Die Einschränkung, die mit der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe einher ging, konnte man verstärkt dann beobachten, wenn es darum ging, die Grenzen der Gruppe überschreiten zu wollen. Der Sohn eines Bauern konnte zum Beispiel nicht in den Stand eines (meist adligen) Ritters aufsteigen oder die Tochter eines Grafen heiraten. Ehen zwischen Personen aus unterschiedlichen Ständen waren zwar nicht direkt verboten, aber es gehörte doch eine gehörige Portion Glück und zudem noch sehr gute Kontakte dazu.

Adel

Ehen wurden geschlossen, um Besitz und Machtansprüche zu erhalten bzw. zu vergrößern oder um politische Verbindungen zu pflegen, z.B. um verfeindete Ländereien zu versöhnen oder um drohende Kriege zu verhindern. In einigen Gesellschaftskreisen hat sich daran bis heute nichts geändert.

Bauernstand

Die Ehe sollte die Existenz sichern, die ökonomischen Aspekte spielten eine wesentliche Rolle bei der Partnerwahl. Barvermögen und Landbesitz spielten zwar die größte Rolle, aber darüber hinaus waren auch besondere Kenntnisse des Ehepartners von Vorteil, wenn es beispielsweise darum ging, den Hof am geschicktesten zu bewirtschaften. Ziel und Zweck der Ehe war es, den landwirtschaftlichen Besitz zu erhalten und möglichst zu vergrößern. In diesem Zusammenhang spielte auch das Erbrecht der jeweiligen Grafschaften und Landstriche eine besondere Rolle. Oft war der Zugang zu Haus und Hof und dem damit zusammenhängenden sicheren Einkommen nur durch Erbschaft möglich. Von daher hatten Erbregelungen und Gesetze einen besonderen Einfluss auf die Heiratschancen. Heiraten und eine Familie gründen war somit für diejenigen Personen einfacher, welche diese Familie dann auch ernähren konnten, sprich ökonomisch unabhängig waren.

Handwerker

Ähnlich wie im Bauernstand waren auch bei den Handwerkern ökonomische Interessen ausschlaggebend für die Partnerwahl. Die in Zünften organisierten Handwerker hatten den Regeln und Geboten der Zünfte zu entsprechen, was sich auch auf die Partnerwahl erstreckte. Die Gesellen und zugewanderten Handwerker mussten mitunter formal um die Handwerkstöchter werben, um in diese Kreise aufgenommen zu werden. Anders war eine Mitgliedschaft in einer Handwerksgilde unmöglich. Die Wahl der richtigen Partnerin aus diesem Kreis war also für den Handwerker eine Form der Existenzsicherung, da die Ausübung des Berufs sehr schwierig war, wenn man nicht in einer Gilde oder Zunft organisiert war. Erst eine Zugehörigkeit zu einer solchen bot die Aussicht auf lukrative Aufträge und wertvolle Kontakte. Gleiches galt auch für die Zunft der Kaufleute. Zuneigung war zwar keine exotische Erscheinung, aber nicht der entscheidende Grund für eine Heirat.

Landarme/landlose Bevölkerung, Heimarbeiter

Ohne Land- oder Barvermögen war es diesem Stand noch weniger als den anderen Ständen möglich, ihre Klassengrenze zu überschreiten. Ihnen ging es hauptsächlich um die Sicherung ihrer nackten Existenz und, wenn möglich, ihre schlechte finanzielle Situation durch Heirat zu verbessern. Da sie am unteren Ende der Klassenschichten standen, hatten sie nicht einmal die theoretische Möglichkeit, sich unter ihrem Stand zu verheiraten. So blieben als potentielle Heiratspartner nur Personen aus dem gleichen Stand übrig, die finanziell dann natürlich auch nur selten besser gestellt waren. Da man aber in diesem Zusammenhang keine Rücksicht auf gesellschaftliche oder politische Ziele zu nehmen brauchte, konnte sich die Partnerwahl aus der freien Neigung heraus entwickeln. Ohne dass die Interessen beider Heiratskandidaten berücksichtigt worden wären, wurde die Ehe nicht geschlossen.

Sonja, am 05.10.2013
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Bildquelle:
Amazon, Produktbild (Hochzeitskleidung - die Brautkleidung im Wandel)

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