Wenn das Einkommen die Ausgaben nicht deckt
Welche staatlichen Hilfen gibt es, um die allgemeinen Lebenshaltungskosten bezahlen zu können?Das neue Bürgergeld: Die rechtlichen Neuregelungen Nur 39,0 EUR | WoGG - Das neue Wohngeldrecht: Leitfaden für Be... |
In den meisten Fällen benötigten sogenannte Geringverdiener die Zuschüsse, welche man vom Staat bekommen kann. Da es dabei keine Pauschalen gibt, muss jeder Haushalt individuell berechnet werden. Dazu kommt, dass es diese Zuschüsse nur für befristete Zeiträume gibt und somit immer wieder neu beantragt werden müssen. Auch Veränderungen im Haushalt müssen den entsprechenden Ämtern immer mitgeteilt werden. Doch welche Hilfen gibt um die allgemeinen Lebenshaltungskosten stemmen zu können?
Fragt man im eigenen Umfeld mal nach, so wird man in den meisten Fällen das Bürgergeld genannt bekommen. Bis Ende 2022 war das noch das Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV genannt. Hat man keinen Job und das Arbeitslosengeld ist ausgeschöpft kann man Bürgergeld beantragen. Die Bedarfsgrenzen dazu werden regelmäßig im Bundestag neu festgelegt und ändern sich meistens jährlich. Doch auch wer wenig verdient und unter dem offiziellen Existenzminimum liegt (1,251 Euro Netto im Jahr 2021 für Alleinstehende) hat Anspruch auf Teilleistungen aus dem Bürgergeld. Kinder ohne eigenes Einkommen erhöhen die Leistungen entsprechend. Dabei kann man natürlich auch Mehrbedarf zum Beispiel für Klassenfahrten der Kinder beantragen. Die Anträge muss beim Jobcenter einreichen. Dort bekommt man auch die entsprechenden Formulare in Papierform. Natürlich kann man das Bürgergeld auch online beantragen. Alle Informationen zur Beantragung und welche Nachweise man beifügen muss findet man hier.
Sollte man keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, so kann man Wohngeld beantragen. Auch wenn man kein Bürgergeld beantragt hat, ist diese Option möglich. Selbst wenn man Wohneigentum besitzt kann man hier Unterstützung bekommen. In manchen Bundesländern wird der Zuschuss bei Wohneigentum auch Lastenzuschuss genannt. Durch dieses Geld so sichergestellt werden, dass familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abgesichert ist. Wobei das Wohngeld nicht nur für Geringverdiener eine Möglichkeit ist um die Wohnkosten zu bezuschussen. Auch für Studenten, welche keinen Bafögansrpuch haben oder Rentner ist das Wohngeldamt eine gute Anlaufstelle. Auch beim Wohngeld gilt, dass die Leistung individuell berechnet wird.
Eine weitere Möglichkeit ist der Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag. Diesen Zuschuss bekommen Menschen, die privat versichert sind. Das sind zum Beispiel Selbstständige. Je nach Branche kann es auch nach langer Selbstständigkeit zu finanzellen Engpässen kommen. Liegt das erwirtschaftete Einkommen so niedrig ist, dass man Anspruch auf Bürgergeld hätte, kann man Jobcenter den Zuschuss für die Krankenkasse beantragen. Sollte in dieser Zeit Zahnersatz benötigt werden, so fallen diese Patienten meist unter die Härtefallregelung der Krankenkasse und müssen weniger Zuzahlung leisten.
Für Haushalte mit Kindern kann man bei der zuständigen Familienkasse den Kinderzuschlag beantragen. Dieser ist aber an ein Mindesteinkommen gekoppelt. Paare müssen mindestens 900 Euro Einkommen haben und Alleinerziehende 600 Euro. Sind diese Einkommensgrenzen erfüllt so kann man pro Kind 185 Euro monatlich bekommen. Liegen die Einkommen darunter, so sollte Bürgergeld beantragt werden.
Wer schon mal schauen möchte, ob ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat vorhanden ist, kann verschiedene Onlinerechner nutzen. Diese sind zwar keine Garantie, aber die Ergebnisse geben einen Richtwert ob und wie viel etwa zu erwarten ist.
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(Bild: mohamed_hassan / Pixabay)