Hohe Steuerberatergebühren

Die Gebührenordnung sieht Minimal- und Maximalgebühren vor. Die Gebühren steigen mit der Summe der positiven Einkünfte und nicht - wie viele fälschlicherweise glauben - mit der Summe der zu erwartenden bzw. erreichten Steuerrückzahlung. Darüber hinaus werden die Minimalgebühren nur dann fällig, wenn der Aufwand wirklich klein ist und der Steuerberater auf dem Land tätig ist.

 

Das heißt, in Städten und Großstädten nähern sich die Gebühren dem Mittelbetrag, also der Mitte zwischen Minimal- und Maximalgebühr, an, da hier oftmals auch die Kosten für die großen Kanzleien höher sind. Wichtig zu wissen: Verlangt der Steuerberater für die Steuerberatung eine Gebühr über der sogenannten Mittelgebühr, dann muss er dies nach der Entscheidung mehrere Gerichte gut begründen können.

Der Mandant kann jedoch die Kosten beeinflussen, in dem er dem Berater einige Arbeiten abnimmt. Dazu zählt beispielsweise das die Belege vollständig sind, denn jede Nachfrage kostet dem Berater Zeit, die er anschließend für die Steuerberatung in Rechnung stellt. Die Nachweise sollten sortiert sein, beispielsweise nach Kapitaleinkünften, Ausgaben für Kinder, außergewöhnliche Belastungen etc. 

Allerdings darf der Steuerberater nicht weniger als die Minimalgebühr von seinen Mandanten verlangen. Wie viel die Steuerberatung am Ende insgesamt kosten wird, weiß der Mandant bei Beauftragung des Steuerberaters nicht. Schlägt der Steuerberater einen Pauschalpreis vor, kann man davon ausgehen, dass diese höher als eine Abrechnung nach der Gebührenordnung ausfällt, in den meisten Fällen ein Sicherheitspuffer aufgeschlagen. Wer sich bei seiner Abrechnung nicht sicher ist, kann diese von den jeweiligen Steuerberaterkammern prüfen lassen.

Günstige Alternativen

Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Rentner und Pensionäre dürfen sich der Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins bedienen. Die Kapitaleinnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen dürfen dabei 13.000 Euro (bei Ehepaaren 26.000 Euro) nicht übersteigen. Die Höhe des Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit ist dabei nicht von Interesse. Nur Freiberufler und Gewerbetreibende dürfen sich nicht der Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins bedienen. 

 

Mit den alltäglichen Fällen wie doppelte Haushaltsführung, inländische Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und außergewöhnlichen Belastungen kommen die Vereine sehr gut klar. Schwieriger wird es bei Spezialfällen, beispielsweise bei Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz oder bei der Verrechnung von Kapitaleinkünften, die im Ausland erzielt worden sind. Lohnsteuerhilfevereine legen auch im Namen ihrer Mitglieder Einsprüche ein, die bei guten Erfolgsaussichten auch vor Gericht durchgefochten werden. Auch die bloße Steuerberatung ist in den jährlichen Mitgliedsbeiträgen bereits enthalten. Der Steuerberater würde alles einzeln in Rechnung stellen.

Eine andere Möglichkeit sind spezielle Computerprogramme. In einfachen Fällen sind sie die beste Alternative gegenüber dem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein. Hier reichen in der Regel auch die Erläuterungen der Finanzbehörden zu den Steuererklärungen im Internet aus. Die Steuerprogramme leiten Punkt für Punkt durch die Steuerklärung und geben zusätzliche Steuerspartipps. Dadurch braucht man keine Angst zu haben, dass irgendwelche Sparmöglichkeiten verloren gehen. 

Eine Steuersoftware erleichtert die Steuererklärung aber nur dann, wenn sie jedes Jahr genutzt wird, denn in dem Programm werden die Daten gespeichert und werden im folgenden Jahr aktualisiert. Über das Programm Elster können sie auch auf elektronischen Weg direkt an das Finanzamt zur weiteren Bearbeitung geschickt werden. Seit Anfang August 2013 ist dafür aber eine digitale Signatur notwendig, die kostenlos über das Elster-Portal bestellt werden kann.

Fazit: Steuerberatung nur für Selbstständige

Einen Steuerberater brauchen eigentlich nur Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige. Alle anderen können für die übliche Standardsteuererklärung auf Lohnsteuerhilfevereine zurückgreifen. Wer sich eines Steuerberaters oder eine Lohnsteuerhilfevereins bedient, hat zur Abgabe seiner Erklärung bis zum Jahresende Zeit. Wer seine Steuererklärung selbst oder mit einem Computerprogramm erstellt, hat nur Zeit bis zum 31. Mai eines jeden Jahres. Doch wer einmal etwas Zeit in die Erstellung investiert hat, kann dadurch viel Geld sparen.

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