Wofür sind Erststimme und Zweitstimme?

Mit der Erststimme wählen Sie einen Wahlkreiskandidaten. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, zieht direkt als Abgeordneter in den Bundestag ein ("Direktmandat"). Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Es gibt keine Bundeslisten bei der Bundestagswahl.

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Kann man sich der Stimme enthalten?

Nein, eine ausdrückliche Stimmenthaltung ist bei der Bundestagswahl nicht möglich. Sie können mit einer oder beiden Stimmen gültig oder ungültig wählen – oder gar nicht wählen. Übrigens: Sie können Stimmen auch "splitten", indem Sie zum Beispiel mit der Erststimme einen Kandidaten der einen Partei, mit der Zweitstimme hingegen die Landesliste der anderen Partei wählen.

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Welche Stimme ist „wichtiger“ – Erst- oder Zweitstimme?

Wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag entsenden darf, hängt von der Anzahl der Zweitstimmen ab. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erringt, desto mehr Sitze im Bundestag erhält sie. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur Parteien, die mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Die "5-Prozent-Sperrklausel" gilt nicht, wenn eine Partei mindestens drei "Direktmandate" erhalten hat.

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Was sind „Überhangmandate“ und „Ausgleichsmandate“?

Erhält eine Partei in einem Bundesland so viele "Direktmandate", dass sie dadurch mehr Sitze hat, als ihr eigentlich nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, spricht man von "Überhangmandaten". Da "Überhangmandate" die Wahlgleichheit beeinträchtigen, werden sie durch "Ausgleichsmandate" für die anderen Parteien wieder ausgeglichen.

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Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

Auch wenn Umfragen von Forschungsinstituten und TV-Duelle zwischen "Kanzlerkandidaten" es vermuten lassen: Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk, sondern von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt.

Ende.

Titelbild: LoboStudioHamburg / pixabay.com

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