Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer vor der Existenzgründung gesetzlich versichert war, kann auch weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Allerdings ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen interessant. Wer als Existenzgründer und Selbstständiger weniger als 1916,25 € (Stand 2010) verdient, kann sich zu einem ermäßigten Beitragssatz versichern. Zur Berechnung des Einkommens werden von der Krankenkasse nicht nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit, sondern auch andere Einkünfte wie zum Beispiel die Einnahmen aus Vermietung, Zinseinnahmen oder auch der so genannte Gründungszuschuss herangezogen. Für Selbstständige, die mehr verdienen, ist die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen eine Option. Künstler und Publizisten, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind, entscheiden sich möglicherweise ebenfalls für die gesetzliche Krankenversicherung, da die Künstlersozialkasse einen Teil der Beiträge übernimmt. Auch wenn eine Familie mit mehreren Kindern versichert werden soll, kann die gesetzliche Krankenversicherung die beste Wahl sein. Denn in einer privaten Krankenversicherung müssen Familienmitglieder normalerweise extra versichert werden.

Existenzgründer deren Ehepartner gesetzlich versichert ist, sollten überprüfen, ob sie nicht zumindest am Anfang ihrer Selbstständigkeit über die Familienversicherung beitragsfrei versichert bleiben können. Dies ist dann möglich, wenn das Monatseinkommen 375 € nicht übersteigt (Stand 2012).

Die private Krankenversicherung für Existenzgründer

Das Thema private Krankenversicherung ist für viele Menschen ein rotes Tuch, denn private Versicherungen haben den Ruf, mit der Zeit immer teurer zu werden. Berichte von Rentnern, die 800 Euro oder mehr im Monat für ihre Krankenversicherung zahlen müssen, schrecken viele Menschen ab, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Tatsächlich erfordert die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ein wenig Recherche. Man sollte sich den Wechsel in eine private Krankenversicherung gut überlegen, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Umständen später möglich. Tatsächlich ist die private Krankenversicherung für Selbstständige in der Regel die beste Wahl. Die Tarife sind normalerweise günstiger als bei der gesetzlichen Krankenkasse, vor allem bei höheren Einkommen. Denn der Beitragssatz richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach gewählter Leistung, dem Eintrittsalter und weiteren Faktoren. Junge, gesunde Menschen sind normalerweise privat besser versichert. Die Beiträge sind niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen sind deutlich größer. Ein Versicherunsvergleich lohnt sich, denn hier gibt es beträchtliche Unterschiede. Informieren Sie sich außerdem darüber, wann die letzte Beitragserhöhung stattgefunden hat. Wurden die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht erhöht, ist es wahrscheinlich, dass dies kurzfristig erfolgen wird.

Der Basistarif für Selbstständige?

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung steht nur Selbstständigen offen, die vor ihrer Selbstständigkeit ebenfalls privat krankenversichert waren. Die Leistungen im Basistarif entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die Tarife sind vergleichsweise günstig. Da Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse beim Basistarif verboten sind, ist der Basistarif auch für Menschen mit Vorerkrankungen günstig, die in anderen Tarifen der privaten Krankenversicherungen deutlich mehr zahlen müssten.

Angela Michel

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