Halteverbotszone rechtzeitig beantragen

Damit am Umzugstag alles glatt läuft, sollte man mit der Vorbereitung möglichst früh beginnen. Das gilt auch für die Halteverbotszone, denn diese muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei der Stadt beantragt werden. Bedenken Sie jedoch, dass es durch Wochenenden oder Feiertage immer zu Verzögerungen kommen kann. Deswegen ist es allgemein empfehlenswert, schon vier Wochen vorher den Antrag zu stellen. Für den Antrag richten Sie eine schriftliche Anfrage an das Straßenverkehrsamt oder auch an die Stadtverwaltung je nach Zuständigkeit. Zu diesem Zweck gibt es im Internet spezielle Vordrucke, ein formloses Schreiben reicht aber auch aus. Der Antrag sollte auf jeden Fall die Adresse Ihres alten und neuen Wohnortes und natürlich die genaue Adresse der gewünschten Halteverbotszone enthalten. Zusätzlich beschreiben Sie die örtlichen Gegebenheiten so genau wie möglich. Dazu gehören Verkehrsschilder, die genaue Größe der benötigten Parkfläche et cetera. Wenn Sie innerhalb einer Stadt umziehen, können Sie mit einem Antrag gleich zwei Halteverbotszone reservieren lassen, eine für die alte und eine für die neue Wohnung. Ziehen Sie in eine andere Stadt, ist wieder ein anderes Amt zuständig. In diesem Fall müssen Sie leider zwei Anträge stellen.

Was kostet eine Halteverbotszone für den Umzug?

Für das Reservieren der Halteverbotszone fallen auf jeden Fall Gebühren an, diese betragen je nach Wohnort zwischen 20 und 40 Euro pro Tag und pro Zone. Manchmal kann es übrigens günstiger sein, eine Firma zu beauftragen. Wenn Sie ohnehin ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragen, fragen Sie auch, was die Reservierung der Halteverbotszone kosten würde. Auch wenn das Unternehmen dafür 100 Euro verlangt, ersparen Sie sich eine Menge Arbeit. Bedenken Sie außerdem, dass Sie zum Einrichten noch Schilder beim Straßenverkehrsamt leihen müssen, was wiederum Gebühren kostet. Zudem haben diese Schilder oft einen Betonsockel, es kann mit einem kleinen PKW schwer werden, sie zu transportieren.

So sperren Sie den Parkplatz für den Umzugstag ab

Vor dem Umzugstag müssen Sie zunächst die nötigen Verkehrsschilder beim Straßenverkehrsamt besorgen. Selbst gebastelte Schilder sind nicht zulässig. Ihre Parkzone müssen Sie aller spätestens 72 Stunden vor Ihrem Umzug eingerichtet haben. Dazu werden zwei Schilder aufgestellt. Auf den Schildern werden Umzugsdatum und die genaue Anfangs- und Enduhrzeit des Umzuges eingetragen. Auf der Rückseite der Schilder sollte Ihre Telefonnummer und Anschrift vermerkt werden. Wenn übrigens trotzdem jemand an Ihrem Umzugstag in der reservierten Zone parkt, haben Sie das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Vorschaubild:  Viktor Mildenberger  / pixelio.de

 

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