Dann gründe ich schnell mal eine Sicherheitsfirma und verdiene mir eine "goldene Nase"!

Da die Kriminalitätsrate in der BRD innerhalb der letzten Jahre rapide gestiegen ist, sich überdies in der Bevölkerung Panik ausbreitet, kommt manch einer auf die glorreiche Idee, schnell mal eine eigene Sicherheitsfirma zu gründen. Damit lässt es sich doch sicher eine "goldene Nase" verdienen. Gerade jetzt, wo alles so unsicher ist, die überforderte, mannsmäßig unterlegene Polizei in den Städten und Gemeinden alleine nicht mehr für Ordnung und Sicherheit sorgen kann.

Ein Unternehmen im Sektor Personenschutz, Wachsschutz und Sicherheit aufzubauen, ist nicht so einfach. Sie müssen sich auf eine nervenaufreibende, verantwortungsbewusste Zukunft einstellen, wenn Sie tatsächlich ein eigenes Sicherheitsunternehmen gründen möchten. Mit einem ausgeklügelten Businessplan ist es in dem Fall alleine nicht getan.

Als angehender Wachdienstleister tragen Sie eine enorme Verantwortung. Sowohl für sich als auch für die Angestellten und all die Menschen, die es zu schützen gilt. Wenn Sie sich als Bodyguard, Personenschützer selbstständig machen oder eine Wachdienst- und Sicherheitsfirma gründen wollen, müssen Sie belastbar, psychisch und physisch topfit sein.

  • In diesem verantwortungsvollen Bereich ist mehr als Fingerspitzengefühl gefragt.
  • Starke Nerven sind gefordert.
  • Überdies müssen sich private Wachschutzdienstleister, als auch Mitarbeiter in der Personen- und Wachschutzbranche, stets der Gefahr bewusst sein, die bei jedem Einsatz drohen kann.

 

Private Sicherheitsfirmen in unsicheren Zeiten

Einfache Gewerbeanmeldung für Sicherheits- und Bewachungsunternehmen?

In der BRD ist es gemäß dem "Grundsatz der Gewerbefreiheit" zwar möglich, ein Gewerbe auszuüben und - sofern "grünes Licht" dafür gegeben wurde - dieses anzumelden. Wenn es sich allerdings um ein Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe handelt, ist es mit einer einfachen Gewerbeanmeldung nun einmal nicht getan. Diesbezüglich handelt es sich nämlich um ein sogenanntes "erlaubnispflichtiges Gewerbe", da im Bereich Sicherheit und Bewachung vielerlei rechtliche Bestimmungen gelten.

Benötige ich bestimmte Lizenzen und Zertifizierungen, um mich mit einem Sicherheitsunternehmen selbstständig zu machen?

Wenn Sie eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe anstreben, sollten Sie sich unbedingt mit dem § 34a der Gewerbeordnung vertraut machen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, sich mit den Grundlagen des Bewachungsgewerbes zu befassen. Jedenfalls dann, wenn Sie noch keine einschlägigen Erfahrungen in einem erlaubnispflichtigen Bewachungsberuf (im Sinne des § 34a der GO) gesammelt haben.

Falls Sie in einer Wachschutzfirma oder im Begleitschutz gearbeitet haben, als Kaufhausdetektiv oder Personenschützer tätig waren, sind Sie mit der Materie vertraut. Was aber längst nicht bedeutet, dass es mit der Gründung des eigenen Sicherheitsunternehmens dadurch schneller vorangeht. Es gehört mehr als spezifisches Grundwissen über die gesetzlichen Bestimmungen im Wach- und Sicherheitsdienst dazu, um ein eigenes Unternehmen in dieser sensiblen und verantwortungsreichen Branche zu gründen. 

Wer noch nie im Gesetzesvollzug gearbeitet hat, keine Berufserfahrung im Sicherheitsbereich besitzt oder als Quereinsteiger eine Sicherheitsfirma gründen möchte, muss sich dafür erst einmal qualifizieren. Ohne Zertifizierungen und Lizenzen ist es gar nicht möglich, ein eigenes Wachschutzunternehmen auf die Beine zu stellen.

 

Sie benötigen für die Gründung einer Sicherheitsfirma:

  • eine Bewachungserlaubnis als auch einen speziellen Lehrgangsnachweis
  • eine allumfassende Haftpflichtversicherung (auch für Ihre Angestellten)
  • eine Gewerbeanmeldung und einen Auszug des Gewerbezentralregisters
  • u.a.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Zulassung und Bewachungserlaubnis zu erlangen?

Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass mehrere Kriterien ausschlaggebend sind, um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Sie sollten sich von vornherein Gedanken darüber machen, welche Aufgaben Sie und / oder Ihre Angestellten in der Sicherheitsfirma ausüben wollen.

  • Möchten Sie lediglich beobachten und kontrollieren?
  • Oder wollen Sie Leib bzw. Leben und Eigentum schützen?

Was über die sogenannte "Warntätigkeit" hinausgeht, demgemäß mehr als reine Kontrollmaßnahmen und Beobachtungen beinhaltet, wird allgemein als "Schutzabsicht" bezeichnet. Folglich benötigen Sie lt. § 34a GO eine Gewerbeerlaubnis.

Einen entsprechenden Antrag können Sie als Einzelunternehmer stellen, oder auch von einer "juristischen Person" (bei GmbH-Gründung beispielsweise) stellen lassen. Wichtig ist hauptsächlich, dass der Antrag einen Auszug aus dem Handelsregister enthält, sofern es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt.

 

Um eine Bewachungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie (bzw. weitere / andere vertretungsberechtigte Personen) ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Ein bedeutsames Kriterium ist gleichwohl die Auskunft des Gewerbezentralregisters. Beides können Sie beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Liegt nach $ 34a/1 Satz 3 GewO kein Versagungsgrund vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Gewerbeerlaubnis.

Um die Voraussetzungen für die Zulassung zu erfüllen, oder die Bewachungserlaubnis zu bekommen, sollten Sie möglichst schuldenfrei sein. Gefordert wird nämlich gleichfalls eine Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis, die bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingeholt werden kann.

Muss ich eine Ausbildung absolvieren, um ein eigenes Wachschutzunternehmen gründen zu können?

Wenn Sie in das Wachschutzgewerbe einsteigen möchten, und keine entsprechenden Vorkenntnisse vorhanden sind, kommen Sie um eine dementsprechende Ausbildung im Bewachungsgewerbe nicht umhin. Sie benötigen eine Teilnahmebescheinigung in Form eines Zertifikates, welches von der für die Ausbildung verantwortlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt wird. Voraussetzung ist eine Unterrichtung von etwa 80 Stunden, die sowohl mit einer mündlichen als auch schriftlichen Prüfung einhergeht, um den nach § 34a GO erforderlichen Sachkundeschein zu erhalten.

 

Sie sehen also: Ganz so einfach ist es gar nicht, eine eigene Sicherheitsfirma zu gründen. Dennoch lohnt es sich, darüber nachzudenken, eine Ausbildung im Bewachungsgewerbe zu absolvieren, auch wenn Sie kein eigenes Wachschutzunternehmen gründen möchten. Gut ausgebildetes Sicherheitspersonal wird heute überall benötigt. 

KreativeSchreibfee, am 15.04.2016
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Bildquelle:
BB (Wenn Schüler, Azubis und Lehrer mit Ausbildern auf Augenhöhe diskut...)

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