Die verschiedenen Trinkgewohnheiten sind typisiert

Der Gelegenheitstrinker trinkt nur zu bestimmten Anlässen, wie Familienfeiern, Partys oder einem feinen Abendessen. Falls er sich dabei nicht betrinkt, ist dieses Trinkverhalten in der Regel unproblematisch.

Der Gewohnheitstrinker greift täglich, z. B. zur Entspannung vor dem Fernseher zum Alkohol. Gewohnheitstrinker sollten sich unbedingt an die im folgenden Abschnitt (Die Bundeszentrale informiert...) genannten Mengen halten, um sich nicht selbst zu gefährden.

Der Problemtrinker braucht Alkohol, um Ärger, Ängste und Spannungen abbauen zu können, und ist nicht in der Lage, seinen Alkoholkonsum einzuschränken.

Der klassische Trinker kann beim Trinken nicht mehr aufhören. Er leidet an Kontrollverlust; es endet meistens in einem Vollrausch.

Der Spiegeltrinker braucht immer einen bestimmten Alkoholspiegel, um sich wohlzufühlen. Dabei ist er nie richtig nüchtern, aber auch nicht völlig betrunken.

Der Quartalstrinker braucht wochen- oder sogar monatelang keinen Alkohol. Wenn er jedoch einmal angefangen hat, trinkt er mehrere Tage vollkommen unkontrolliert schlimmstenfalls bis zur Bewusstlosigkeit.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine 1967 gegründete Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie hat die Aufgabe, Gesundheitsrisiken der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Ihre offiziellen Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol lauten: "Frauen sollten im Durchschnitt pro Tag nicht mehr als 12 Gramm reinen Alkohol zu sich nehmen. Das entspricht in etwa 0,25 Liter Bier oder einem Glas 0,1 Liter Wein. Für Männer gilt die doppelte Menge, also 24 Gramm, als unbedenklich".

Die Empfehlung geht im Detail dahin, an mindestens zwei Tagen pro Woche vollständig auf Alkohol zu verzichten. Wer diese Grenzwerte regelmäßig überschreitet, kann seine Gesundheit gefährden. Das gilt auch für diejenigen, die unter der Woche keinen oder nur wenig Alkohol trinken, dafür aber am Wochenende richtig zulangen.

Die BZgA nennt dieses Verhalten "Rauschtrinken" und eine Form des Alkoholmissbrauchs. Ein Rauschtrinken liegt bereits vor, wenn Frauen mehr als vier Standardgläser Alkohol – ein Standardglas faßt 0,1 Liter Wein oder Bier - und Männer mehr als fünf Standardgläser Alkohol zu je einer Trinkgelegenheit konsumieren.

Alkohol und Alkoholsucht

Alkohol erzeugt bei Alkoholkranken meistens Abhängigkeit in körperlicher und psychischer Hinsicht, zumal Alkohol überall und jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar ist und sein Konsum gesellschaftlich zu jedem Anlass gefördert wird.. Darin besteht sein besonderes Gefährdungspotenzial.

Der Betroffene spürt seine Alkoholabhängigkeit im Normalfall nicht, denn die Sucht ist ganz langsam durch Gewohnheit und langsame Steigerung der Mengen gewachsen. Meistens geht die Steigerung der Menge der "weichen Suchtmittel" mit dem gelegentlichen bis ständigen Verzehr von "harten Suchtmitteln" wie Schnaps einher.

Die Alkoholsucht und -krankheit tritt "normalerweise" dann auf, wenn zwei Dinge zusammenwirken: Alkoholkonsum über viele Jahre oder gar Jahrzehnte und genetische Voraussetzungen. Dabei ist die Alkoholsucht latent immer vorhanden.

Bei einem Alkoholproblem das Gespräch suchen

Ein eindeutiges Signal für ein problematisches Trinkverhalten liegt vor, wenn dieses in Konflikten mündet. Wer häufiger in Streit mit seinem Lebenspartner gerät wegen des Alkoholkonsums, wer seine anderen Interessen und Verpflichtungen zugunsten des Alkoholtrinkens vernachlässigt oder wessen die Gedanken tagsüber überwiegend darum kreisen, wann wieder Alkohol getrunken werden kann, der hat ein Alkoholproblem.

Auch wiederholte, erfolglose Versuche, weniger zu trinken oder abstinent zu bleiben, sind eindeutige Zeichen für ein Alkoholproblem.

Nur will die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen die eigene Alkoholkrankheit partout nicht wahrhaben. Dann hilft es kaum, in einer ruhigen Minute ein sachliches Gespräch zu führen und dabei unbedingt Vorwürfe zu vermeiden, denn das Thema Alkoholsucht ein sehr persönliches Thema und deshalb für den Betroffenen fast immer schambesetzt und peinlich.

Viel ist schon gewonnen, wenn der Betroffene im stillen Kämmerlein allein wenigstens eine Selbsttest unternimmt.

Ein Selbsttest "im stillen Kämmerlein" kann helfen

Im Selbsttest sollte der Betroffene sich selbst gegenüber ehrlich sein und die folgenden sechs Punkte beantwortet. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) kommt zur Diagnose "Alkoholismus", wenn innerhalb der letzten 12 Monate mindestens drei von sechs Indikatoren für Alkoholsucht erfüllt wurden:

Die Medizin hat diagnostische Leitlinien zur Erkennung von Alkoholabhängigkeit entwickelt. Diese liegt vor, wenn innerhalb der letzten 12 Monate drei der folgenden sechs Kriterien erfüllt sind. Lesen Sie auch Alkoholsucht im Test für auffälliges Trinkverhalten.

  • Es besteht ein starker Wunsch oder Zwang, Alkohol zu konsumieren; zuerst in Gesellschaft, in einem späteren Stadium je nach Charakter des Betroffenen in Gesellschaft, allein oder auch heimlich, bis es auffällt.
  • Es ist eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums vorhanden.
  • Das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms: psychischer Eigendruck zum Verzehr von Alkohol oder auch "zittrige Hände".
  • Es sind zunehmend höhere Dosen erforderlich, um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen hervorzurufen.
  • Der Alkohol gerät zunehmend immer mehr in den Vordergrund. Die Nähe von Alkohol wird langsam wichtiger als die Nähe anderer Menschen. Andere Vergnügungen oder Interessen werden zunehmend als unwichtig vernachlässigt. Der Unternehmungsgeist für andere Dinge erlahmt.
  • Der Alkoholkonsum wird trotz nachweisbarer eindeutiger schädlicher Folgen körperlicher, sozialer oder psychischer Art fortgesetzt.

Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit

Seit 1968 gilt Alkoholismus als Krankheit. Die Behandlung dieser Krankheit fällt seit 1978 in die Zuständigkeit der Krankenkassen und der Rentenversicherung. Die Bekämpfung der Alkoholsucht geschieht oftmals mit fremder, meist ärztlicher Hilfe, jedoch ist ein Erfolg nur möglich, wenn der Kopf und die Einsicht des Betroffenen mitspielen. Hilfe ist dennoch notwendig.

Aber selbst bei einer Unterstützung von außen kann sich noch zeitweise die Sucht durchsetzen, und es gibt Rückfälle (Beispiele: Mehrere Versuche zur Beendigung des Alkoholkonsums, bis es beim letzten Versuch nach weiteren bedauerlichen Rückfällen endlich klappt).

Handeln ist wichtig

Nur mit der Hilfe ihm vertrauter Menschen kann ein Alkoholiker sich von seiner Sucht befreien und "ins normale Leben" zurückkehren. Diese Hilfe darf aber erst einsetzen, wenn der Alkoholkranke selbst erkannt hat, dass er alkoholsüchtig ist, und der Wunsch in ihm gereift ist, dass er vom Alkohol loskommen will. Er selbst muss es wollen, dass er mit fremder Hilfe, zum Beispiel durch einen Arzt, seine Sucht bekämpfen will. In einem ausführlichen Gespräch wird der Arzt auch Selbsthilfe-Organisationen vor Ort wie die Guttempler, die Anonymen Alkoholiker, die Blaukreuzler oder den Kreuzbund und die Ansprechpartner benennen.

Auch dieser Kontakt sollte durch den Alkoholkranken selbst herbeigeführt werden. Dieser Ansprechpartner kennt geeignete Wege, um eine möglichst rasche Einweisung in eine eigens darauf spezialisierte Klinik zur 10-tägigen Entgiftung zu erreichen. Die Entgiftung, möglicherweise auch eine Therapie, ist ein wichtiger Schritt weg vom Alkohol. Danach sollten auf längere Zeit regelmäßig die wöchentlichen Treffen der Selbsthilfe-Organisation besucht werden. Diese Gespräche helfen beim eigenen "Weg zurück".

Dieser Artikel kann und soll generell fachlichen Rat, zum Beispiel durch einen Arzt oder durch eine Selbsthilfeorganisation, nicht ersetzen.

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