Welche Kosten erwarten Arbeitgeber bei Schaffung von Minijobs im privaten Bereich?
Eine Haushaltshilfe über das Haushaltsscheckverfahren erhält bis 450 Euro Arbeitsentgelt, das gilt als Minijob. Welche Lohnnebenkosten kommen auf Privatpersonen als Arbeitgeber zu?Für Minijobber bis 450 Euro Arbeitsentgelt, aber wieviele Nebenkosten kommen auf Sie zu?
Meist zögern Privatpersonen auch in Situationen großer Belastung mit der Einstellung von Minijobbern im privaten Bereich. Der bürokratische Aufwand für die Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens der Knappschaft Bahn See hält sich in Grenzen, das Anmeldeverfahren über das Internet wurde bereits beschrieben. Eine unkomplizierte Anmeldung über ein Online-Formular macht Ihre Haushaltshilfe zu einem versicherten und offiziell gemeldeten Minijobber. Welche Kosten neben den bis zu 450 Euro Lohnkosten auf Sie zukommen, wird in diesem Artikel erläutert. Die Vorteile von Minijobs für den Arbeitgeber sind sehr günstig gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Nebenkosten für eine Haushaltshilfe im Minijob
Die Knappschaft Bahn See ermöglicht es Arbeitgebern über ein simples Einzugsverfahren alle Nebenkosten unbürokratisch zu zahlen. Ein Formular für die Einzugsermächtigung kann man von der Website der Minijobzentrale herunterladen und ausdrucken. Einige Änderungen ab 1. Januar 2012 sind zu beachten.
Welche Lohnnebenkosten fallen an?
Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung, zur Krankenversicherung und Beiträge zur Unfallversicherung zieht die Knappschaft Bahn See von Ihrem Konto ab. Auch die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwändungen bei Krankheit oder Mutterschaft des Minijobbers werden ohne Ihr Zutun vom angegebenen Konto eingezogen. Dies hat den Vorteil, dass Sie Zahltermine nicht beachten müssen und keinen Aufwand für die regelmäßigen Überweisungen haben. Bei Minijobs in Privathaushalten wird die Abrechnung ausschließlich über das Lastschriftverfahren angenommen.
Wie hoch sind die Beiträge seit den Änderungen am 1.1.2012?
Die Umlagebeiträge U1 und U2 betragen 0,7 beziehungsweise 0,14 Prozent des Arbeitsentgeltes. Unter U1 werden die Aufwändungen bei Krankheit und unter dem Begriff U2 die Aufwändungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abgerechnet. Mit einem Antrag an die Arbeitgeberversicherung bekommt der Arbeitgeber 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, dass er im Krankheitsfall dem Minijobber weiterzahlt, erstattet. Im Falle der Schwangerschaft und Mutterschaft des Minijobbers können auf Antrag 100 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgeltes erstattet werden. Der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung beträgt 5 Prozent vom Arbeitsentgelt, dieser blieb unverändert bestehen, auch wenn sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,6 Prozent verringerte von vorher gültigen 19,9 Prozent, Auswirkungen zeigt diese Beitragsminderung nur für das günstigere Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge Ihres Minijobbers.
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Ein Haushaltsscheckrechner hilft bei der Planung
Ein Tool auf der Website der Minijobzentrale hilft Ihnen bei der Planung Ihres Budgets für die Haushaltshilfe. Alle Kosten sind überschaubar mit einer Nutzung des Haushaltsscheck-Rechners. Wie hoch Sie den Stundenlohn für Ihren Minijobber festsetzen sollten Sie sich gut überlegen. Wenn über längere Zeit ein Arbeitsverhältnis bestehen soll, sind die Kosten dafür nicht unrelevant. Eine Orientierung zwischen ortsüblichen Löhnen oder am Mindestlohn für Arbeitnehmer, der in naher Zukunft in die Praxis umgesetzt werden soll, kann bei der individuellen Absprache mit dem Minijobber ein Maß sein. Bei Fragen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages können Sie sich an die Minijobzentrale oder an die zuständige Arbeitsagentur wenden.