Wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Unlängst schreckte ein Bericht über ungewöhnlich hohe Nebeneinkünfte von einigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Wähler auf. Wie hoch sind die Einkünfte der Abgeordneten wirklich?Nebeneinkünfte werden in zehn Gruppen veröffentlicht
Nun aber ist die Höhe der Nebeneinkünfte überschaubarer, denn die Veröffentlichung unterscheidet nach zehn aufeinander aufbauenden Stufen.. Alle Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro, Stufe 3 Einkünfte bis 15.000 Euro, Stufe 4 Einkünfte bis 30.000 Euro, Stufe 5 Einkünfte bis 50.000 Euro, Stufe 6 Einkünfte bis 75.000 Euro, Stufe 7 Einkünfte bis 100.000 Euro, Stufe 8 Einkünfte bis 150.000 Euro, Stufe 9 Einkünfte bis 250.000 Euro und Stufe 10 Einkünfte über 250.000 Euro.
Die Spitzenverdiener bei Nebeneinkünften 2013 und 2012
Für das Jahr 2013 haben drei Politiker Einkünfte in der höchsten Stufe (Stufe 10) angegeben.. Beim CSU-Abgeordneten Rechtsanwalt Peter Gauweiler sind 19 Mandate aufgelaufen, davon eines in Stufe 10. Ebenfalls hohe Nebeneinkünfte konnten 2013 Albrecht Stegemann und Stephan Harbarth, beide von der CDU, verzeichnen.
Die Offenlegung der Höhe der Nebeneinkünfte war im Vorfeld des Wahlkampfes zur Bundestagswahl mit den ruchbar gewordenen extrem hohen Nebeneinkünften des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück aufgekommen. Mit seinen Nebeneinkünften in Höhe von rund 700.000 Euro führte Steinbrück das Spitzentrio an vor Bundestags-Alterspräsident Heinz Riesenhuber (CDU) mit rund 380.000 Euro und dem Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs (CDU) mit rund 155.500 Euro
Die Einkünfte aller 631 Bundestagsabgeordneten, also auch Ihres Wahlkreisabgeordneten, sind über die Webseite des Deutschen Bundestages einsehbar.
Aktueller hilft Ihnen der Artikel für das Jahr 2016 "Es sind doch nur Nebeneinkünfte" weiter.
Die Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Die meisten Politiker können aber nicht auf extrem hohe Nebeneinkünfte bauen, sondern sind auf die Abgeordnetendiäten und sonstige Zahlungen und Vorteile durch den Deutschen Bundestag angewiesen.
Der Deutsche Bundestag beschloss im Februar 2014 für sich eine Diätenerhöhung. Die Diäten steigen in zwei Stufen: Von jetzt 8252 Euro zum 1. Juli 2014 auf 8667 Euro und bereits sechs Monate später zum 1. Januar 2015 auf 9082 Euro in Anlehnung an die Besoldungsgruppe R 6. Diese Besoldungsgruppe gilt für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag.
In Zukunft richten sich die Bezüge an die Reallohnentwicklung. Die erste Anpassung in der Form einer Steigerung oder Senkung wird Mitte des Jahres 2016 vorgenommen. Die Diäten sind einkommensteuerpflichtig.
Als Ausgleich für die Diätenerhöhung wurden die Pensionen abgesenkt (von 67,5 Prozent auf 65 Prozent) und Pensionsansprüche aus anderen Dienstverhältnissen stärker als bisher angerechnet, allerdings erst für die nächste Wahlperiode. Somit können sich die jetzigen Abgeordneten über eine Anhebung ihrer Bezüge um rund zehn Prozent unter Beibehaltung ihrer Pensionsansprüche freuen.
Zulagen für Funktionsträger
Bisher erhielten der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter eine Amtszulage. Sie betrug und beträgt für den Bundestagspräsidenten eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages und seine Stellvertreter eine monatliche Amtszulage in Höhe eines halben Monatsbetrages. Nunmehr erhalten auch die Ausschussvorsitzenden und Vorsitzenden von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen eine Amtszulage in Höhe von 15 Prozent des Monatsbetrages.
Gläserne Abgeordnete im gläsernen Reichstag
Amtsausstattung für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten
Für die Ausübung ihres Mandats erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags Sach- und Geldleistungen (Amtsausstattung genannt). Damit können sie ihr Büro unterhalten, die eigenen Reisekosten bestreiten und Hilfskräfte als Mitarbeiter bezahlen. Die Abgeordneten haben Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung und können alle Kommunikationssysteme benutzen.
Für die laufenden Kosten ihres Bundestagsbüros erhalten die Abgeordneten jährlich maximal 12.000 Euro. Mit diesem Betrag sind alle Kosten wie Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier,, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge sowie die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros und die dort entstehenden Telefonkosten abgegolten.
Für die Bezahlung fester Mitarbeiter erhält der Abgeordnete monatlich 16.019,00 Euro brutto. Diese Geld erhält der Abgeordnete nur mittelbar, denn die Auszahlung an die Mitarbeiter erfolgt direkt durch die Bundestagsverwaltung.
Mit dem Abgeordneten verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen fallen nicht unter diese Regelung. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.
Kostenpauschale für Bundestags-Abgeordnete
Eine steuerfreie Kostenpauschale soll alle Kosten decken, die durch die Ausübung des Mandats entstehen. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, die Fahrten im Wahlkreis und die Wahlkreisbetreuung. Aus dieser Pauschale trägt der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
Die Kostenpauschale beträgt derzeit monatlich 4.204 Euro und wird jährlich zum Jahresbeginn an die Lebenshaltungskosten angepasst. Sind die Kosten höher, muss der Abgeordnete sie aus eigener Tasche bezahlen.
Für die gesundheitliche Vorsorge und Behandlungskosten kann der Abgeordnete wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt.
Dienstreisen mit Flugzeug, Bahn und Fahrdienst
Dienstreisen für den Deutschen Bundestag bezahlt der Deutsche Bundestag. Dienstreisen in Ausübung des Mandats im Wahlkreis werden aus der Kostenpauschale bestritten. Für Reisen in Deutschland mit der Bahn jedoch steht dem Abgeordneten eine Jahresnetzkarte uneingeschränkt zur Verfügung. Muss ein Abgeordneter in Ausübung seines Mandats das Flugzeug oder den Schlafwagen bei der Bahn benutzen, erhält der Abgeordnete gegen Nachweis die Kosten erstattet.
Über einen Drittanbieter hält der Fahrdienst des Deutschen Bundestages 150 Fahrzeuge der Marken und Modelle BMW-5er-Limousine, Audi A6 und Mercedes E-Klasse in Bereitschaft. Der Fahrdienst hat die Aufgabe, Abgeordnete innerhalb Berlins kostenfrei für den Abgeordneten zu befördern. Dabei werden jährlich zirka 1,5 Millionen Kilometer zurückgelegt.
Altersentschädigung für Ex-Bundestagsabgeordnete
Die Altersentschädigung soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern und zugleich die Lücke schließen, die durch die Abgeordnetentätigkeit entsteht, in der keine die Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ausgeübt wird. Rentenversicherungsbeiträge werden für die Abgeordneten während ihres Mandats nicht eingezahlt.
Bereits nach dem ersten Jahr der Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag hat der Politiker einen Anspruch auf 2,5 Prozent der Altersentschädigung Pro Jahr der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag steigt die Altersentschädigung um je weitere 2,5 Prozent. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Übergangsgeld beim Ausscheiden als Abgeordneter
Um die Unabhängigkeit der Abgeordneten und den beruflichen Wiedereinstieg zu sichern, erhält der ausgeschiedene Abgeordnete ein Übergangsgeld.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält der Ex-Abgeordnete einen Monat Übergangsgeldzahlung in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Maximal 18 Monate wird Übergangsgeld gezahlt. Scheidet zu Beispiel ein Abgeordneter nach einer vollen Wahlperiode aus, so erhält er vier Monate lang Übergangsgeld.
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