kreisfreien Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken "lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall" gebildet, die verbindlich und einheitlichen für ihren Bereich über mögliche Schulausfälle entscheiden. Damit soll eine Gleichbehandlung aller betroffenen öffentlichen Schulen sichergestellt werden. Die Entscheidungen müssen möglichst schnell an die Öffentlichkeit weitergeben werden. Dazu bedient sich die Bayerische Landesregierung des Rundfunks, der stets Zugriff auf die zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Unterrichtsausfälle sind neben lokalen Sendern über das dritte Programm des Bayerischen Rundfunks und den bayernweit zu hörenden Sender Antenne Bayern zu erfahren. Neben den ständigen Radiodurchsagen gibt es beim Bayerischen Rundfunk bei Bayern 3 den Hörerservice (089-5900-1380) und eine kostenlose Hotline (0800-800 3 800) und weitere Informationen zur Verkehrslage auf der Homepage. Antenne Bayerns Hörerservice ist unter 089-99 277 283 zu erreichen, das Studio unter 0800-994 100 und die Zentrale unter 089-99 277-0. Auch Antenne Bayerns Homepage gibt zuverlässige Auskunft über Verkehrsstörungen und eventuelle Unterrichtsausfälle.

Hessen

Die Schülerinnen und Schüler in Hessen werden bei möglichen Schulausfällen über den Hessischen Rundfunk bei HR3 im laufenden Programm und über dessen Internetseite informiert. Eine landeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Vielmehr ist es nach der Dienstordnung für Lehrkräfte den Schulleitern erlaubt, für längstens einen Tag Unterrichtsausfall anzuordnen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind weder die Schulträger noch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig, über eventuelle Schulausfälle zu entscheiden. Nach einem immer noch gültigen Runderlass des damaligen Kultusministeriums aus dem März 1980 entscheiden die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ob bei widrigen Wetterverhältnissen ein Schulbesuch stattfinden kann oder nicht. Dieser Hinweis ist zu finden im Bildungsportal des Landes NRW.

In Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird wie in Nordrhein-Westfalen verfahren.

Sachsen

In den Schulordnungen ist geregelt, dass die Schulleitungen vor Ort entscheiden, ob ein Schulbesuch zumutbar ist.

Sachsen-Anhalt

Bei extremen Wetterverhältnisse treffen die Schulträger und die die Träger der Schülerbeförderung eventuelle Entscheidungen über einen Schulausfall. Über Schulausfälle in Sachsen-Anhalt informiert der MDR im laufenden Programm und über die Homepage des Mitteldeutschen Rundfunks MDR wie beim Elbe-Hochwasser im Juni stets aktuell und laufend.

Schleswig-Holstein

Wie unlängst bei "Xaver" sind die offiziellen Schulausfälle über die Hotline des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein rund um die Uhr unter 0800 -1827271 durch eine Bandansage zu erfahren. Außerdem berichtet der NDR ständig über die aktuelle Verkehrslage und über einen eventuellen Schulausfall.

Übrige Bundesländer

In den übrigen Bundesländern wird im Einzelfall entschieden. Informationen über Schulausfall werden wie in allen Bundesländern über den Rundfunk und das Internetportal der Landesregierung bzw. des Kultusministeriums oder der ihm gleich zu setzenden Behörde veröffentlicht.

Quellen: Homepages der Landesregierungen

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