Unterscheiden sich bei Ankunft am Urlaubsort die gebuchten Leistungen in deutlichem Maße von den vorgefundenen Gegebenheiten, ist das sofort, mit Festsetzung einer Frist zur Beseitigung des Mangels, dem Veranstalter anzuzeigen. Nur die Reklamation an der Rezeption oder die Beschwerde bei der Reiseleitung reicht nicht aus.

Einstufungungen der Beeinträchtigungen am Urlaubsort

  • Der Flug oder das Hotelzimmer ist überbucht.
  • Die gebuchte Ausstattung des Zimmers ist nicht vorhanden, defekt oder unbenutzbar.
  • Das gebuchte Zimmer ist nicht reserviert, es gibt keine oder nur eine minderwertige Ersatzunterkunft.
  • Das Zimmer wird von unzähligen Insekten mit bewohnt.
  • Das Hotel wird renoviert oder umgebaut, dadurch entstehender Schmutz und Lärm.
  • Eine Baustelle in direkter Nachbarschaft verursacht viel Lärm und Staub.
  • Die angepriesene Sportanlage ist eine nicht benutzbare Ruine.
  • Ein versprochener Sandstrand stellt sich als Müllkippe heraus.

Die Liste der möglichen Mängel ist lang, die den Urlaub zum Albtraum werden lassen kann.

Für einen Ersatzanspruch muss eine Dokumentation der Mängel mit Zeitangabe erfolgen. Diese ist mit den entsprechenden Fotos zu belegen. Am besten andere Urlauber bitten, als Zeugen zu fungieren und von der Reiseleitung den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Nur wenn alles glaubhaft dokumentiert ist, besteht die Chance einer Reisepreisminderung. Oftmals lässt sich ein Mangel durch die Mithilfe der Reiseleitung beseitigen oder zumindest mindern.

Aber Achtung: Wird noch am Urlaubsort eine angebotene Entschädigungsleistung angenommen, können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Rückkehr aus dem ‚Albtraum’ Urlaub

Wurde weder eine Verbesserung erreicht, noch eine Entschädigung am Urlaubsort angeboten und angenommen,, kann innerhalb eines Monats eine Reisepreisminderung beim Veranstalter geltend gemacht werden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Der Erfolg hängt von den glaubwürdigen und beweisbaren Aufzeichnungen und den Zeugen ab. Und davon, dass die Reklamation direkt und an den richtigen Stellen erfolgt.

Durchsetzung einer Reisepreisminderung

Die Stiftung Warentest bietet die Frankfurter Tabelle zum Download an, die als Anhaltspunkt für die Reisepreisminderung herangezogen werden kann.

Die rechtliche Grundlage ist im BGB §§ 651a bis 651m verankert und kann unter der Seite des Bundesministeriums der Justiz kostenlos abgerufen werden. Das gilt jedoch nur für Pauschalreisen!

Wenn der Reiseveranstalter sich uneinsichtig zeigt, und man:

  • die Mängel vor Ort sachlich und zeitlich dokumentiert,
  • an der Rezeption und bei der Reiseleitung reklamiert hat,
  • und die Mängel von der Reiseleitung bestätigt worden sind,

ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.

Noch besser ist es, vor Buchung des Urlaubs die Sprache der Reisekataloge zu verstehen. Finanztip hat dazu eine Tabelle im Internet veröffentlicht. Es gibt im Internet inzwischen sehr viele Bewertungsportale. Wenn das Hotel ausgesucht ist, können dort die Erfahrungen von anderen Urlaubern gelesen werden. Damit andere Urlauber auch gewarnt sind, bietet es sich an, das Hotel ebenfalls zu bewerten und Erfahrungen kurz zusammengefasst zu veröffentlichen.

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Quellen: Stiftung Warentest, Bundesministerium der Justiz, finanztip

 

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Ajerrar, am 26.07.2013
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Bildquelle:
I. Ajerrar (Als Rucksacktourist auf Stippvisite in Kopenhagen)
I. Ajerrar (Als Rucksacktourist in Malmö)

Autor seit 12 Jahren
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