Was sichert eine Vermögensschadenhaftpflicht ab?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dient, wie der Name schon verrät, dazu Selbstständige und Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus einem Vermögensschaden abzusichern. Der Schaden muss allerdings im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sein. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang die Frage nach Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Personen- und / oder Sachschäden deckt die Versicherung hingegen nicht ab. Hierzu ist eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Ebenso wenig werden unechte Vermögensschäden durch die Versicherung übernommen. Unecht sind sie dann, wenn sie infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.

Beispiel 1:

Ein Rechtsanwalt macht einen Fehler im Verfahren oder gibt seinem Mandanten einen falschen Rat. Dieser verliert daraufhin den Prozess und damit eine Menge Geld. Gegen diesen Fall schützt einen die Vermögensschadenhaftpflicht.

Beispiel 2:

Im Büro eines Vermögensberaters stürzt ein Kunde und bricht sich ein Bein, weil dieser dort etwas hat liegen lassen. Der Kunde kann nun nicht mehr arbeiten. Dessen Arbeitgeber fehlt die Arbeitskraft und ihm entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. In dieser Situation wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht einspringen.

 

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Typischerweise sind beispielsweise Vermögensberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer diesem Risiko ausgesetzt. Zum Teil besteht für diese Berufe sogar eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung. Diese sieht allerdings nur vor, sich gegen die Ansprüche aus Vermögensschäden abzusichern. Das heißt, das Gesetz setzt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht explizit voraus, Alternativen gibt es aber kaum.

Etwas allgemeiner gehalten ist diese Versicherung jedem Unternehmer zu empfehlen, der fremdes Vermögen verwaltet oder etwa fremde Vermögensinteressen vertritt. Ebenfalls sinnvoll ist sie für Personen, die Verträge vermitteln, Gutachten erstellen, Beurkundungen vornehmen oder beratend tätig sind.

 

Passiver Rechtsschutz mit inbegriffen

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet weiterhin einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer ungerechtfertigten Schadensersatzforderung die Kosten des Rechtsstreits zahlt. Dazu zählen sowohl die Rechtsberatung als auch die Kosten für die Gerichtsverhandlung.

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass die Berufshaftpflicht zum Teil die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet, dies aber nicht in jedem Fall gegeben ist. Man muss also genau schauen, ob die Versicherung die echte und / oder unechte Vermögensschäden abdeckt. Ein Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen, am besten sogar mit Unterstützung durch einen Makler, ist daher sehr ratsam.

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