Die "Frankfurter Tabelle"

Leider gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, welche Prozentsätze bei welchen Mängeln in Abzug gebracht werden müssen. Hier ist der Gast auf die ständige Rechtsprechung angewiesen und Juristen müssen diese für ihre Beratungen, Forderungen und eventuellen Klagen ständig im Auge haben.

Beim Landgericht Frankfurt am Main ist für reiserechtliche Streitigkeiten die 24. Zivilkammer zuständig. Eine aus ihren Urteilen erstellte Tabelle war ein erster Versuch, das Reiserecht transparenter und berechenbarer zu machen. Sie wurde "Frankfurter Tabelle" genannt und stammt aus den 80er Jahren. Durch die Frankfurter Tabelle wurde ersichtlich, welche Mängel zu welcher Minderung des Reisepreises führen. Findige Urlauber haben mit ihren laienhaften Rechtskenntnissen diese Tabelle oft gründlich missverstanden. Sie stellten mehrere Mängel fest und wollten aus der Tabelle durch einfache Addition herauslesen, wieviel Prozent ihnen vom Reisepreis erstattet werden müssen. Diese unrealistisch hohen Erstattungsbeträge gab die Rechtsprechung aber nicht her.

Die Frankfurter Tabelle ist nach wie vor eine Orientierungshilfe, aber kein Maßstab mehr, denn sie hat den großen Makel, dass sie nur Urteile der 24. Zivilkammer enthält.

Die "Kemptener Tabelle"

Der Professor für Rechtswissenschaften der Hochschule Kempten im Allgäu - sein wissenschaftliches Hauptwerk ist das Handbuch "Reiserecht" – hat den gelungenen Versuch einer Systematisierung aller bundesdeutschen Urteile zu Reisemängeln seit 1998 unternommen und in einer "Kemptener Tabelle" zusammengefaßt und laufend aktualisiert. Das macht die Kemptener Reisemängelliste repräsentativ.

Führichs Tabelle bedienen Kunden von Pauschalreiseveranstaltern, die Ansprüche geltend machen wollen, und Anwälte in Vertretung geschädigter Urlauber. Auch Reiseveranstalter informieren sich über die Kemptener Tabelle über die Fortentwicklung des deutschen Reiserechts.

Führichs Systematik besticht wegen der thematisch gegliederten Übersicht in die Abschnitte Mängel vor Reisebeginn, Mängel der Unterkunft, Servicemängel, Belästigungen, Hoteleinrichtungen, Lärm, Verpflegung, Dienstleistungen, Reiseleitung, Zielort, Flugbeförderung, Transfer, Busbeförderung, Reisegepäck und Mängel bei Spezialreisen.

Zuletzt erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass jedes Gerichtsurteil eine Einzelfallentscheidung ist und der Ausgang des Verfahrens immer von der Beweislage abhängt. Und wichtig: In der Liste sind auch Urteile enthalten, in denen der Kläger nichts bekam. Oft nämlich ist es wichtig, in Urlaubsprospekten auch zwischen den Zeilen lesen zu können.

Die "ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln"

Die Reisemängelliste des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs ADAC ist ähnlich wie die Kemptener Tabelle aufgebaut und listet die Entscheidungen deutscher Gerichte seit dem Jahr 2000 auf. Auch die ADAC-Tabelle ist nach den verschiedenen Bereichen aufgegliedert, in denen Reisemängel entstehen können.

In der einen Spalte wird der jeweilige Reisemangel beschrieben, in der folgenden die Prozentzahl für die Preisminderung genannt. Liegen mehrere Urteile zum gleichen Mangel vor, werden die eventuell unterschiedlichen Prozentsätze genannt. Auch die ADAC-Tabelle nennt Urteile, in denen dem Kläger keine Minderung zugesprochen wurde.

Die "Würzburger Tabelle" für Mängel bei Kreuzfahrten

Auch die Kemptener Tabelle und die ADAC-Tabelle führen Urteile zu Reisemängeln bei Kreuzfahrten auf.

Inzwischen aber gibt es eine spezielle Tabelle, die sich ausschließlich mit dem Reiserecht für Kreuzfahrtgäste beschäftigt. Sie wird die "Würzburger Tabelle" genannt, weil sie vom Würzburger Anwalt Kay P. Rodegra zum Reiserecht auf See aufgebaut wurde. Der Kreuzfahrttourismus boomt, und so liegt es nahe, dass auch dieses Spezialrecht immer mehr Bedeutung gewinnt. Längst schon "ausgeklagt" sind Fragen wie "Welche Ansprüche hat der Kunde, wenn das Schiff zu spät ablegt, die Kabine kleiner ist als angekündigt, versprochene Landgänge ausfallen oder das Schiff gewechselt werden muss?"

Die "Wiesbadener Tabelle" für Fluggastrechte

Auch "über den Wolken" gilt Reiserecht und es entstehen Reisemängel. Nur der Vollständigkeit halber deshalb noch ein Hinweis: Die Anwälte Professor Dr. Ronald Schmid und Holger Hopperdietzel mit Kanzleien in Frankfurt und Wiesbaden haben eine "Wiesbadener Tabelle" für Reisemängel im Luftverkehr geschaffen. Diese ist allerdings nicht jedermann kostenfrei zugänglich, sondern nur den Abonnenten des von den beiden Anwälten herausgegebenen Kommentars zur Fluggastrechte-Verordnung. Nicht-Abonnenten können die Wiesbadener Tabelle als PDF-Datei in der jeweils aktuellen Fassung einmalig zum Preis von € 23,80 bestellen.

Schlußbemerkung

Das Reiserecht wird immer komplizierter, gleichzeitig durch einen Überblick in Tabellenform auch für den Laien leichter zu durchschauen. Möglichkeiten, sich einen Eindruck zu verschaffen, wie Gerichte die Reisemängel bewerten, gibt es viele.

Ob sich eine Klage nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Veranstalter lohnt, müssen die Urlauber selbst entscheiden.

 

Foto © Thorben Wengert/pixelio.de

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