Wann kommt das Vorsteuervergütungsverfahren zum tragen?

Geld Waehrungen Euro Pfund DollarWichtig in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren. Diese findet zum Beispiel Anwendung, wenn das Unternehmen im Zuge seiner täglichen Arbeit Dienstleistungen von einem ausländischen Unternehmen bezogen hat. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung muss seitens des Unternehmens in Deutschland die Umsatzsteuer gezahlt werden. Diese Zahlungen können jedoch im Rahmen der Vorsteuervergütung geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Unternehmer seinem zuständigen Finanzamt quartalsweise oder monatlich mitteilen muss, welche Beträge er im Rahmen der Umsatzsteuer gezahlt hat. Dabei kommen mitunter hohe Summen zusammen. Geht es dann um die Rückzahlung der Steuern an das Finanzamt, versucht jeder Betroffene, diesen Wert zu verringern. Dies ist natürlich nur möglich, wenn bekannt ist, welche Summen steuerlich abgerechnet werden können.

Eingangs- und Ausgangsrechnungen beachten

Steuerparagraphen VorsteuerverguetungsverfahrenEin Unternehmen sieht sich nicht nur ausgehenden Rechnungen gegenüber, sondern es ist auch den eingehenden Rechnungen Aufmerksamkeit zu schenken. Die dort ausgewiesene Vorsteuer kann der veranschlagten Umsatzsteuer gegenübergestellt werden. Dadurch entstehen jedem Einzelnen steuerliche Vorteile, die sich bei der Steuererklärung positiv auswirken können. Hat es der Unternehmer überwiegend mit Eingangsrechnungen zu tun, also hat er mehr Produkte gekauft oder Dienstleistungen genutzt, als Verkäufe getätigt, dann entsteht zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer eine Differenz, welche er vom Finanzamt erstattet bekommt. Im umgekehrten Fall muss der Unternehmer diesen Differenzbetrag natürlich an das Finanzamt zurückzahlen.

Viele Vorteile lassen sich bei Geschäften, die mit ausländischen Unternehmen getätigt werden, erzielen. Stellt der Unternehmer eine Rechnung an einen ausländischen Dienstleister, dann muss die Umsatzsteuer auf dieser zunächst nicht ausgewiesen werden. Es muss jedoch ein entsprechender Hinweis vorhanden sein, dass die Steuerschuld beim Leistungsempfänger liegt. Auch ist es wichtig, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des beauftragten Unternehmens zu erfragen. Problematisch wird es nur, wenn das ausländische Unternehmen diese Nummer nicht mitteilt oder gar keine besitzt. Dann wird der deutsche Unternehmer zumeist von den deutschen Finanzbehörden zur Kasse gebeten und bekommt die Vorsteuer nicht erstattet. Es ist also wichtig seine Rechte zu kennen, bevor die Steuererklärung dem Finanzamt übergeben wird. Dies sollte man aber ab einer bestimmten Umsatz- und Beleggrösse sowieso einem Steuerspezialisten, also einem Steuerberater überlassen, denn es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die den Unternehmen entgegenkommen können und ihnen steuerliche Vorteile verschaffen.

Bildquellangabe: Alle Bilder gemeinfrei pixabay.com

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