Wer nicht viele steuerliche Ausgaben hat, oder wem der Aufwand für das Heraussuchen der Ausgaben zu hoch ist, kann die Ausgaben allerdings auch weglassen; zur Erklärung der Ausgaben ist man nicht verpflichtet, zur Erklärung der Einnahmen jedoch schon.

Das Grundprinzip der Einkommensteuererklärung: Datenheraussuchen

Erst mal der wichtigste Punkt. Theoretisch ist es der Einfachste, praktisch aber der Nervigste: Man benötigt Zahlen. Mit Ausnahme der Steuernummer zwar nur die Eigenen, nämlich die Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres.

Aber das nervt in der Regel ganz ungemein, weil man die Daten meist nicht weiß. Die Belege sind über die Wohnung verteilt und müssen mühsam zusammengesucht werden. Das gilt insbesondere für die Angaben zu den Versicherungen – die ursprünglichen Verträge sind weit weg. Zudem gab es in der Zwischenzeit bestimmt Erhöhungen, die nur durch einen Blick auf die Kontoauszüge ersichtlich sind.

(Disziplinierte sammeln die benötigten Belege das ganze Jahr über an einem Fleck, dann ist es bei der Steuererklärung ganz einfach. Ich selber bemühe mich, dies zu tun, bin aber nicht immer konsequent.)

Und dann muss man natürlich noch wissen, welche von den Einnahmen und Ausgaben relevant sind. In der Regel sind das alle Einnahmen und alle einnahmenbedingten Ausgaben. Die Wichtigsten nenne ich hier. Auch die Steuerformulare des Staates sind hierbei eine große Hilfe: Dort steht fast alles, was man benötigt – allerdings auch eine ganze Menge, was der Einzelne weder braucht noch hat.

Relevante Daten für die Einkommensteuererklärung

Man braucht an Fremd-Daten die Steuernummer, am Besten auch die Steueridentifikationsnummer. Die wichtigsten eigenen Daten habe ich hier ausgeschrieben. Dabei schadet es nicht, die Zahlen vorab für sich zu notieren, bevor man sie in das offizielle Formular schreibt. Bei den Einnahmen handelt es sich um

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Rentenbescheinigung
  • Zinseinkünfte, Einkünfte aus Dividenen etc.
  • Überschuss oder Gewinn inklusive eingenommener Umsatzsteuer (Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz vorher machen)

  • inklusive der ausländischen Einkünfte

 

Zu den Privatausgaben zählen wichtige Versicherungen, evtl. Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Arztrechnungen. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen zur Lohnsteuererklärung hier.

 

Die Ausgaben für die nichtselbständigen Einkünfte und die Mieteinkünfte sind bereits in der Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz enthalten (vorher machen, ein paar Hinweise dazu weiter unten.)

Rein ins Formular

Jetzt spätestens die Formulare für die Lohnsteuererklärung besorgen. Ich fülle noch immer Papierformulare aus, die ich beim Finanzamt abhole. Man kann das Ganze jedoch auch elektronisch erledigen. In der Regel werden folgende Formulare benötigt:

  • Einkommensteuererklärung "Allgemeine Angaben"

  • Anlage N

  • Anlage Vorsorgeaufwand

 

Manche benötigen auch:

  • Anlage R (für Rentner)

  • Anlage KAP (bei Einkünften aus Kapitalerträgen über 801 Euro pro Person)

  • Anlage AUS (bei ausländischen Einkünften)

  • Anlage S oder G (für Selbständige)

  • Anlage V (für Vermieter)

 

Und danach alles eintragen. Zu den Eintragungen bei den ersten drei Formularen verweise ich wieder auf meine Ausführungen zur Lohnsteuererklärung.

Anlage KAP: wie auf den Bescheinigungen vermerkt eintragen, z.B. Zinsen am Anfang, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf der nächsten Seite

Anlagen S und GSE und V: Meist in einer Zahl Einnahmen eintragen. Die Ausgaben sind teilweise in einer Zahl einzutragen, häufig jedoch auch in mehreren. Das Erstellen eine Einnahmen-Überschussrechnung ist übrigens keine Hexerei: Grob gesagt muss man zuerst die Einnahmen zusammenrechnen. Und danach die Ausgaben zusammenrechnen und von den Einnahmen abziehen. Häufige Ausgaben bei Einnahmen-Überschussrechnungen:

  • Staples Sortiment (Papier, Stifte, Toner)
  • Telefonkosten
  • Porto
  • Mitgliedsbeiträge in berufsrelevanten Vereinigungen
  • Gezahlte Vorsteuer

  • Technik wie PC, Drucker, Mäuse

(Große Ausgaben dürfen allerdings nicht in einem Jahr ganz abgezogen werden, z.B. darf ein PC für über 410 Euro nicht zu 100 %, sondern muss auf drei Jahre verteilt werden, bei 900 Euro und Kauf am Jahresanfang also im ersten Jahr 300 Euro; das nennt man Absetzung für Abnutzung, kurz AfA.)

 

Dann ist die Steuererklärung eigentlich fertig!

Einkommensteuererklärungs-Abschlussarbeiten

Zum Schluss folgen noch leichtere Aufgaben. Wer sichergehen will, prüft noch einmal, ob er alle Zahlen eingetragen hat. Außerdem sind die Formulare zu unterschreiben, und zwar am Ende des Formulars "Allgemeine Angaben".

 

Und Belege müssen noch angefügt werden. Die Lohnsteuererklärung und eventuelle Belege für Arbeitsmittel oder Krankheitskosten. Bei den Versicherungen füge ich seit Jahren keine Belege mehr an. Für EÜR und Bilanz sind zunächst keine Belege mitzusenden. Diese Belege sollten jedoch aufbewahrt werden, und zwar 10 Jahre lang. Vielleicht kommt in dieser Zeit eine Betriebsprüfung. Bei kleinen Unternehmen erfolgt ein Prüfung allerdings statistisch nur alle 70 Jahre; da ich Selbständig bin, seit ich 30 bin, müsste ich also beispielsweise 100 werden, um das zu erleben (ist natürlich nur Statistik, vielleicht kommt morgen der Anruf der Betriebsprüfer, sicher ist man nie).

 

Versandt werden in der Regel nur Kopien. Also Kopien von den Belegen machen, und am Besten auch von den fertig ausgefüllten Formularen. Und dann das Werk noch in einen Umschlag stecken und zum Finanzamt bringen oder schicken. In der Regel genügt ein DINA 4 Umschlag mit einer 1,45 Euro Briefmarke.

Die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Einkommensteuereklärung

Schafft man das alles nicht bis Ende Mai, sollte man am Besten einen Brief mit der Bitte um Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Termin (zum Beispiel einen Monat später) an das Finanzamt schreiben und den Zaubersatz anfügen "Bei einer Genehmigung dieses Antrags verzichte ich auf einen Bescheid". Das Finanzamt wird den Antrag in aller Regel gewähren, denn dann hat es am wenigsten Arbeit!

Besonderheiten:

Noch erwähnt werden sollte, dass Verheiratete teilweise eigene Anlagen ausfüllen müssen, und ein Kreuz bei den allgemeinen Angaben bei "Veranlagungsform" zu machen ist; Bei Kindern unter 25 Jahren sollte die Anlage Kind ausgefüllt werden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Ausführungen erheben keinen Vollständigkeitsanspruch. Im Einzelfall liegen oft besondere Verhältnisse vor, die zusätzliche Angaben erforderlich machen.

 

Autor seit 12 Jahren
213 Seiten
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