Dürfen Bäume im eigenen Garten nicht einfach gefällt werden?

Hausbesitzer und Hobby-Gärtner gehen oftmals davon aus, dass sie in ihrem eigenen Garten tun und lassen können, wozu sie Lust haben. Ganz so einfach ist dies nicht - das Baumfällen ist ein gutes Gegenbeispiel für diese These.

Bäume stehen unter einem besonderen Schutz - gerade wegen der hohen Bebauungs- und Siedlungsdichte in unseren Kommunen. Verschiedene Vorschriften können zum Baumfällen Regelungen enthalten. Mit einem, von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune, unterschiedlichen Regelungsgehalt.

Die Baumschutzsatzung

Eine solche Regelung ist die Baumschutzsatzung. Es gibt sie nicht überall - sie wird, wenn es sie gibt, von der Gemeinde erlassen und ist Teil des Ortsrechts. Eine Baumschutzsatzung enthält unter anderem Bestimmungen bis zu welcher Größe und Alters Gehölze ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.

In der Regel haben Laub- und Nadelhölzer ab einem Stammumfang von 60 cm einen Schutzstatus. Natürlich können - unter bestimmten Umständen - auch größere und alte Bäume gefällt werden. Allerdings ist dann die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Solche Ausnahmeregelungen werden gewöhnlich dann erteilt, wenn der Baum krank ist oder gar umzufallen droht.

In manchen Fällen muss der Gartenbesitzer für den gefällten Baum einen Ausgleich schaffen. Dies kann ein Baum oder mehrere Bäume sein, die als Ersatz gepflanzt werden müssen oder ein Geldbetrag, der an die Gemeinde fließt. 

Den Nachbarn beteiligen

In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Nachbar seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme geben muss. Einmal davon abgesehen, gehört es zu einer gutnachbarschaftlichen Beziehung, den Nachbarn über ein solches Vorhaben zu informieren. Ein Genehmigungsvorbehalt durch den Nachbarn gibt es insbesondere bei den sogenannten Grenzbäumen.

Die Einwilligung ist auch bei Bäumen in Gärten von Eigentumswohnungen erforderlich. In diesen Fällen muss das Vorhaben durch die Einwohnerversammlung beschlossen werden. Wer sich nicht an dieses Vorgehen hält, kann sich schadensersatzpflichtig machen. 

Werkzeug und Vorgehensweise

Einen Baum zu fällen erfordert - wenn der Gartenbesitzer es selber machen will - das richtige Werkzeug, das Beherrschen der Technik und das Wissen und die Erfahrung beim Baumfällen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden, zum Beispiel einen Landschaftsgärtner.

Profi beginnen bei der Baumfällung im Garten damit, den Baum in viele Einzelstücke zu zerlegen. Sie arbeiten sich dabei von oben nach unten. Die einzelnen Stücke werden dabei von oben abgeseilt; so können sie keinen Schaden anrichten.

Eine Stubenfräse entfernt die Baumstümpfe bis zu einigen Zentimetern unter der Oberfläche. Die beste Zeit zum Baumfällen ist der Herbst oder frostfreie Wintertage. Im Frühling oder in den Sommermonaten sollten Bäume nur in Ausnahmefällen gefällt werden.

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