Seit Februar 2012 gibt es ein Urteil, das sich mit der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages im Krankeitsfall beschäftige

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall zu urteilen (XII ZR 42/10 vom 08.02.2012, bei dem ein Mitglied eines Fitnessstudios wegen gesundheitlicher Probleme eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hatte. Ein Arzt attestierte ihm, dass er keinen Sport mehr treiben dürfe, daher wollte seine Mitgliedschaft 10 Monate vor dem regulären Ablauf beenden. Der Betreiber des Studios akzeptierte diese Kündigung jedoch nicht und klagte die ausstehenden Beiträge ein. Das Gericht urteilte zugunsten des Beklagten und schaffte so Klarheit für viele in ähnlichen Situationen. Einzelheiten zu dem Urteil können Sie hier (der Link führt zur Internetseite kostenlose Urteile) nachlesen.

Leider halten gute Vorsätze nicht lange

Leider halten gute Vorsätze nicht lange (Bild: pixelio.de/Rainer Sturm)

Schwangerschaft und Umzug können ebenso unter ein außergewöhnliches Kündigungsrecht fallen

Eine Schwangerschaft alleine ist zwar kein Grund auf alle sportlichen Betätigungen zu verzichten, ein intensives Training könnte sich jedoch eventuell negativ auswirken. Daher besprechen Sie am besten mit Ihrem Gynäkologen, welche Sportarten Ihnen und Ihrem Kind gut tun. Sollte Ihr Arzt der Ansicht sein, dass Sie mit dem Training pausieren sollten, kann ein Versuch aus dem Vertrag zu kommen erfolgreich sein. Ebenso kann Ihnen eine Weiterführung des Vertrages bei Umzug nicht zugemutet werden und fällt somit unter ein außerordentliches Kündungsrecht.

Um im Vorfeld Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie sich die Bedingungen einer Mitgliedschaft vor der Unterzeichnung genauestens ansehen. Gesetzlich zulässig sind Laufzeiten bis zu 2 Jahren.

Dieser Artikel beruht auf mehrere verlässliche Informationsquellen aus dem Internet und stellt keine Rechtsberatung dar, diese erhalten Sie ausschließlich durch einen Rechtsanwalt.

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