Täuschung mit Lebensmitteln
Beobachtungen, Fakten und Kritik am verbraucherfeindlichen LebensmittelrechtLebensmittelgesetz § 11
Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen.
Aktuell: Foodwatch contra Becel (Unilever)
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wirft Unilever vor, Hinweise auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ zu verschweigen. Eine Reihe Studien hat den Verdacht bestätigt, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten darstellen.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich für eine Neubewertung von Pflanzensterinen und gegen jede weitere Zulassung neuer Pflanzensterin-angereicherter Lebensmittel ausgesprochen. Gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem warnt das BfR ausdrücklich vor dem Verzehr von Produkten wie Becel pro.activ. Unilever ist natürlich gänzlich anderer Meinung und kämpft mit eigenen Gutachten diese Bestrebungen an, die Becel pro activ apothekenpflichtig oder gar verschreibungspflichtig machen könnten. Es ist befremdlich zu erfahren, dass nicht mit den Mitteln des Lebensmittelrechts, sondern durch Verbraucherorganisationen Missstände bekämpft werden.
Probiotischer Joghurt - Der Griff ins Klo
Die überteuerten probiotischen Joghurts sollen die Darmflora, die Bakterienbesiedlung im Darm verbessern. Diese Lebensmittel enthalten Keime, wie sie in jeder Toilette vorkommen. Kritiker spotten, dass diese Bakterien preiswerter durch Ablecken der WC-Türklinke eines internationalen D-Zuges erhältlich seien. Glaubwürdige Gutachten, die Aussagen darüber machen, dass diese Keime die Barriere der Magensäure nicht passieren können, existieren vielfach. Die Lebensmittelindustrie setzt dem eigene (wahrscheinlich fürstlich bezahlte) Gutachten entgegen, die das entkräften. Sofern diese Bakterien bei einer Routinekontrolle eines (schweizerischen) Restaurants gefunden würden, wäre das Anlass zur Betriebsschließung.
Danone Aktiva warb jahrelang unbeanstandet mit der Behauptung die Abwehrkräfte damit steigern zu können. Das musste auf Betreiben von Verbraucherorganisationen unterlassen werden. Allerdings hat sich diese Werbeaussage derartig in den Köpfen der Konsumenten "eingefressen", dass nicht wenige annehmen, damit eine beginnende Grippe unterdrücken zu können. Heute bewirbt Danone Activia als Wunderwaffe gegen "träge Verdauung", "Blähbauch" und allerlei Verdauungsbeschwerden. Das ist natürlich ein ebenfalls nicht haltbares Werbeversprechen, denn Aktiva kann keineswegs mal eben die Verdauung "regulieren". Den satten Aufpreis, dreimal teurer als Naturjoghurt, zahlen Verbraucher für das aufgeblasene Werbeversprechen.
Ballaststoffe - Garanten des Gewinns
Ballaststoffe sind normaler Bestandteil pflanzlicher Nahrungsmittel. Sie werden als unverzichtbar und "unendlich gesund" beworben. Viele Konsumenten beurteilen bei ihren Einkauf die dementsprechenden Angaben und wählen Produkte mit besonders hohen Anteilen. Es wird dabei kaum gesehen, dass deren Anteile in Naturprodukten bei allerhöchstens 8% liegen. Der Grund für die Überbewertung der Ballaststoffe liegt in der unschlagbaren Billigkeit ihrer Herstellung. Produzenten reißen sich deshalb darum, möglichst viel davon in ihren Erzeugnissen unter zu bringen. Bei einem Vollkornbrot dem 30% Ballaststoffe beigemischt wurden, spart der Hersteller die Kosten für 24% echtes und teures Mehl.
Das tägliche Brot
Wer immer noch glaubt, Bäcker seien Nachtarbeiter, irrt sich gewaltig. Backmischungen und technische Geräte haben die Arbeitszeiten dieses Berufes verändert. Vor einigen Jahren hatte ich Kenntnis von Diskussionen der Bäckerlehrlinge. Die mokierten sich über den unnötigen theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Ihre Chef´s, so argumentierten sie, könnten doch statt eines gelernten Bäckers, einen dressierten Schimpansen einstellen. Der Affe müsste nur die Tüten mit den Backmischungen aufreißen und ins Rührwerk kippen können. Der Begriff "Schimpansenbäckerei" war geboren.
Das Chemie und Technik die Arbeitswelt verändern, könnte als legitimer Fortschritt gewertet werden, wenn es nicht auch gleichzeitig die Verbraucher negativ betreffen würde. Als Beispiel deshalb hier die "Backmischung Kunstsauer". Früher musste der fertige Vollkorn-Sauerteig portioniert werden und die einzelnen Portionen 24 Stunden, im Stundenabstand mit der Hand geknetet werden. Während dieser Zeit wurden die in den Kornschalen befindlichen Giftstoffe (gegen Fraßfeinde) in verdauliche Eiweiße umgebaut (fermentiert). Heute, dank der Backmischung, kommt der Teig sofort in den Ofen, und die ungenießbaren (giftigen) Bestandteile bleiben deshalb im Fertigprodukt unverändert enthalten. Verbraucher reagieren darauf möglicherweise mit einem Migräneanfall und können dessen Ursache dann nicht einmal eruieren.
Das Märchen von den guten Zutaten
Stellvertretend für Vieles, hier die Zusammensetzung der original Münchner Weißwurst: Claro, das Rezept stammt aus München, der Darm kommt aus China, das Kalbfleisch aus Ungarn, das Schweinefleisch aus Polen und die Petersilie aus Südafrika. Dazu kommen Geschmacksverstärker, Aromen und Zitronensäure. Die Erntemenge von Zitronen beträgt übrigens weltweit nur 120.000 Tonnen. Es werden jedoch 1.400.000 Tonnen als Konservierungsmittel und Aromastoff benötigt. Sie werden aus Schimmelpilzen gewonnen.
Dabei stellt sich mir die Frage, warum in Geschirrspühlmitteln laut Werbung echter Zitronensaft enthalten sein soll und in Lebensmitteln nur dessen synthetische Variante.
Münchner Weißwurst
Insgesamt existieren 2000 gesetzlich zugelassene Zusatzstoffe, von denen allerdings nur 320 deklariert werden müssen. Die E-Stoffliste ist demnach nur mit der Spitze eines Eisberges zu vergleichen. Personen, die auf einige Stoffe allergisch reagieren, sind auf eigene Beobachtungen angewiesen, denn eine Datenbank, in der derartige Risiken verzeichnet sind, existiert nicht. Die Lebensmittelproduzenten wehren sich "mit Händen und Füßen" dagegen und Privat ist solches Unternehmen kaum zu finanzieren.
Aromastoffe
Ohne Aromen geht nichts und auch hier ist für Verbraucher Kenntnis erforderlich um beurteilen und werten zu können. Da wird u.a. von "Natürlichen Aromastoffen" gesprochen. Dabei kann es sich, aber das ist weniger wahrscheinlich, tatsächlich um echte, beispielsweise durch Extraktion aus Früchten gewonnene Aromen handeln. Der große Rest wird aber aus natürlichen Grundstoffen, wie Sägespäne, Schimmelpilze, Bakterien, Hefen etc. hergestellt.
Weiter erscheint auf Deklarationen die Bezeichnung "naturidentisches Aroma". Es entsteht im Labor und ist seinem natürlichen Vorbild im Aufbau gleich. Ein Klon. Typisches Beispiel ist Vanillin, das mit dem Aroma aus Vanilleschoten chemisch identisch ist und aus Holzresten hergestellt wird.
Bei "Künstlichen Aromastoffen" handelt es sich um chemische Kreationen, die in der Natur nicht vorkommen aber an natürliche Vorbilder erinnern. Eine Bezeichnungen, die nach der neuen Aroma-Richtlinie 88/388/EWG nicht mehr verwendet werden.
Die Transparenz der Verschleierung
Nach dieser im kommenden Jahr geltenden Richtlinie, dürfen in Deutschland natürliche Aromen nur aus dem bezeichneten Lebensmittel stammen, wenn diese Bezeichnung im Namen integriert ist: "Natürliches Orangenaroma" muss tatsächlich aus Orangen(schalen) hergestellt sein.
Aber "Natürliches Aroma Pfirsich" wird aus anderen Quellen als Pfirsichfrüchten gewonnen.
Da kann man doch auf den ersten Blick den eindeutigen Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen erkennen, oder etwa nicht?
Bei dem bisher hier Beschriebenen handelt es sich nur um einen Teil der Problematik. Um umfangreicher informiert zu sein, empfehle ich dieses Video trotz seiner Länge unbedingt zu betrachten.