Unter einer Lohnsteuererklärung wird in der Regel eine Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers verstanden, der keine weiteren Einkünfte außer denen aus seiner Arbeitnehmertätigkeit hat.

Das Grundprinzip bei der Lohnsteuererklärung: Daten raussuchen

Zuerst kommt der wichtigste und theoretisch einfachste Punkt: Man braucht Zahlen. Und zwar (mit Ausnahme der Steuernummer) nur die Eigenen. Die Einnahmen und die Ausgaben des letzten Jahres.

Allerdings ist dieser Punkt praktisch am nervigsten!

 

Denn man weiß die Daten meist nicht. Die Belege sind quer verstreut und müssen mühsam herausgesucht werden. Das gilt besonders für die Versicherungsausgaben: Die Ursprungsverträge mit den Zahlen sind weit weggelegt, außerdem gab es zwischenzeitlich bestimmt Erhöhungen. Dann hilft nur noch ein Blick in die Kontoauszüge.

(Ganz Schlaue sammeln alles Relevante das ganz Jahr über an einer Stelle, dann tut man sich viel leichter bei der Steuererklärung. Ich versuche das, halte es aber nicht immer konsequent durch).

Außerdem muss man natürlich noch wissen, welche Zahlen relevant sind. In der Regel sind es alle Einnahmen und alle berufsbedingten Ausgaben sowie wichtige Versicherungen. Das Wichtigste habe ich hier aufgelistet. Ein offizielles Hilfsmittel liefert dazu sogar der Staat: die Steuerformulare. Dort steht alles, was man benötigt – allerdings auch viel, was der Einzelne meist nicht braucht oder überhaupt hat.

1. Welche Daten sind relevant für die Lohnsteuererklärung?

Die Steuernummer raussuchen, am Besten auch die Steueridentifikationsnummer. Ansonsten habe ich das Wichtigste hier aufgeschrieben – es schadet nicht, das alles erst mal vorab für sich auf einem Zettel zu notieren, bevor es an das offizielle Formular geht. Bei den Einnahmen sollte man fast alles notieren, und gleich die entsprechenden Belege bei sich lassen. Bei der Lohnsteuererklärung also vor allem die

- Lohnsteuerbescheinigung.

 

Bei den Ausgaben nicht den Privatbedarf, also in der Regel Lebensmittel, Kleidung, Vergnügen wie Urlaubskosten, Kinobesuche etc. Benötigt werden in der Regel Bescheinigungen über Beiträge zu wichtigen Versicherungen (selbst die brauchen jedoch Leute, bei denen die Krankenversicherung über den Arbeitgeber läuft und die keine großen Summen zahlen häufig nicht, der Pauschbetrag beträgt ca. 2.000 Euro) wie:

- Krankenversicherung

- Haftpflichtversicherung

- Unfallversicherung

- Berufsunfähigkeitsversicherung

Andere Zahlen braucht man häufig gar nicht!

 

Nämlich wenn man von abschätzen kann, dass ihre Höhe die so genannten Pauschbeträge nicht überschreitet. Die Pauschbeträge werden nämlich vom Finanzamt automatisch angesetzt; ein höherer Betrag muss vollständig belegt werden.

Sinnvoll ist beispielsweise das Heraussuchen von Werbungskosten wie Fahrtkosten und Arbeitsmitteln nur, wenn zusammen mit den Fahrtkosten ein Betrag von 1.000 Euro pro Jahr überschritten wird.

Wer zum ein paar Blöcke entfernten Arbeitgeber zu Fuß geht und nur ein Fachbuch und ein paar Blöcke gekauft hat, kann sich den Aufwand sparen. Zu den Werbungskosten zählen: Daten zu Fahrtkosten, wie die Kosten einer Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Kilometerangaben aus dem Internet heraussuchen). Berufsrelevante Arbeitsmittel wie Schreibwaren, Blöcke, Stifte, Fachbücher und Fachzeitschriften.

Außerdem kann sich die Angabe der Kosten für Medikamente und (Zahn-) Arztrechnungen lohnen; bei recht gesunden Leuten ist dies meist bei hohen Zahnarztrechnungen der Fall. Sie müssen über 5 Prozent des Einkommens, bei großen Familien bis zu lediglich 1 % betragen. Wer also pro Jahr Einnahmen von 15.000 Euro hat, muss als alleinstehender Arztrechnungen von über 750 Euro haben, damit er sie ansetzen kann.

2. Rein ins Formular

Wer sie noch nicht hat, muss jetzt spätestens die Formulare für die Lohnsteuererklärung besorgen. Ich fülle immer noch die vom Finanzamt geholten Papierformular aus, man kann es auch elektronisch ausfüllen. Bei der Lohnsteuererklärung werden hauptsächlich folgende Formulare benötigt:

 

- Einkommensteuererklärung "Allgemeine Angaben"

- Anlage N

- Anlage Vorsorgeaufwand

 

Und dann noch alles eintragen: Zuerst oben bei den allgemeinen Angaben die Steuernummer eintragen und dann persönliche Daten wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und die Bankverbindung. Alles überhaupt nicht schwierig.

Danach ist es am einfachsten, mit der Anlage N weiterzumachen. Oben die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, wie die E-Tin-Nummer, das Bruttoeinkommen, bereits abgeführte Steuern wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das steht ungefähr schon in der Reihenfolge auf der Lohnsteuerbescheinigung, wie man es in die Anlage N eintragen muss. Danach folgen auf der nächsten Seite die Fahrtkosten und Arbeitsmittel. Dann ist der normale Arbeitnehmer durch mit diesem Formular.

 

Dann gleich die Lohnsteuerbescheinigung festhalten, und die Anlage Vorsorgeaufwand greifen. Da muss man die richtigen Kästchen etwas mehr suchen, immerhin sind die in der Lohnsteuerbescheinigung enthaltenen Beträge jeweils am Anfang einer Rubrik aufgeführt. Jetzt die aufgelisteten Renten, Kranken- und sonstigen Versicherungsbeiträge in diese Anlage eintragen. Etwaige sonstige Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung (auf der Rückseite, Zeile 50) und eine private Krankenversicherung hinzufügen.

 

Dann ist die Steuererklärung als solche fertig!

3. Abschlussarbeiten bei der Lohnsteuererklärung

Die Tätigkeiten zum Schluss sind nicht mehr so aufwendig. Sinnvoll wäre es jetzt, noch einmal zu prüfen, ob man alle Zahlen eingetragen hat. Und das Unterschreiben der Formulare – auf dem Formular allgemeine Angaben – nicht vergessen!

 

Dann müssen Belege dazu. Vor allem die Lohnsteuererklärung und eventuelle Belege für die Arbeitsmittel und Krankheitskosten. Für die Versicherungen füge ich bereits seit Jahren keine "Beweise" mehr an, ohne dass dies zu Beanstandungen führt. In der Regel nur Kopien versenden – also Kopien machen. Von den Belegen, am Besten auch von den fertigen Formularen.

 

Und dann das Ganze in einen Umschlag stecken und ab zum Finanzamt damit. Das wird in der Regel ein DINA 4 Umschlag und eine 1,45 Euro Briefmarke.

Tipp: Die Fristverlängerung

Wer es nicht rechtzeitig bis Ende Mai schafft: Am Besten einen Brief schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Termin (z.B. einen Monat später), und den Zaubersatz anfügen: "Bei Genehmigung dieses Antrags verzichte ich auf einen Bescheid." Dann hat das Finanzamt nämlich am wenigsten Arbeit, wenn es den Fristverlängerungsantrag gewährt. Das klappt fast immer. Wer nicht schreiben möchte, kann auch beim Finanzamt anrufen, dann sollte man eine sinnvolle Begründung nennen, wie, dass man in letzter Zeit krank war.

Weiteres - Häufig vorkommende Extraeintragungen:

Wer verheiratet ist, muss gegebenenfalls auch für den Ehegatten eine eigene Anlage N und eine eigene Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Außerdem ein Kreuz bei "Veranlagungsform" machen, das steht nach den Formalien bei den allgemeinen Angaben; für die meisten ist "Zusammenveranlagung" am günstigsten.

 

Wer Kinder hat, die unter 18 Jahre alt sind oder unter 25 und noch in der Ausbildung, die Anlage Kind ausfüllen. Name, Geburtsdatum, wer betreut das Kind. Dann gegebenenfalls Angaben zu Kinderbetreuungskosten.

Rechtlicher Hinweis zu den Ausführungen zur Lohnsteuererklärung

Diese Ausführungen sollen die Scheu vor Steuererklärung abbauen und das Grundprinzip erläutern. Sie berücksichtigen daher bewusst nicht alle denkbaren Fälle und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Fall ist anders, zudem können immer besondere Verhältnisse vorliegen, die zusätzliche Angaben erforderlich und sinnvoll machen.

Autor seit 12 Jahren
213 Seiten
Laden ...
Fehler!