Grundsätzliches zum Thema: Stromanbieterwechsel

Für Experten mag das Folgende banal wirken, sind aber in der Praxis häufig festgestellte Verunsicherungen, die bei uneingeweihten Zeitgenossen zum Thema Stromanbieterwechsel oftmals auftauchen.
Zuallererst ist zu erwähnen das bei einem Stromanbieterwechsel grundsätzlich keine neuen oder zusätzlichen Installationen durchgeführt werden. Auch wird der Stromzähler nicht gewechselt und es kommt zu keiner Zeit zu einer Unterbrechung der Stromlieferung!
Jeder Verbraucher (Haushalt) hat automatisch mit seinem örtlichen Stromversorger einen Vertrag zur Grundversorgung. Das bedeutet sinngemäß, dass der örtliche Versorger verpflichtet ist, jeden ordnungsgemäßen Haushalt an das öffentliche Netz anzuschließen und einen Stromzähler bereitzustellen. Zusätzlich zum Strompreis werden Grundgebühren für die Netznutzung (Bereitstellung, Wartung, Netzsanierung etc.) sowie Gebühren für den Stromzähler erhoben. Der Strom selbst wird zumindest bei Stadtwerken als Lieferanten meistens von den bekannten großen Energiekonzernen eingekauft. Seltener sind Stadtwerke selber oder wenn, dann zumindest nur im kleineren Umfang selbst Stromerzeuger (Biogas, Fotovoltaik usw.). Fehlende Stromkapazitäten werden dann von "Außen" dazu gekauft.
Ein neu gewählter Stromlieferant übernimmt (mietet) dann den Zähler und die Einrichtungen des örtlichen Lieferanten und entrichtet dafür die Gebühren, die an den Endkunden weitergegeben werden. Schon diese Grundgebühren können bei den verschiedensten Anbietern höchst unterschiedlich sein.
Um das Stromverbundnetz Deutschlands zu nutzen, werden sogenannte Durchleitungsgebühren fällig, die einheitlich sind und von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Deshalb brauchen auch niemals Installationen vorgenommen werden, da man bei seinem neuen Anbieter "nur" den Strom einkauft. Damit aber genug der Hintergrundinformationen, die eigentlich nur zum besseren Verständnis dienen sollen. Im Grunde braucht man sich über solche Hintergründe als Verbraucher bzw. Kunde keine oder nur wenig Gedanken machen.

Vorgehensweise beim Anbieterwechsel

StromrechnungZuerst sollte man seine letzte Jahresendabrechnung zur Hand nehmen, da man hier alle erforderlichen Daten für einen Anbietervergleich parat hat. Wichtig ist der Jahresgesamtverbrauch für einen präzisen Preisvergleich. (Die Rechnung auf dem Bild ist aus Datenschutzgründen und Urheberrechtsgründen mit Balken weitgehend unkenntlich gemacht und soll nur der Veranschaulichung dienen.)
Im Internet sucht man sich dann ein Vergleichsportal seiner Wahl, von denen es mittlerweile recht viele gibt. In diesen Vergleichsportalen wird nach dem Jahresverbrauch gefragt und nach dem Wohnort. Der Wohnort ist wichtig um einen genauen Vergleich der ortsüblichen Tarife mit anderen Anbietern zu ermöglichen. Oft kommen noch Fragen, ob nur Ökostromanbieter angezeigt werden sollen. Oder Angaben ob der Anbieter Wechselprämien in Geld oder anderen Vorteilen bietet, Vorauszahlungen über längere Zeiträume und Ähnliches. Hier kann durch entsprechende Wünsche die Suche gefiltert werden.
Hat Mann oder Frau dass passende Preis / Leistungsverhältnis gefunden, kann man direkt online den Vertragswechsel vollziehen. Alternativ können die Wechselformulare auch oft ausgedruckt werden, für den Postweg. Der Postweg bietet sich für vorsichtige Zeitgenossen an, die keine Kontoverbindungen über das Internet senden möchten. In den Formularen müssen der Jahresgesamtverbrauch, Angaben zum bisherigen Anbieter mit Kundennummer, die Zählernummer, Lieferadresse angegeben werden. Das kann bequem der letzten Jahresendabrechnung entnommen werden. Die Zählernummer(!) befindet sich immer auf den Rechnungen!
Hat man die Unterlagen online oder per Post abgesendet, übernimmt der neue Stromlieferant alles Weitere. Der neue Lieferant kündigt beim alten Anbieter den Stromliefervertrag und kümmert sich um alle weiteren Formalitäten. Auf keinen Fall selber aktiv werden und den Liefervertrag beim alten Versorger selber kündigen! Bei solchen Wechseln handelt es sich um recht komplizierte Verwaltungsprozeduren, die für Laien kaum durchschaubar sind! Das würde zu verwaltungstechnischen Verwirrungen und Irritationen führen.


Nach einer Zeit wird man dann von seinem neuen Stromlieferanten aufgefordert, zu einem angegebenen Stichtag seinen Zählerstand mitzuteilen. Ab diesem Tag wird man dann von seinem neuen Anbieter mit Strom beliefert. Hier kann es für den einen oder anderen Verbraucher zu Schwierigkeiten kommen. Hat man sich aus fehlender Notwendigkeit noch nie um solche Sachen gekümmert, muss man seinen Stromzähler ausfindig machen. Sind in großen Mehrfamilienhäusern große Zähleranlagen, muss etwas gesucht werden. Schlimmstenfalls sind die Zähler auch nur unzureichend oder / und unverständlich gekennzeichnet. Aber keine Sorge. Die auf der Endabrechnung angegebene Zählernummer ist einmalig und immer (!) im Sichtfeld des Stromzählers angegeben! So wird eine Zuordnung zweifelsfrei! Übrigens schummeln lohnt nicht, da die Ablesung plausibel sein muss. Es liegen relativ genaue Vergleichswerte mit ähnlichen Haushalten vor. Grobe Abweichungen werden von den Anbietern gegebenenfalls selbst noch einmal überprüft. Gegebenenfalls muss dieser Zählerstand dem alten Stromlieferanten parallel mitgeteilt werden. Dieser schickt dann eine Schlussabrechnung von der letzten Endabrechnung bis zum Übergabetermin.

Was passiert wenn ...

der neue Anbieter Konkurs geht?
Erst einmal gar nichts. Man wird automatisch wieder von seinem örtlichen Anbieter zu seinen Preisen weiter versorgt.

der Strom ausfällt ...
Liegt die Störung im Netz des ortsansässigen Stromanbieters, wird diese Störung auch vom ortsansässigen Anbieter behoben.
Der Elektronotdienst am Wochenende ist weiterhin der in den örtlichen Medien angegebene Dienst bzw. die Rufnummer der Störungsannahmen der Stadtwerke. 

Bei einem Wohnungswechsel muss der aktuelle Stromanbieter informiert werden.

Sonderfälle, Tipps

- Bestehen mehrere Stromzähler, beispielsweise bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für den Nachwuchs, muss für jeden Zähler ein separater neuer Vertrag geschlossen werden. Eine Zusammenfassung zu einem Vertrag ist nicht möglich.

- Bei Nachtspeicherheizungen hat man vielleicht zwei Zähler. Einen für den normalen Haushaltsstrom und einen Zähler für den verbilligten "Nachtstrom zur Wärmeaufladung". Oder eine Messeinrichtung mit zwei Zählwerken, Hochtarif und Nachttarif (HT / NT). Nicht jeder Stromanbieter bietet einem Nachttarif an. Dann kann nur der normale Haustarifstrom (HT) gewechselt werden. Das Gleiche gilt für andere Sondertarife mit den entsprechenden Zähleinrichtungen, beispielsweise bei elektrischen Fußbodenheizungen oder Wärmepumpen.

 - Besitzer von Mehrfamilienhäusern können ihre Mieter erfreuen, indem der Anbieter für den Allgemeinstrom für Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtungen, Hofbeleuchtungen etc. gewechselt wird, um Nebenkosten zu senken.

- Bei einem Wechsel sollte man sich überlegen, ob man lange Vorauszahlungen akzeptiert. Geht der Anbieter pleite, ist die Vorauszahlung meistens futsch ...

- Lange Vertragslaufzeiten sind ebenfalls zu bedenken. Energiepreise unterliegen in den letzten Jahren großen Schwankungen.

- Jahresverbrauchsdeckelungen bis zu einer vorbestimmten Grenze zu einem bestimmten Preis sind auch nicht zwingend die beste Wahl. Steigt der Verbrauch, vielleicht durch Krankheit oder Einzug einer weiteren Person, kann der Verbrauch schnell vorbestimmte Grenzen überschreiten.

Wechseln kann sich lohnen! Wie der neue Anbieter es schafft, vielleicht ausgerechnet nur Sie in der Umgebung zu beliefern erfahren Sie hier.

Fotos: © Kuscheltier 2016

Kuscheltier, am 28.03.2016
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