Die betriebliche Altersvorsorge - lukrative Zusatzrente für Arbeitnehmer
Neben der Riester Rente gibt es noch eine weitere Möglichkeit der Zusatzrente für Arbeitnehmer, die vom Staat gefördert wird: die betriebliche AltersvorsorgeVorsorge (Bild: Bildquellenangabe: Wilhelmine Wulff / pixelio.de)
Neben der Riester Rente gibt es noch eine weitere Möglichkeit der Zusatzrente für Arbeitnehmer, die vom Staat gefördert wird: die betriebliche Altersvorsorge durch die Entgeltumwandlung. Während die Riester Rente direkt über Zuschüsse gefördert wird, profitieren Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge durch erhebliche Steuervorteile. Aus diesem Grund ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem für mittlere und höhere Einkommen interessant. Geringverdiener profitieren von dieser Form der Zusatzrente eher nicht, da sie ohnehin kaum Steuern zahlen.
Wie lukrativ ist die betriebliche Altersvorsorge?
Da die betriebliche Altersvorsorge nur indirekt staatlich gefördert wird (durch Steuerersparnisse) lohnt sie sich vor allem für Arbeitnehmer mit mittleren und höheren Einkommen. Bei einem Jahreseinkommen von 33.000 € liegt beispielsweise der Eigenanteil bei 45 %, der Rest kommt durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse zusammen. Da der Staat mit der betrieblichen Altersvorsorge eine Zusatzrente geschaffen hat, die über Steuerersparnisse lukrativ wird, wird diese Form der Zusatzrente auch kritisiert. Denn Menschen mit geringem Einkommen profitieren von der Entgeltumwandlung in der Regel nicht, sie zahlen ohnehin kaum Steuern
Über einen bAV Rechner können sich Arbeitnehmer ganz genau ermitteln lassen, wie lukrativ die betriebliche Altersvorsorge in ihrem Fall ist. Zumindest lässt sich über so einen Rechner die genaue Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben errechnen. Wie hoch die später ausgezahlte Rente sein wird, hängt von der Art der betrieblichen Altersvorsorge und je nach Versicherung auch von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. Auf die Art der Versicherung haben Arbeitnehmer jedoch keinen Einfluss, sie wird vom Arbeitgeber festgelegt. Dabei bestehen für den Arbeitgeber grundsätzlich drei Möglichkeiten: eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse.
Zunächst jedoch ist die betriebliche Altersvorsorge durch die Steuerersparnisse interessant. Bis zu 2544 € können im Jahre 2011 Steuer- und Sozialabgaben frei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Der Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen und direkt vom Arbeitgeber eingezahlt. Für Arbeitnehmer, die sich bereits vor 2005 für diese Form der Zusatzrente entschieden haben, sind sogar 1800 € zusätzlich im Jahr steuerfrei.
Für welche Form der betrieblichen Altersvorsorge sollten sich Arbeitgeber entscheiden?
Zusammenfassend kann die betriebliche Altersvorsorge über eine Punktionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung laufen. Welche Form jeweils die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall ermittelt werden. Zusätzlich können auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenrente in die betriebliche Altersvorsorge eingeschlossen werden.
Das Thema betriebliche Altersvorsorge ist komplex, fachkundige Beratung ist daher besonders für Arbeitgeber erforderlich. Eine wichtige Anlaufstelle ist die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV). Hier können sich Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer umfassend und objektiv beraten lassen. Darüber hinaus bietet die DGbAV auch Bildungsprogramme für Versicherungsmakler an, die sich auf das Thema betriebliche Altersvorsorge spezialisieren möchten.
Zusammenfassend kann die betriebliche Altersvorsorge über eine Punktionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung laufen. Welche Form jeweils die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall ermittelt werden. Zusätzlich können auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenrente in die betriebliche Altersvorsorge eingeschlossen werden.