Denn die Mehrheit aller Bundesbürger schenken dem Staat Jahr für Jahr Unsummen an Steuern - und das, obwohl bei der Abgabe einer Steuererklärung, ausgenommen die Lohnsteuerklasse 3, wo sie ohnehin Pflicht ist, fast in jedem Fall eine nicht geringe Steuerrückerstattung winkt. Die Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung bedeutet zwar immer Mehrarbeit, aber eine die sich bezahlt macht, da das Finanzamt aus berechtigtem Eigeninteresse immer mehr eintreibt, als man eigentlich zahlen müsste!

Die verschiedenen Lohnsteuerklassen vorgestellt

In Deutschland gibt es 6 verschiedene Lohnsteuerklassen. Vereinfacht gesagt gilt: Die Lohnsteuerklasse 1 richtet sich an Singles, die Lohnsteuerklasse 2 an Alleinstehende mit einem Kind, die Lohnsteuerklassen 3 - 5 stehen nur Verheirateten offen (wobei Klasse 4 fast identisch mit Klasse 1 ist) und die Lohnsteuerklasse 6 ist nur für Zweitarbeitsverhältnisse gedacht, die sozialversicherungspflichtig sind.

Steuerklasse wechseln - was gilt es zu beachten?

Um die Steuerklasse ändern zu lassen, muss man sich nur die aktuelle Lohnsteuerkarte von seinem Arbeitgeber kurzfristig wieder aushändigen lassen, zur Gemeindeverwaltung gehen, bei der man gemeldet ist, dort die Steuerklasse ändern und wieder an den Arbeitgeber zurückgeben - die Änderung wirkt sich schon im Folgemonat aus und man hat mehr Geld zur Verfügung.

 

Die Änderung einer Steuerklasse ist einmal im Jahr ohne Angabe von Gründen möglich bzw. 2 mal bei einem besonderen Grund und immer, wenn ein wichtiger Änderungsgrund vorliegt (Scheidung, Ehe, Todesfall, Kinderzuwachs, usw.).

 

Der Nachteil: Während alle Steuerzahler in den Steuerklassen 1, 2, 4, 5 und 6 immer mehr zahlen als sie müssen, zahlt ein Steuerzahler in Steuerklasse 3 zu wenig Steuern - deswegen ist bei der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht und häufig mit einer Steuernachzahlung zu rechnen.

 

Es sollte bei Ehepaaren immer die Steuerklasse gewechselt werden, wenn absehbar ist, dass staatliche Leistungen wie das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld I bezogen werden - denn diese richten sich nicht am Bruttogehalt, sondern an den letzten Nettogehältern aus. Hierbei sollte die Änderung 3 - 6 Monate vor dem Erhalt (je nach Leistung) erfolgen, um eine sehr viel höhere Leistung vom Staat zu erhalten. Danach kann man die Steuerklasse wieder wechseln.

 

Das ist übrigens kein Sozialbetrug, auch wenn das Familienministerium und das Arbeitsministerium zwischenzeitlich mit diesem Argument dagegen vorging - laut verschiedenen Gerichten und letztinstanzlich durch das Bundessozialgericht darf ein Steuerzahler alle Mittel nutzen, die der Staat nicht per Gesetz reguliert oder untersagt hat, was bei einem Steuerklassenwechsel für höhere Sozialleistungen nicht der Fall ist.

 

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist auch für Alleinerziehende wichtig - sind diese in Steuerklasse 1 erfasst, obwohl ein Kind in ihrem Haushalt lebt, so zahlen sie mehr als sie müssen, da sie so auf den Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro verzichten. Wer mehrere Arbeitsverhältnisse hat, der hat oft auch seine Steuerklasse falsch gewählt, denn da in der Steuerklasse 6, ähnlich wie in Steuerklasse 5, am meisten versteuert wird, sollte stets das Arbeitsverhältnis oder die Arbeitsverhältnisse in Steuerklasse 6 eingruppiert werden, die das geringste Bruttogehalt erwirtschaften.

 

 

Freibeträge in Abhängigkeit der Lohnsteuerklasse

Für alle Lohnsteuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, die genutzt werden können - und das teils automatisch, das heißt: Diese Freibeträge mindern die aktuelle Steuerlast. Man hat also ohne auf lächerlich wirkende Steuerreförmchen lange warten zu müssen auch so bereits "Mehr Netto vom Brutto", wenn man sich Freibeträge anrechnen und eintragen lässt.

 Am stärksten wirkt sich diese Änderung bei der Lohnsteuerklasse 3 und 5 aus, denn hier haben Ehepartner die Möglichkeit, Freibeträge komplett zu verschieben. Der Partner in Steuerklasse 3 würde alle Freibeträge erhalten, der in Steuerklasse 5 keine mehr - das heißt, dass hier vom ersten Euro an versteuert werden müsste. Das lohnt sich immer dann, wenn der Einkommensunterschied beim Bruttogehalt mehr als 20 % beträgt, da der Partner in Steuerklasse 3 dann wesentlich weniger Lohnsteuer zahlen muss, und so ein deutlich höheres Nettogehalt erhält.

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