Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Die Reiselust der Deutschen als Reiseweltmeister ist ungebrochen, aber für bestimmte Destinationen ist nicht zuletzt wegen der eindeutigen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes eine einleuchtende Zurückhaltung zu erkennen. Dennoch aber gibt es genügend Wagemutige, Unerschrockene und wohl auch Dumme, die Reisen in extreme Konfliktgebiete unternehmen.

Diese Reisehinweise für einen Aufenthalt von Bundesbürgern im Ausland gibt das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland in drei aufeinander aufbauenden Warnstufen: "Normale" Reisehinweise, sehr deutlich formulierte Sicherheitshinweise und dringende Reisewarnungen. Darüber hinaus stellt das Außenministerium klar, dass seine Hinweise in Presse, Funk und Fernsehen sowie im Internet Empfehlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit darstellen. Wichtig sei, vor Reisen in Krisengebiete über die Hinweise hinaus eigene Erkundigungen einzuholen und selbst für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

Eintrag in ein Register möglich

Sei eine Reise in ein Krisengebiet nicht zu vermeiden - so das Außenministerium -, sollte sich der Reisende in eine Register bei den deutschen Auslandsvertretungen eintragen, um im verschärften Krisenfall in Maßnahmen der Krisenvorsorge und –reaktion auch bei einem kurzzeitigen Auslandsaufenthalt einbezogen zu werden, da es keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche gebe. So sei wenigstens eine konsularische Betreuung durch das Auswärtige Amt oder im Krisen- und Evakuierungsfall die vom Auswärtigen Amt beauftragte Organisationen gewährleistet.

 

Die drei Stufen der Reisewarnungen

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken wie zum Beispiel in der Ukraine und der Ostukraine für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht weltweit

Vorrangige Anschlagsziele sind nach Angaben des deutschen Außenministeriums in aller Welt Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kann zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen kommen.

 

 

Menschenansammlungen vermeiden

© Jerzy / pixelio.de

Die bestehenden Reisewarnungen für einzelne Länder

Betroffen von aktuellen Reisewarnungen sind derzeit 24 Länder in Afrika, dem Nahen Osten und Asien.

Afrika

In Afrika warnt das Auswärtige Amt für die Länder Nigeria, Kamerun, Somalia, Tschad, Niger, Mali, Burkina Faso und Mauretanien vor Anschlägen der terroristischen Organisation ISIS, die sich selbst "Islamischer Staat" nennt, auf die Interessen westlicher Länder.Es sei nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Drohung westliche Ausländer in diesen Ländern Ziel terroristischer Gewaltakte, von Entführungen und von kriminellen Übergriffen durch ISIS-Sympathisanten werden können.In Eritrea ist angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti die politische Lage angespannt.In der Demokratischen Republik Kongo sind zahlreiche Ebola-Fälle aufgetreten.

In Südsudans Hauptstadt Dschuba wurden Fällen von Cholera gemeldet und es kommt in Dschuba und in anderen Landesteilen wie Jonglei, Upper Nile und Unity ständig zu bewaffneten Auseinandersetzungen innerhalb der südsudanesischen Armee und zwischen bewaffneten Kämpfern unterschiedlicher ethnischer Gruppen. Seit Beginn der Kämpfe im Dezember 2013 hat es mehr als zehntausend Tote gegeben.

Angesichts fortdauernder sehr hoher Sicherheitsrisiken und wieder aufflammender Kampfhandlungen warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik.

In Libyen, Algerien und Ägypten hat die terroristische Organisation ISIS mit Anschlägen auf die Interessen westlicher Länder gedroht. Nicht alle Teile der Länder sind derzeit betroffen.

Nahost

Das Auswärtige Amt warnt für den Jemen dringend vor Entführungen und terroristischen Anschlägen durch ISIS und der Al-Quaida nahestehenden Gruppierungen. Gleiches gilt für Syrien und den Libanon und die dortigen Kampfhandlungen. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Im Libanon gibt es detaillierte Reisewarnungen für bestimmte Gebiete wie die Bekaa-Ebene, Teile des Nordlibanon und Gebiete an der Grenze zu Israel.

Neben den Warnungen vor ISIS gibt es für den Irak dringende Ausreiseaufrufe für die Provinzen Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul), Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi), Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit), Diyala (Provinzhauptstadt Baquba) und Ta'mim (Provinzhauptstadt Kirkuk).Einen gemeinsamen Reisehinweis mit Warnung gibt es für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Sie betreffen ISIS und die intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen.

Für Georgien wird vor der Einreise in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien gewarnt. Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze nach Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt geahndet. Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien rät das Ministerium generell dringend ab.  © Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Asien

Von Reisen nach Afghanistan und Pakistan rät das Außenamt wegen der Gefahr von terroristischen Gewaltakten durch ISIS generell ab. Darüber hinaus gibt es für Pakistan landesspezifische Sicherheitshinweise mit Teilreisewarnungen für Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. 

Für Japan warnt das Auswärtige Amt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu.

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