Gründe für eine Schwangerschaft durch Spendersamen

Für viele Paare ist das perfekte Familienglück eng mit der Erfüllung eines Kinderwunsches verbunden. Hetero-Paare sind davon ebenso betroffen, wie Frauen, die in einer lesbischen Partnerschaft leben. Während in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung biologische Gründe gegen eine Umsetzung dieses Traumes sprechen, können in einer Ehe zwischen Mann und Frau gesundheitliche oder erblich bedingte Faktoren eine Rolle spielen. Wurde beim Mann Unfruchtbarkeit oder nur eine sehr eingeschränkte Zeugungsfähigkeit diagnostiziert, ist eine Schwangerschaft, die durch natürliche Befruchtung erfolgt, nahezu ausgeschlossen. Ein weiterer Grund kann eine Erbkrankheit des Partners sein, die nicht an das gemeinsame Kind weitergegeben werden soll. Die Erfüllung eines Kinderwunsches durch den Einsatz von Spendersamen ist durch die Samenübertragung oder durch eine künstliche Befruchtung möglich.

Wer kommt als Samenspender infrage?

Die Auswahl von Männern, die als Samenspender infrage kommen, erfolgt nach bestimmten Kriterien. Grundsätzlich dürfen nur Männer bis zu einem Alter von maximal 40 Jahren als Spender auftreten. Sie werden auf Fruchtbarkeit untersucht und müssen körperlich und geistig gesund sein. Männer mit familiär vorbelasteten Erbkrankheiten wie Rheuma, Epilepsie, Asthma oder Herzfehler kommen als Samenspender nicht infrage. Vor der Freigabe wird die Probe auf verschiedene Infektionskrankheiten untersucht, um eine Übertragung von Hepatitis oder HIV von vornherein auszuschließen. Die Samenproben werden tiefgefroren und in einer Samenbank aufbewahrt. Nach einem halben Jahr erfolgt eine weitere Untersuchung des Spenders. Wird auch bei der Nachuntersuchung keine Erkrankung diagnostiziert, wird der Samen freigegeben.

Insemination: Die Behandlung mit der Samenspende

Mit Insemination wird die Übertragung der Samenspende in die Gebähmutter bezeichnet. Dabei führt der Arzt über einen dünnen Schlauch den Samen ein. Begleitet wird dieser Vorgang von der hormonellen Behandlung der Frau, damit der Eisprung zum richtigen Zeitpunkt ausgelöst wird. Die Insemination erfolgt spätestens 36 Stunden später. Der Eingriff ist schmerzfrei und dauert in der Regel nicht lange. Bei der Übertragung des Spendersamens müssen die Eileiter der Frau geöffnet sein. Bleiben sie verschlossen, ist die Befruchtung erfolglos. Mit dem Thema Insemination und der Erfüllung eines Kinderwunsches durch Samenspender beschäftigen sich spezielle Ratgeber, die gleichzeitig über rechtliche und gesundheitliche Aspekte aufklären.

Psychologische und rechtliche Beratung vor dem Eingriff

Ärzte raten vor der Befruchtung durch Spendersamen zu einer psychologischen Beratung, weil diese Methode einige rechtliche und psychosoziale Fragen aufwirft. In diesem Gespräch werden verschiedene Aspekte behandelt, die sich nach der Geburt des Kindes ergeben. Das betrifft bestimmte Rechte und Pflichten wie die Sorge- und Unterhaltspflicht und das Erbrecht. Generell ist der Auskunftsanspruch des Kindes über seine genetische Herkunft nicht eindeutig geregelt. Normalerweise wird den Samenspendern von der Samenbank Anonymität zugesichert. Weitere Fragen betreffen den Behandlungsvertrag, den das kinderlose Paar mit dem Arzt und der Samenbank abschließt. Darin sollte eindeutig geregelt sein, welche Behandlungskosten entstehen, welche Auskunftsrechte das Kind hat und wie lange die persönlichen Daten des Spenders aufbewahrt werden.

Autor seit 10 Jahren
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