Dem Winterdienst kommt die Aufgabe zu, bei Schnee und Eisglätte die Sicherheit auf Straßen und Plätzen zu gewährleisten. 

Straßen und Plätze

Hier ist für den Winterdienst die Stadt, der Landkreis oder die Gemeinde zuständig. Sie sind meist schon viel zeitiger unterwegs als die offizielle Zeit beginnt, zu der geräumt und gestreut sein muss.

Oft sieht man die großen orangenen Fahrzeuge bereits schon während der Schnee noch fällt, auch mitten in der Nacht. Sie beginnen normalerweise mit den hochrangigen Straßen, dann innerorts mit den bergigen Stücken und den stärker befahrenen Straßen sowie den Strecken der Buslinien. Danach erst sind die Nebenstraßen an der Reihe.

Je nach Schneeart, Menge und Größe der zu räumenden Fläche kommt unterschiedliches Gerät zum Einsatz: Schneeräumfahrzeuge, Streufahrzeuge, Schneefräsen und Schneepflüge sowie Schneeschleuder nebst LKW für den Abtransport riesiger Schneemengen.

Schwarz- oder Weißräumung

  • Schwarzräumung besagt, dass man nach der Durchführung des Winterdienstes den Straßenbelag sieht, das heißt, dass Schnee und Eis vollständig entfernt werden. Schwarzräumung ist die teuerste und aufwändigste Methode, Schnee zu räumen.
  • Weißräumung hinterlässt eine weiße Fläche. Der Schnee wird zum Teil weggeschoben und geräumt, der Rest wird festgefahren und verdichtet. Gegen Schneeglätte wird in die feste Schneedecke Split eingebracht.

In der Praxis kommen beide Verfahren zum Einsatz. Dem Gesetzgeber ist es außerdem meistens egal, für welche Variante sich der Privatmann für den Bürgersteig vor seinem Grundstück entscheidet. Hauptsache, der Weg ist gefahrlos begehbar.

Do's and don'ts beim Schneeräumen

  • Oft wird die Räum- und Streupflicht für die Gehwege von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen. Dieser kann die Pflicht entweder per Mietvertrag auf seine Mieter weitergeben (Hausordnung reicht NICHT aus) oder er erledigt sie selber bzw. beauftragt einen Winterdienst oder Hausmeisterservice. Egal wie, der Eigentümer muss sich darum kümmern, dass der Gehweg von Schnee und Eis befreit wird, ansonsten haftet er für daraus entstehende Unfälle.
  • Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr an Werktagen und zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr am Wochenende ist die Räum- und Streupflicht zu beachten, wenn die Gemeinde nichts anderes festgelegt hat. Für Gewerbetreibende mit Publikumsverkehr nach 20.00 Uhr gilt die Verpflichtung zum Winterdienst auch nach 20.00 Uhr weiter. Ein Schild des Eigentümers, auf welchem darauf hingewiesen wird, dass der Privatweg weder geräumt noch gestreut wird, ist wirkungslos und entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.
  • Asche, Sand, Splitt oder Salz kommen als Streumittel zum Einsatz. Salz ist wegen eventueller Umweltschädigung umstritten (in einigen Gemeinden auch verboten) und wird häufig nur auf stark befahrenen Straßen und auf Kreuzungen verwendet. In Wohngebieten reicht normalerweise eine Weißräumung mit zusätzlich Splitt oder Sand meistens aus.
  • Eisdecken müssen aufgebrochen und entfernt werden. So unangenehm ein Eisregen auch ist ... nach 40 Minuten müssen Sie nach draußen und die Eisschicht entfernen, unabhängig davon, ob der Eisregen bereits aufgehört hat oder nicht. Bei Schneefall haben Sie meistens Zeit, bis der Schneefall aufgehört hat.
  • Vergessen Sie nach der Schneefallperiode nicht, den Gehweg wieder von den Streumitteln zu befreien.

 

Sonja, am 22.11.2015
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